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Unter welchen Voraussetzungen haben Schüler/-innen grundsätzlich Anspruch auf Fahrtkostenrückerstattung?
- Der gewöhnliche Aufenthalt ist in Ingolstadt.
- Es wird eine der folgenden Schularten besucht (jeweils ab der Jahrgangsstufe 11):
Öffentliche und staatlich anerkannte private Gymnasien, Berufsfachschulen ohne BFS in Teilzeitform, Wirtschaftsschulen, Fachoberschulen, Berufsoberschulen sowie Berufsschulen (Teilzeitunterricht, bereits ab Jahrgangsstufe 10 möglich). - Der Schulweg ist in einer Richtung länger als 3 km.
- Es wird die nächstgelegene Schule, d.h. die Schule, die mit dem geringsten Beförderungsaufwand erreicht werden kann, besucht.