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Selbsthilfe

Bindeglied zwischen Betroffenen, Professionellen und Selbsthilfegruppen

Was wir für Sie tun können:

  • wir unterstützen Einzelpersonen bei der Suche nach oder Gründung von Selbsthilfegruppen
  • wir beraten Selbsthilfegruppen in organisatorischen und finanziellen Fragen
  • wir fördern Erfahrungsaustausch und Kommunikation zwischen den örtlichen Selbsthilfeinitiativen
  • wir vermitteln Kontakte zwischen Selbsthilfegruppen und Fachleuten in der Gesundheits- und Sozialversorgung
  • und noch vieles mehr - fragen Sie uns!

Die Selbsthilfekontaktstelle wird von den gesetzlichen Krankenkassen gefördert.


Runder Tisch Region 10 Ingolstadt - Förderung der Selbsthilfegruppen durch die Krankenkassen

Die Geschäftsstelle des Runden Tisches Region 10 Ingolstadt ist am Gesundheitsamt der Stadt Ingolstadt angesiedelt. Sie ist zuständig für Selbsthilfegruppen aus dem Stadtgebiet Ingolstadt und den Landkreisen Eichstätt, Neuburg-Schrobenhausen und Pfaffenhofen.


Runder Tisch - was ist das?

Selbsthilfe im Gesundheitsbereich wird auf der Grundlage des § 20h SGB V von den gesetzlichen Krankenkassen gefördert. 
 
Zur Fördergemeinschaft der Krankenkassen gehören:

  • AOK Bayern
  • Betriebskrankenkassen in Bayern
  • Ersatzkassen in Bayern
  • Knappschaft
  • Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
  • IKK classic 

Seit 2008 organisieren in Bayern 13 Runde Tische die Förderung der örtlichen/regionalen Selbsthilfegruppen.

Über die eingehenden Förderanträge entscheiden die örtlichen Vertreter der gesetzlichen Krankenkassen in einer gesonderten Vergabesitzung. 

Sie werden dabei von benannten Vertretern der Selbsthilfegruppen beratend unterstützt.

Angebote und Aufgaben

  • Beratung bei Förderanträgen/Antragstellung
  • Unterstützung beim Ausfüllen des Antragsformulars
  • Unterstützung bei der jährlichen Kostenabrechnung
  • Unterstützung bei der Erstellung des Verwendungsnachweises
  • Kontakt zu Gruppen und Kontaktstellen in den Regionen
  • Bearbeitung der Förderanträge
  • Vorbereitung der Vergabesitzung
  • Informationsaustausch mit den Vertretern der Selbsthilfe
  • Information über Änderungen/Neuerungen
  • Kontakt mit den beteiligten Krankenkassen
  • Zusammenarbeit mit der Selbsthilfekontaktstelle

Wesentliche Fördervoraussetzungen

Fördermittel können bis zum 15.02. des jeweiligen Förderjahres beantragt werden.
Selbsthilfegruppen stellen den Antrag selbst und eigenverantwortlich. Zwei Mitglieder der Gruppe unterzeichnen den Antrag und den Verwendungsnachweis des vorangegangenen Förderjahres.

Gefördert werden können:

  • Gruppen aus dem Gesundheitsbereich und Angehörigengruppen deren Existenz und Gruppenangebot öffentlich bekannt gemacht wurde

Weitere Fördervoraussetzungen sind:

  • eine verlässliche und kontinuierliche Gruppenarbeit
  • regelmäßige Treffen zum Erfahrungs- und Informationsaustausch
  • die Offenheit der Gruppe für andere Betroffene
  • die Unabhängigkeit der Selbsthilfeaktivitäten von politischen, religiösen und wirtschaftlichen Interessen
  • die Gruppe arbeitet ehrenamtlich und ohne professionelle Leitung
  • eigenes Gruppenkonto bzw. Unterkonto

Antragsunterlagen

Dem Krankheitsverzeichnis können Sie entnehmen, bei welchem Krankheitsbild eine Förderung zulässig ist.

Antragsfrist:

Stichtag ist der 15.02. des laufenden Förderjahres

Die vollständigen Unterlagen bestehen aus 
        1. dem Antrag auf Förderung für das laufende Förderjahr
        2. dem Verwendungsnachweis für das abgelaufene Förderjahr 
und gehen an die Geschäftsstelle des Runden Tisches.

Formblätter für das laufende Förderjahr:

Weitere Informationen

Förderzahlen der vergangenen Jahre


2016
82
110.940,76 Euro
2017
82
117.507,27 Euro
2018
83
139.520,78 Euro
2019
84
154.486,81 Euro
2020
88
162.786,58 Euro
2021
87
143.811,33 Euro
2022
82
148.012,65 Euro
2023
82
172.015,99 Euro
2024


Selbsthilfevertreter am Runden Tisch Region 10 Ingolstadt

Als Bindeglied zwischen den Krankenkassen und den Selbsthilfegruppen sind sie Interessensvertreter für alle geförderten Gesundheitsgruppen. Die Selbsthilfevertreter am Runden Tisch der Region 10 Ingolstadt werden in einem gesonderten Verfahren der 13 „Runden Tische“ in Bayern für die Amtszeit von vier Jahren aus den vier „Säulen“ der Selbsthilfe bestellt.

In Bayern sind dies: 

die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Bayern e.V. (LAG Selbsthilfe)
der Paritätische, Landesverband Bayern e.V.
die Koordinierungsstelle der bayerischen Suchthilfe (KBS)
der Verein Selbsthilfekontaktstellen Bayern e.V. (SHK Bayern)

Selbsthilfevertreter/-innen

Die Beteiligung der Selbsthilfe am Verfahren der Selbsthilfeförderung durch die gesetzlichen Krankenkassen ist gesetzlich festgeschrieben. Auf der örtlichen Ebene der „Regionale Runde Tische“ haben Selbsthilfevertreter/-innen eine beratende Funktion bei der jährlichen Sitzung zur Vergabe der Fördermittel.

Für den Zeitraum 2024 bis 2027 sind für den Regionalen Runden Tisch Region 10 Ingolstadt sechs Selbsthilfevertreter/-innen benannt.