Kommunalwahlen
Wahlergebnisse der Oberbürger-Stichwahl am 23. Februar 2025: obwahl.ingolstadt.de
Aktuelle Informationen zur Oberbürgermeister-Stichwahl am 23. Februar
Infos zur Briefwahl: Bundestagswahl und OB-Stichwahl am 23.02.
Bis Wochenanfang wurden bereits 36.400 Briefwahlanträge zur Bundestagswahl gestellt (bei der letzten regulären Wahl 2021 waren es 39.820 Briefwählerinnen und -wähler). Wahlberechtigt sind 89.000 Wählerinnen und Wähler (2021: 89.860).
Zur OB-Stichwahl wurden zum selben Zeitpunkt 32.260 Briefwahlanträge gestellt. Wahlberechtigt sind 99.600 Wählerinnen und Wähler (die OB-Stichwahl 2020 erfolgte pandemiebedingt als reine Briefwahl mit 57.848 Briefwählerinnen und -wählern, wahlberechtigt waren 2020 101.068 Personen).
Last-Minute-Antrag auf Briefwahlunterlagen möglichst vermeiden
Wegen der Postlaufzeiten macht es wenig Sinn, erst in dieser Woche schriftliche Briefwahlanträge in den Rathausbriefkasten einzuwerfen oder dem Wahlamt zuzusenden. Eine persönliche Abholung der Unterlagen im Wahlamt im Neuen Rathaus, Rathausplatz 4, ist zu diesem späten Zeitpunkt sehr ratsam.
Am Freitag, 21. Februar endet um 15 Uhr die reguläre Antragsfrist für Wahlscheine.
Öffnungszeiten des Wahlamts:
Mo. bis Fr. 8 bis 15 Uhr und Mo. und Di. 13.30 bis 16 Uhr,
Do. 13.30 bis 17.30 Uhr
Telefonisch ist das Wahlamt unter 0841 305-1266 erreichbar.
Rechtzeitige Rücksendung der Briefwahlunterlagen – Dringende Bitte des Wahlamts
Für beide Wahlen werden die Briefwählerinnen und -wähler gebeten, die Wahlbriefe so früh wie möglich an das Wahlamt zurückzusenden. Die Wahlbriefe müssen nach Eingang noch sortiert und dem richtigen Briefwahllokal zugeordnet und zugestellt werden.
Jeder Wähler ist selbst dafür verantwortlich, dass die Briefwahlunterlagen bis zum Wahlsonntag, bis 18 Uhr, beim Wahlamt eingehen. Sofern sie mit der Post zurückgeschickt werden, sind die üblichen Postlaufzeiten zu berücksichtigen.
Wer es nicht schafft, den Wahlbrief vor dem Wahlsonntag dem Rathaus zuzuleiten, muss am Wahlsonntag 23.2. bis 18 Uhr den Wahlbrief im Neuen Rathaus, Rathausplatz 4, abgeben oder in den dort befindlichen Briefkasten einwerfen.
Wichtig:
- Die Wahlbriefe dürfen nicht in die Briefkästen anderer städtischer Gebäude (zum Beispiel Schulen) eingeworfen werden. Am Wahlsonntag wird ausschließlich der Briefkasten des Neuen Rathauses, Rathausplatz 4, geleert.
- Die Wahlbriefe können nicht am Wahlsonntag in den allgemeinen Stimmbezirken abgegeben werden. Für die Auszählung der Briefwahl gibt es eigene Wahlteams. Die Teams der allgemeinen Wahlbezirke sind nicht berechtigt, die Briefwahlunterlagen anzunehmen und auszuzählen!
Nicht rechtzeitig bei der Stadt Ingolstadt (Rathaus) eingehende Wahlbriefe können nicht ausgezählt werden.
Ablauf der Oberbürgermeister-Stichwahl
Wichtige Informationen für die Briefwahl
In Ingolstadt wird am Sonntag, 23. Februar die Oberbürgermeister-Stichwahl abgehalten. Um diese vorzubereiten, tagte am 11. Februar der Wahlausschuss, der das Ergebnis der Oberbürgermeisterwahl vom 9. Februar formal feststellte. Im Anschluss wurde der Druckauftrag für die Stimmzettel der Stichwahl erteilt und der Versand beauftragt.
Wer bereits zur Hauptwahl Briefwahl beantragt hat, erhält automatisch die Wahlunterlagen auch zur Stichwahl übersandt.
Wer sich für die Stichwahl erstmals zur Briefwahl anmelden möchte, kann dies weiterhin im Wahlamt tun
- online unter www.ingolstadt.de/briefwahl (bis 18.02.2025 - 12 Uhr)
- persönlich im Wahlamt im Neuen Rathaus (Öffnungszeiten s.u.)
- per E-Mail an briefwahl@ingolstadt.de (bis 18.02.2025 - 12 Uhr)
Eine telefonische Beantragung der Briefwahlunterlagen ist leider nicht möglich.
Alle Briefwählerinnen und Briefwähler, die bis Dienstag, 18. Februar noch keine Unterlagen per Post erhalten haben, werden gebeten, sich ans Wahlamt zu wenden.
Die Briefwahlunterlagen müssen am Wahltag bis 18 Uhr im Neuen Rathaus eingegangen sein (Briefkasten Haupteingang) – bei Postversand sind die Laufzeiten zu beachten. Eine Abgabe am Wahltag in einem der Urnenwahllokale ist nicht möglich.
Öffnungszeiten des Wahlamts:
Mo bis Fr 08.00 bis 12.30 Uhr und
Mo und Di 13.30 bis 16.00 Uhr
Do 13.30 bis 17.30 Uhr
Allgemeine Informationen zur Kommunalwahl
Briefwahl bei der Kommunalwahl
Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben. Dies ist auch möglich, wenn sich Wahlberechtigte vorübergehend im Ausland befinden. Dazu müssen diese einen sogenannten Wahlschein schriftlich oder online beantragen. Einer Begründung hierzu bedarf es nicht mehr. Der Antrag muss dem Wahlamt spätestens am Freitag vor der Wahl, 15:00 Uhr, vorliegen.
Dem Wahlschein werden automatisch Briefwahlunterlagen beigefügt.
Mit einem Wahlschein kann man alternativ außerdem in einem beliebigen anderen Wahlbezirk dieses Wahlkreises wählen.
Ihre Ansprechpartner zu den Themen Briefwahl und Wählerverzeichnis
Wahlamt der Stadt Ingolstadt
Rathausplatz 4, 85049 Ingolstadt
E-Mail: briefwahl@ingolstadt.de
Telefon: 0841 305-1266
Telefax: 0841 305-1269
Wahlberechtigung und -benachrichtigungsbrief für die Kommunalwahl
Mit der Wahlbenachrichtigung werden Wahlberechtigte darüber informiert, dass sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Die Wahlbenachrichtigung erhalten Sie spätestens drei Wochen vor der Wahl.
Die Benachrichtigung enthält beispielsweise Angaben
zum Wahltag,
zur Wahlzeit,
zum Ort des Wahlraumes und
ob dieser barrierefrei erreichbar ist sowie
zur Möglichkeit der Beantragung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen.
Wahlberechtigte können zunächst nur im genannten Wahlraum wählen. Auf Antrag können sie jedoch einen Wahlschein erhalten, der ihnen die Möglichkeit zur Briefwahl (online beantragen) oder das Aufsuchen eines anderen Wahlraumes im Stadtgebiet Ingolstadt (weil beispielsweise »ihr« Wahlraum nicht barrierefrei erreichbar ist) gibt.
In der Regel wird im Wahlraum mit der Wahlbenachrichtigung der Nachweis erbracht, dass man dort wahlberechtigt ist. Der Personalausweis oder Reisepass sollte jedoch zusätzlich bereitgehalten werden, um sich ausweisen zu können. Die Wahlbenachrichtigung wird vom Wahlvorstand einbehalten.
Sie sind in Ingolstadt wahlberechtigt, wenn Sie volljährig sind und in Ingolstadt mit dem Schwerpunkt der Lebensbeziehungen aufhalten (im Regelfall Hauptwohnung). Sie haben die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union.
Die Wahlergebnissse vergangener Kommunalwahlen
Kommunalwahlen vom 15.03. bzw. 29.03.2020
- Oberbürgermeisterwahl
- Stadtratswahl
Kommunalwahlen vom 16.03.2014
- Oberbürgermeisterwahl
- Stadtratswahl
Kommunalwahlen vom 02.03.2008
- Oberbürgermeisterwahl
- Stadtratswahl
- Stimmbezirke
- Wahlergebnisse nach Stadtbezirken
Kommunalwahlen vom 03.03.2002
- Oberbürgermeisterwahl
- Stadtratswahl
- Stimmbezirke
Wahlanalysen und Ergebnisse der Kommunalwahlen
www.statistik.bayern.de/wahlen/kommunalwahlen (Bayerisches Landesamt für Statistik)
Ortssprecherwahlen 2021
Die Ortssprecherwahlen wurden in den sechs Ingolstädter Ortsteilen Dünzlau, Hagau, Irgertsheim, Mühlhausen, Pettenhofen und Zuchering (mit Seehof und Winden) durchgeführt.
Funktion und Aufgaben des Ortssprechers
Das Ehrenamt des Ortssprechers bildet ein wichtiges Bindeglied zwischen dem Stadtrat und den Bürgerinnen und Bürgern der einzelnen Ortsteile, indem er diese bei den Stadtratssitzungen vertritt. Neben seiner beratenden Tätigkeit im Stadtrat, ist der Ortssprecher auch ein wichtiger Ansprechpartner für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger in seinem Ortsteil und vertritt die Stadt Ingolstadt bei örtlichen Anlässen.
Zudem hat der Ortssprecher das Recht, an allen Stadtratssitzungen teilzunehmen und sich dort zu Wort zu melden. Er besitzt ein Antragsrecht für örtliche Angelegenheiten und muss in bedeutsamen Angelegenheiten, die seinen Bereich betreffen, angehört werden. Für seine Arbeit erhält der Ortssprecher sowohl eine Aufwandsentschädigung, als auch Sitzungsgelder.
Das Amt des Ortssprechers ist ein kommunales Ehrenamt mit beratenden Aufgaben. Gewählt wird der Ortssprecher in allen Ortsteilen, die bis 18. Januar 1952 eigenständig waren und die nicht bereits im Stadtrat oder in einem Bezirksausschuss vertreten sind.