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Unter welchen Voraussetzungen haben Schüler/-innen grundsätzlich Anspruch auf Fahrtkostenrückerstattung?

  1. Der gewöhnliche Aufenthalt ist in Ingolstadt.
  2. Es wird eine der folgenden Schularten besucht (jeweils ab der Jahrgangsstufe 11):
    Öffentliche und staatlich anerkannte private Gymnasien, Berufsfachschulen ohne BFS in Teilzeitform, Wirtschaftsschulen, Fachoberschulen, Berufsoberschulen sowie Berufsschulen (Teilzeitunterricht, bereits ab Jahrgangsstufe 10 möglich).
  3. Der Schulweg ist in einer Richtung länger als 3 km.
  4. Es wird die nächstgelegene Schule, d.h. die Schule, die mit dem geringsten Beförderungsaufwand erreicht werden kann, besucht.