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Ausbildung, Beratung & Begleitung im Beruf

Das Berufsbildungsgesetz und die Handwerksordnung bestimmen, dass Menschen mit Behinderung genauso wie Menschen ohne Behinderung grundsätzlich eine Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen erhalten sollen. Wenn es behinderungsbedingte Einschränkungen gibt, sollen diese durch spezielle Regelungen für die Durchführung der Ausbildung ausgeglichen werden. Dazu gehören z. B. eine Adaption der zeitlichen und sachlichen Gliederung der Ausbildung, eine Verlängerung der Schreibzeit in Prüfungen oder auch der Einsatz von Hilfsmitteln.

Agentur für Arbeit

Die Agentur für Arbeit ist der erste Ansprechpartner für Menschen mit Behinderungen, die eine Arbeitsstelle suchen.

Reha-Beratung

Die Reha-Beratung ist auf Menschen mit Behinderungen aller Art spezialisiert. Sie muss feststellen, welche Tätigkeiten ein Betroffener trotz seiner Behinderung ausüben kann und bemüht sich ein passendes Arbeitsangebot zu finden.

Gleichstellung

Wenn der Festgestellte Grad der Behinderung größer als 30 und kleiner als 50 ist, kann man sich einem Schwerbehinderten gleichstellen lassen. Das bedeutet, dass man

  • besonderen Kündigungsschutz
  • Hilfen zur Arbeitsplatzausstattung
  • Betreuung durch spezielle Fachdienste
  • Beschäftigungsanreize für Arbeitgeber (wie Lohnkostenzuschüsse)

in Anspruch nehmen kann. Nicht dazu zählen Zusatzurlaub, unentgeltliche Beförderung und besondere Rentenvoraussetzungen. Durch Gleichstellung kann man sich den Arbeitsplatz sichern. Falls dieser beispielsweise durch häufiges Fehlen aufgrund der Behinderung geringere Belastbarkeit eingeschränkte berufliche und/oder regionale Mobilität gefährdet ist.

Der Gleichstellungantrag ist bei der Agentur für Arbeit zu stellen.

Hilfen im Berufsalltag

Unterstützung bei der Ausstattung des Arbeitsplatzes

Die Kosten für Arbeitshilfen, die für die Ausübung des Berufes notwendig sind, können unter Umständen von der Agentur für Arbeit übernommen werden. Beispielsweise

  • spezielle Maschinen
  • Werkzeuge
  • Sitzhilfen
  • Software für den PC

Der technische Beratungsdienst der Agentur für Arbeit berät beispielsweise über die Gestaltung eines Arbeitsplatzes und die Hilfsmittelversorgung.

Kraftfahrzeughilfe

Wer keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen kann und dauerhaft auf ein Auto angewiesen ist, um zu der Arbeits- oder Ausbildungsstelle zu kommen kann einen Anspruch auf Kraftfahrzeughilfe haben. Diese gibt es als Zuschuss oder Darlehen für:

  • den Kauf eines Fahrzeugs
  • die behindertengerechte Ausstattung
  • den Erwerb des Führerschein

Unterstützung am Arbeitsplatz

Eine Arbeitsassistenz unterstützt Menschen mit Behinderungen bei einer Ausbildung, Weiterbildung oder direkt am Arbeitsplatz. Das kann zum Beispiel eine Fachkraft sein, die Gebärdensprache übersetzt. Die Agentur für Arbeit übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten dafür.


Kontakt

Agentur für Arbeit

Heydeckplatz 1
85049 Ingolstadt
Telefon: 0800 45555-00 (Arbeitnehmer)
E-Mail: ingolstadt.ansprechstelle-rehabilitation@arbeitsagentur.de

Persönliche Beratungstermine kann man telefonisch oder online vereinbaren.

Jobcenter Ingolstadt

Hilfen im Berufsalltag und bei der Suche nach Arbeit mit einer Schwerbehinderung.

Kontakt

Tel.: 0841 305-45264
Fax: 0841 305-45111
E-Mail-Adresse oder
Nachricht schreiben
Website besuchen
Raum: 218

Berufsbildungswerke

In Berufsbildungswerken können spezielle Berufe für beeinträchtigte Menschen erlernt werden. Weiter bieten die Berufsbildungswerke Förderlehrgänge, Maßnahmen zur Berufsfindung, Arbeitserprobung und zum Teil auch blindentechnische und vergleichbare Grundausbildungen an. Des Weiteren tragen sie zur persönlichen, sozialen und gesellschaftlichen Integration bei.

Berufsbildungswerke in Bayern (www.stmas.bayern.de)

Berufsförderwerke

Berufsförderungswerke helfen beim Wiedereinstieg nach Unfall oder Krankheit ins Arbeitsleben. Beispielsweise durch:

  • Hilfestellung durch eine ambulante Wiedereingliederung
  • Care-Manger vor allem bei Schlaganfallpatienten (weitere Hinweise >> hier)

Kostenträger für eine Rehamaßnahme im Berufsförderwerk

Als Kostenträger kommen folgende Leistungsträger in Frage:

  • Rentenversicherung (in der Regel nach 15 Jahren Beitragszahlung)
  • Bundesagentur für Arbeit (für ALG I-Empfänger)
  • SGB II-Dienststellen, z. B. Jobcenter (für Bürgergeld-Empfänger)
  • Berufsgenossenschaft (meist bei Berufskrankheit / Arbeits- oder Wegeunfall)

Integrationsfachdienst - Außenstelle Ingolstadt

Der Integrationsfachdienst ist der Ansprechpartner für Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei allen Fragen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben. Das Angebot richtet sich an:

  • Schwerbehinderte, behinderte und von Behinderung bedrohte Arbeitnehmer mit einem besonderen Bedarf an arbeitsbegleitender Betreuung
  • Arbeitgeber, Schwerbehindertenvertreter, Betriebsräte, betriebliche Integrationsteams, Vorgesetzte und Kollegen
  • Arbeitssuchende Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen
  • Förderschüler (G-Schule) mit Potenzial für den ersten Arbeitsmarkt
  • Schüler mit Handicap
  • Werkstattbeschäftigte

Voraussetzungen

Der Integrationsfachdienst arbeitet in der Arbeitsvermittlung unter anderem mit den Rentenversicherungsträgern, der Agentur für Arbeit und den Jobcentern zusammen. Um das Angebot des Integrationsfachdienstes nutzen zu können, ist ein entsprechender Auftrag des Leistungsträgers (z. B. Agentur für Arbeit) notwendig.

Link zur Broschüre ABC - Behinderung und Beruf

Kontakt

ifd München-Freising
- Außenstelle Ingolstadt -
Haunwöhrer Straße 11
85051 Ingolstadt

Telefon: 0841 142670-0
Fax: 0841 142670-10
E-Mail: info@ifd-muenchen-freising.de