Kommunalwahlen
Informationen zur Kommunalwahl am Sonntag, 8. März 2026
Informationen zur Kommunalwahl 2026
Am Sonntag, 8. März 2026 findet die Kommunalwahl statt. Um in Ingolstadt wählen zu können ist eine Eintragung in das Wählerverzeichnis der Stadt Ingolstadt erforderlich.
Alle Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis der Stadt Ingolstadt aufgenommen wurden, erhalten eine Wahlbenachrichtigung in Form eines Briefes. Dieser enthält alle wichtigen Informationen zum Wahlrecht, zur Möglichkeit der Briefwahl und zum zuständigen Wahllokal für die Urnenwahl am Wahlsonntag.
Die Benachrichtigung muss bis spätestens Sonntag, 15. Februar jeder wahlberechtigten Person zugegangen sein. Wer bis zu diesem Zeitpunkt die Wahlbenachrichtigung nicht erhält, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte sich unverzüglich beim Wahlamt erkundigen, ob sie/er im Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Musterstimmzettel zur Kommunalwahl 2026 (PDF)
Probestimmzettel (zum persönlichen Testen der Stimmverteilung)
Briefwahl
Auch besteht wieder die Möglichkeit per Briefwahl abzustimmen. Dazu müssen die Briefwahlunterlagen beantragt werden. Das geht
- schriftlich (formlos oder mit dem der Wahlbenachrichtigung beigefügten Antragsformular - ab sofort möglich, Versand erfolgt erst ab 16. Februar),
- persönlich (Vorsprache erst ab Montag, 16. Februar im Wahlamt mit ausgefülltem Antrag und amtlichen Lichtbildausweis!) oder auch
- online über das Bürgerservice-Portal (ab sofort bis 3. März) – www.ingolstadt.de/briefwahl.
Hinweise zur Online-Beantragung
Beantragen Sie online die Briefwahlunterlaen ist zu beachten, dass die Ausgabe der Briefwahlunterlagen erst ab Montag, 16. Februar erfolgt. Aufgrund einer vor kurzem erfolgten Änderung der gesetzlichen Bestimmungen dürfen Briefwahlunterlagen anders als bei früheren Kommunalwahlen erst ab dem 20. Tag vor dem Wahltag (= 16.2.2026) ausgegeben werden. Durch den späteren Ausgabezeitpunkt will der Gesetzgeber unter anderem die Gewähr dafür bieten, dass alle Wahlentscheidungen auch unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen getroffen werden.
Hinweise zur schriftlichen Beantragung:
Bei der schriftlichen Antragstellung sind immer anzugeben: Familienname, Vorname, Geburtsdatum, vollständige Wohnanschrift und ggf. eine abweichende Versandanschrift.
Der Antrag kann in einem ausreichend frankierten Umschlag dem Wahlamt (Rathausplatz 4, 85049 Ingolstadt) zugesandt werden. Er kann aber auch in den Briefkasten am Neuen Rathaus eingeworfen werden.
Das Wahlamt befindet sich im Neuen Rathaus, Rathausplatz 4 (Sitzungstrakt im 2. Stock). Wer die Briefwahlunterlagen direkt mitnehmen will, muss neben dem ausgefüllten Antrag auch einen amtlichen Lichtbildausweis vorlegen.
Öffnungszeiten des Wahlamts:
Mo bis Fr: 8 bis 12.30 Uhr und
Mo und Di: 13.30 bis 16 Uhr
Do: 13.30 bis 17.30 Uhr
Am Faschingsdienstag, 17. Februar ist das Wahlamt nur von 8 bis 12 Uhr geöffnet. Am Freitag, 6. März ist das Wahlamt bis 15 Uhr geöffnet.
Unter anderem zur Vermeidung von Wartezeiten ergeht die dringende Empfehlung, die Unterlagen online oder auf dem Postweg zu beantragen.
Letzter Beantragungstermin ist Freitag, 6. März, um 15 Uhr. Danach können Wahlscheine nur noch in absoluten Ausnahmefällen (bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung am Wahlwochenende) ausgestellt werden.
Bitte beachten Sie immer die aktuellen Postlaufzeiten!
Aber auch hier die Bitte: Erleichtern Sie dem Wahlamt die Arbeit, indem Sie die Unterlagen möglichst frühzeitig beantragen.
Wegen der Postlaufzeiten macht es auch keinen Sinn, am Donnerstag oder Freitag vor der Wahl noch schriftliche Anträge in den Rathausbriefkasten einzuwerfen. Wer sich spät für die Briefwahl entscheidet, muss die Unterlagen unbedingt persönlich im Wahlamt abholen, wenn er die Unterlagen noch rechtzeitig erhalten will.
Rücksendung des roten Wahlbriefs an die Stadt Ingolstadt
Nach erfolgter Briefwahl kann der rote Wahlbrief innerhalb Deutschlands kostenfrei dem Wahlamt rückübersandt werden. Er kann aber auch im Rathausbriefkasten eingeworfen werden.
Wichtiger Hinweis: rote Wahlbriefe können am Tag der Wahl nicht in den Urnenwahllokalen abgegeben werden. Wer entgegen der Bitte des Wahlamts erst auf „den letzten Drücker“ seinen Wahlbrief abgeben will, kann dies nur im Neuen Rathaus (Rathausplatz 4, 85049 Ingolstadt) tun!
Alle Wahlberechtigten, die von der Briefwahl Gebrauch gemacht haben, müssen dafür Sorge tragen, dass der rote Brief das Wahlamt der Stadt Ingolstadt rechtzeitig vor Auszählung der Stimmen (8.3.2026,18 Uhr) erreicht.
Da die Wahlbriefe den zuständigen Wahlvorständen zugeordnet werden müssen, wäre das Wahlamt für eine frühzeitige Rücksendung sehr dankbar.
Die Musterstimmzettel werden ab Donnerstag, 5. Februar online hinterlegt.
Erreichbarkeit des Wahlamts
Für Rückfragen ist das Wahlamt ab sofort per Mail an briefwahl@ingolstadt.de oder telefonisch unter 0841 305-1266 erreichbar.
Hinweis für Wähler mit Mobilitätsbeeinträchtigungen
Aus der Wahlbenachrichtigungskarte ergibt sich, ob das jeweilige Wahllokal barrierefrei ist. Wählern mit Mobilitätsbeeinträchtigungen, deren Wahllokal nicht barrierefrei ist, empfiehlt das Wahlamt die Anforderung von Briefwahlunterlagen.
Allgemeine Informationen zur Kommunalwahl
Briefwahl bei der Kommunalwahl
Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben. Dies ist auch möglich, wenn sich Wahlberechtigte vorübergehend im Ausland befinden. Dazu müssen diese einen sogenannten Wahlschein schriftlich oder online beantragen. Einer Begründung hierzu bedarf es nicht mehr. Der Antrag muss dem Wahlamt spätestens am Freitag vor der Wahl, 15:00 Uhr, vorliegen.
Dem Wahlschein werden automatisch Briefwahlunterlagen beigefügt.
Mit einem Wahlschein kann man alternativ außerdem in einem beliebigen anderen Wahlbezirk dieses Wahlkreises wählen.
Ihre Ansprechpartner zu den Themen Briefwahl und Wählerverzeichnis
Wahlamt der Stadt Ingolstadt
Rathausplatz 4, 85049 Ingolstadt
E-Mail: briefwahl@ingolstadt.de
Telefon: 0841 305-1266
Wahlberechtigung und -benachrichtigungsbrief für die Kommunalwahl
Mit der Wahlbenachrichtigung werden Wahlberechtigte darüber informiert, dass sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Die Wahlbenachrichtigung erhalten Sie spätestens drei Wochen vor der Wahl.
Die Benachrichtigung enthält beispielsweise Angaben
zum Wahltag,
zur Wahlzeit,
zum Ort des Wahlraumes und
ob dieser barrierefrei erreichbar ist sowie
zur Möglichkeit der Beantragung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen.
Wahlberechtigte können zunächst nur im genannten Wahlraum wählen. Auf Antrag können sie jedoch einen Wahlschein erhalten, der ihnen die Möglichkeit zur Briefwahl (online beantragen) oder das Aufsuchen eines anderen Wahlraumes im Stadtgebiet Ingolstadt (weil beispielsweise »ihr« Wahlraum nicht barrierefrei erreichbar ist) gibt.
In der Regel wird im Wahlraum mit der Wahlbenachrichtigung der Nachweis erbracht, dass man dort wahlberechtigt ist. Der Personalausweis oder Reisepass sollte jedoch zusätzlich bereitgehalten werden, um sich ausweisen zu können. Die Wahlbenachrichtigung wird vom Wahlvorstand einbehalten.
Sie sind in Ingolstadt wahlberechtigt, wenn Sie volljährig sind und in Ingolstadt mit dem Schwerpunkt der Lebensbeziehungen aufhalten (im Regelfall Hauptwohnung). Sie haben die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union.
Wahlergebnis der Oberbürgermeisterwahl 2025
Oberbürgermeisterwahl vom 09.02.2025 bzw. 23.02.2025
Endgültiges Ergebnis der Wahl vom 09.02.2025
Endgültiges Ergebnis der Stichwahl vom 23.02.2025
Wahlergebnisse der Oberbürger-Stichwahl am 23. Februar 2025: obwahl.ingolstadt.de
Die Wahlergebnissse vergangener Kommunalwahlen
Kommunalwahlen vom 15.03. bzw. 29.03.2020
- Oberbürgermeisterwahl
- Stadtratswahl
Kommunalwahlen vom 16.03.2014
- Oberbürgermeisterwahl
- Stadtratswahl
Kommunalwahlen vom 02.03.2008
- Oberbürgermeisterwahl
- Stadtratswahl
- Stimmbezirke
- Wahlergebnisse nach Stadtbezirken
Kommunalwahlen vom 03.03.2002
- Oberbürgermeisterwahl
- Stadtratswahl
- Stimmbezirke
Wahlanalysen und Ergebnisse der Kommunalwahlen
www.statistik.bayern.de/wahlen/kommunalwahlen (Bayerisches Landesamt für Statistik)
Ortssprecherwahlen 2021
Die Ortssprecherwahlen wurden in den sechs Ingolstädter Ortsteilen Dünzlau, Hagau, Irgertsheim, Mühlhausen, Pettenhofen und Zuchering (mit Seehof und Winden) durchgeführt.
Funktion und Aufgaben des Ortssprechers
Das Ehrenamt des Ortssprechers bildet ein wichtiges Bindeglied zwischen dem Stadtrat und den Bürgerinnen und Bürgern der einzelnen Ortsteile, indem er diese bei den Stadtratssitzungen vertritt. Neben seiner beratenden Tätigkeit im Stadtrat, ist der Ortssprecher auch ein wichtiger Ansprechpartner für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger in seinem Ortsteil und vertritt die Stadt Ingolstadt bei örtlichen Anlässen.
Zudem hat der Ortssprecher das Recht, an allen Stadtratssitzungen teilzunehmen und sich dort zu Wort zu melden. Er besitzt ein Antragsrecht für örtliche Angelegenheiten und muss in bedeutsamen Angelegenheiten, die seinen Bereich betreffen, angehört werden. Für seine Arbeit erhält der Ortssprecher sowohl eine Aufwandsentschädigung, als auch Sitzungsgelder.
Das Amt des Ortssprechers ist ein kommunales Ehrenamt mit beratenden Aufgaben. Gewählt wird der Ortssprecher in allen Ortsteilen, die bis 18. Januar 1952 eigenständig waren und die nicht bereits im Stadtrat oder in einem Bezirksausschuss vertreten sind.
