Kommunalwahlen
Die letzte Kommunalwahl (Stadtrat und Oberbürgermeister) fand 2020 statt.
Informationen zur Wahl des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin am 9. Februar 2025
Wahlbenachrichtigungsbriefe
Um wählen zu können, ist eine Eintragung in das Wählerverzeichnis der Stadt Ingolstadt erforderlich. Alle Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis der Stadt Ingolstadt aufgenommen wurden, erhalten eine Wahlbenachrichtigung in Form eines Briefes. Derzeit gibt es 100.109 Wahlberechtigte (Stand: 13.01.2025 15:30 Uhr)
Dieser enthält alle wichtigen Informationen zum Wahlrecht, zur Möglichkeit der Briefwahl und zum zuständigen Wahllokal für die Urnenwahl am Wahlsonntag. Die Benachrichtigung muss bis spätestens 19.01.2025 jeder wahlberechtigten Person zugegangen sein.
Wer bis zu diesem Zeitpunkt die Wahlbenachrichtigung nicht erhält, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte sich unverzüglich beim Wahlamt erkundigen, ob sie/er im Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Wahlbenachrichtigungsbrief gilt auch für eine Stichwahl
Der Wahlbenachrichtigungsbrief wird auch im Falle einer Stichwahl benötigt. Daher bitte die Wahlbenachrichtigung nach der Hauptwahl aufbewahren!
Briefwahlunterlagen
Die Briefwahlunterlagen können wie folgt beantragt werden:
- schriftlich (formlos oder mit dem der Wahlbenachrichtigung beigefügten Antragsformular) oder
- online über das Bürgerservice-Portal www.ingolstadt.de/briefwahl
Hinweise zur schriftlichen Beantragung:
Bei der schriftlichen Antragstellung sind immer anzugeben: Familienname, Vorname, Geburtsdatum, vollständige Wohnanschrift und ggf. eine abweichende Versandanschrift.
Der Antrag kann in einem ausreichend frankierten Umschlag dem Wahlamt (Rathausplatz 4, 85049 Ingolstadt) zugesandt werden. Er kann aber auch in den Briefkasten am Neuen Rathaus eingeworfen werden.
Es ist auch eine persönliche Vorsprache im Briefwahlamt (mit ausgefülltem Antrag!) möglich. Das Wahlamt befindet sich im Neuen Rathaus, Rathausplatz 4 (Sitzungstrakt im 2. Stock). Wer die Briefwahlunterlagen direkt mitnehmen will, muss neben dem ausgefüllten Antrag auch einen amtlichen Lichtbildausweis vorlegen.
Öffnungszeiten des Wahlamts:
Mo bis Fr 08.00 bis 12.30 Uhr und
Mo und Di 13.30 bis 16.00 Uhr
Do 13.30 bis 17.30 Uhr
Unter anderem zur Vermeidung von Wartezeiten ergeht die dringende Empfehlung, die Unterlagen online oder auf dem Postweg zu beantragen.
Letzter Beantragungstermin ist Freitag, 07.02.2025, 15 Uhr.
Danach können Wahlscheine nur noch in absoluten Ausnahmefällen (bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung am Wahlwochenende) ausgestellt werden.
Aber auch hier die Bitte: Erleichtern Sie dem Wahlamt die Arbeit, indem Sie die Unterlagen möglichst frühzeitig beantragen.
Wegen der Postlaufzeiten macht es auch keinen Sinn, am Donnerstag oder Freitag vor der Wahl noch schriftliche Anträge in den Rathausbriefkasten einzuwerfen. Wer sich spät für die Briefwahl entscheidet, muss die Unterlagen unbedingt persönlich im Wahlamt abholen, wenn er die Unterlagen noch rechtzeitig erhalten will.
Rücksendung des gelben Wahlbriefs an die Stadt Ingolstadt
Nach erfolgter Briefwahl kann der gelbe Wahlbrief innerhalb Deutschlands kostenfrei dem Wahlamt rückübersandt werden. Er kann aber auch im Rathausbriefkasten eingeworfen werden.
Wichtiger Hinweis: Gelbe Wahlbriefe können am Tag der Wahl (09.02.2025) nicht in den Urnenwahllokalen abgegeben werden.
Wer entgegen der Bitte des Wahlamts erst auf den letzten Drücker seinen Wahlbrief abgeben will, kann dies nur im Neuen Rathaus (Rathausplatz 4, 85049 Ingolstadt) tun!
Alle Wahlberechtigten, die von der Briefwahl Gebrauch gemacht haben, müssen dafür Sorge tragen, dass der gelbe Brief das Wahlamt der Stadt Ingolstadt rechtzeitig vor Auszählung der Stimmen (09.02.2025,18.00 Uhr) erreicht.
Da die Wahlbriefe den zuständigen Wahlvorständen zugeordnet werden müssen, wäre das Wahlamt für eine frühzeitige Rücksendung sehr dankbar.
Telefonische Erreichbarkeit des Wahlamts
Für Rückfragen ist das Wahlamt ab sofort unter der Telefonnummer 0841 305-1266 erreichbar.
Briefwahl zur Oberbürgermeisterwahl am 09.02.2025 und zur Bundestagswahl am 23.02.2025
Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben. Dies ist auch möglich, wenn sich Wahlberechtigte vorübergehend im Ausland befinden. Dazu müssen diese einen sogenannten Wahlschein schriftlich oder online beantragen. Bei der Oberbürgermeisterwahl können vorsorglich Briefwahlunterlagen auch für eine eventuelle Oberbürgermeister-Stichwahl beantragt werden. Einer Begründung hierzu bedarf es nicht mehr. Der Antrag muss dem Wahlamt spätestens am Freitag vor der Wahl, 15:00 Uhr, vorliegen.
Dem Wahlschein werden automatisch Briefwahlunterlagen beigefügt.
Mit einem Wahlschein kann man alternativ außerdem in einem beliebigen anderen Wahlbezirk dieses Wahlkreises wählen.
Ihre Ansprechpartner zu den Themen Briefwahl und Wählerverzeichnis
Wahlamt der Stadt Ingolstadt
Rathausplatz 4, 85049 Ingolstadt
E-Mail: briefwahl@ingolstadt.de
Telefon: 0841 305-1266
Telefax: 0841 305-1269
Ortssprecherwahlen 2021
Die Ortssprecherwahlen wurden in den sechs Ingolstädter Ortsteilen Dünzlau, Hagau, Irgertsheim, Mühlhausen, Pettenhofen und Zuchering (mit Seehof und Winden) durchgeführt.
Funktion und Aufgaben des Ortssprechers
Das Ehrenamt des Ortssprechers bildet ein wichtiges Bindeglied zwischen dem Stadtrat und den Bürgerinnen und Bürgern der einzelnen Ortsteile, indem er diese bei den Stadtratssitzungen vertritt. Neben seiner beratenden Tätigkeit im Stadtrat, ist der Ortssprecher auch ein wichtiger Ansprechpartner für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger in seinem Ortsteil und vertritt die Stadt Ingolstadt bei örtlichen Anlässen.
Zudem hat der Ortssprecher das Recht, an allen Stadtratssitzungen teilzunehmen und sich dort zu Wort zu melden. Er besitzt ein Antragsrecht für örtliche Angelegenheiten und muss in bedeutsamen Angelegenheiten, die seinen Bereich betreffen, angehört werden. Für seine Arbeit erhält der Ortssprecher sowohl eine Aufwandsentschädigung, als auch Sitzungsgelder.
Das Amt des Ortssprechers ist ein kommunales Ehrenamt mit beratenden Aufgaben. Gewählt wird der Ortssprecher in allen Ortsteilen, die bis 18. Januar 1952 eigenständig waren und die nicht bereits im Stadtrat oder in einem Bezirksausschuss vertreten sind.
Briefwahl bei der Kommunalwahl
Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben. Dies ist auch möglich, wenn sich Wahlberechtigte vorübergehend im Ausland befinden. Dazu müssen diese einen sogenannten Wahlschein schriftlich oder online beantragen. Einer Begründung hierzu bedarf es nicht mehr. Der Antrag muss dem Wahlamt spätestens am Freitag vor der Wahl, 15:00 Uhr, vorliegen.
Dem Wahlschein werden automatisch Briefwahlunterlagen beigefügt.
Mit einem Wahlschein kann man alternativ außerdem in einem beliebigen anderen Wahlbezirk dieses Wahlkreises wählen.
Ihre Ansprechpartner zu den Themen Briefwahl und Wählerverzeichnis
Wahlamt der Stadt Ingolstadt
Rathausplatz 4, 85049 Ingolstadt
E-Mail: briefwahl@ingolstadt.de
Telefon: 0841 305-1266
Telefax: 0841 305-1269
Wahlberechtigung und -benachrichtigungsbrief für die Kommunalwahl
Mit der Wahlbenachrichtigung werden Wahlberechtigte darüber informiert, dass sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Die Wahlbenachrichtigung erhalten Sie spätestens drei Wochen vor der Wahl.
Die Benachrichtigung enthält beispielsweise Angaben
zum Wahltag,
zur Wahlzeit,
zum Ort des Wahlraumes und
ob dieser barrierefrei erreichbar ist sowie
zur Möglichkeit der Beantragung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen.
Wahlberechtigte können zunächst nur im genannten Wahlraum wählen. Auf Antrag können sie jedoch einen Wahlschein erhalten, der ihnen die Möglichkeit zur Briefwahl (online beantragen) oder das Aufsuchen eines anderen Wahlraumes im Stadtgebiet Ingolstadt (weil beispielsweise »ihr« Wahlraum nicht barrierefrei erreichbar ist) gibt.
In der Regel wird im Wahlraum mit der Wahlbenachrichtigung der Nachweis erbracht, dass man dort wahlberechtigt ist. Der Personalausweis oder Reisepass sollte jedoch zusätzlich bereitgehalten werden, um sich ausweisen zu können. Die Wahlbenachrichtigung wird vom Wahlvorstand einbehalten.
Sie sind in Ingolstadt wahlberechtigt, wenn Sie volljährig sind und in Ingolstadt mit dem Schwerpunkt der Lebensbeziehungen aufhalten (im Regelfall Hauptwohnung). Sie haben die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union.
Die Wahlergebnissse vergangener Kommunalwahlen
Kommunalwahlen vom 15.03. bzw. 29.03.2020
- Oberbürgermeisterwahl
- Stadtratswahl
Kommunalwahlen vom 16.03.2014
- Oberbürgermeisterwahl
- Stadtratswahl
Kommunalwahlen vom 02.03.2008
- Oberbürgermeisterwahl
- Stadtratswahl
- Stimmbezirke
- Wahlergebnisse nach Stadtbezirken
Kommunalwahlen vom 03.03.2002
- Oberbürgermeisterwahl
- Stadtratswahl
- Stimmbezirke
Wahlanalysen und Ergebnisse der Kommunalwahlen
www.statistik.bayern.de/wahlen/kommunalwahlen (Bayerisches Landesamt für Statistik)