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FAQs zu den Kindertageseinrichtungen in Ingolstadt

Wie ist das Anmeldeverfahren für einen Betreuungsplatz?

Ihre Kinder können vom 6. bis 21. Februar 2024 über den Kita-Finder Ingolstadt auf der Homepage der Stadt Ingolstadt angemeldet werden. Ab dem 4. März 2024 werden Plätze zugesagt. Bitte beachten Sie, dass Ihre angegeben Betreuungszeiten eine hohe Verbindlichkeit haben.

In welcher Kindertageseinrichtung die Kinder folglich angemeldet werden, steht den Eltern grundsätzlich frei. Es sollten aber auch Kindergärten und Krippen auf dem Weg zum Arbeitsplatz in die Überlegungen miteinbezogen werden.

Über die Aufnahme eines Kindes entscheidet die Leiterin der Kindertageseinrichtung. Grundsätzlich haben bei der Platzvergabe Kinder aus dem Stadtgebiet Ingolstadt Vorrang vor Kindern aus angrenzenden Landkreisen. Wir empfehlen daher den Eltern, einen Kita-Platz in der jeweiligen Sitzgemeinde zu beantragen, da der Förder- und Rechtsanspruch an den Wohnort gekoppelt sind.

Nach der schriftlichen Zusage müssen die Eltern ebenfalls schriftlich binnen sieben Tagen die Annahme des Betreuungsplatzes bestätigen. Liegt bis zu diesem Termin keine schriftliche Bestätigung der Eltern vor, wird der Platz an ein anderes Kind weitervermittelt. Wenn Sie zunächst kein Platzangebot erhalten, bleiben Sie im Pool und weitere Kindertageseinrichtungen können Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt ein Angebot unterbreiten. 


Faltblätter mit dem Verzeichnis aller Kindertageseinrichtungen liegen im Amt für Kinderbetreuung und -bildung, Harderstraße 17, im Rathaus für Soziales, Adolf-Kolping-Straße 10 und im Eingangsbereich des Bürgeramtes, Rathausplatz 4, aus. Die Übersicht über die Kindertageseinrichtungen gibt es außerdem als Faltblatt zum Herunterladen:

Die Leistungsbeschreibungen der Städtischen Kindertageseinrichtungen der Stadt Ingolstadt finden Sie auf unseren Internetseiten Kitas der Stadt Ingolstadt.

Bei Fragen zur Online-Anmeldung wenden Sie sich bitte per E-Mail an kita-finder@ingolstadt.de.

Wichtiger Hinweis: 

Für den Vertragsabschluss für einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung bitten wir Sie grundsätzlich, um eine einheitliche Dokumentation der Daten zu ermöglichen, Ihren Personalausweis oder Reisepass mitzubringen. Sollte Ihr Kind nicht von einem Erziehungsberechtigten angemeldet werden, geben Sie bitte Ihren Pass der beauftragten Person mit.

Kann ich mein Kind in mehreren Kitas anmelden?

Bitte melden Sie sich in mehreren Einrichtungen Ihrer Wahl über den Kita-Finder Ingolstadt an. Dort haben Sie auch die Möglichkeit, Ihre Anmeldungen zu priorisieren.

Wann und wo soll ich mein Kind anmelden?

Die Kita-Leiterinnen organisieren die Platzvergabe nach pädagogischen und gruppendynamischen Gesichtspunkten eigenverantwortlich. Bitte melden Sie Ihr Kind über den Kita-Finder auf der Homepage der Stadt Ingolstadt an. Sie können sich dabei in mehreren Einrichtungen Ihrer Wahl (freie und städtische Träger) direkt anmelden. Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich über das einzelne Profil der Einrichtungen im Kita-Finder Ingolstadt zu informieren.

Kann ich mein Kind auch außerhalb des Anmeldezeitraumes anmelden?

Eine Anmeldung unterjährig ist zu jedem Zeitpunkt über den Kita-Finder Ingolstadt möglich. Hierbei kann keine Garantie abgegeben werden, dass der Betreuungsplatz wohnort- oder arbeitsplatznah liegt.

Ich bin neu nach Ingolstadt gezogen und suche einen Betreuungsplatz für mein/e Kind/er. Wie ist das Vorgehen?

Bitte melden Sie Ihr/e Kind/er circa drei Monate, bevor der Betreuungsplatz benötigt wird, auf der Homepage der Stadt Ingolstadt über den Kita-Finder an. Eine Vermittlung ist nur mit einer gültigen Ingolstädter Meldeadresse möglich. Grundsätzlich kann eine Anmeldung frühestmöglich sieben Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn erfolgen.

Ich bin schwanger. Ab wann kann ich mein Kind anmelden?

Sie können Ihr Kind sieben Monate vor gewünschtem Betreuungsbeginn anmelden, unabhängig davon, ob es zum Zeitpunkt der Anmeldung bereits geboren ist.

Reicht die Adresse des Arbeitgebers als Meldeadresse zur Anmeldung?

Ausschlaggebend für die Anmeldung ist der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes. Die Adresse des Arbeitgebers ist daher nicht ausreichend, um das Kind in Ingolstadt anmelden zu können.

Ich wohne nicht in Ingolstadt. Kann ich mein Kind trotzdem anmelden?

Ausschlaggebend ist der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes, also der Wohnort. Da die Stadt Ingolstadt verpflichtet ist, den Rechtsanspruch der Kinder, die in Ingolstadt wohnen, zu erfüllen, können Anmeldungen auswärtiger Kinder nur nachrangig behandelt werden.

Ich habe ein Kind mit Beeinträchtigung und suche einen Integrationsplatz. Wie ist das Vorgehen?

In einer Kindertagesstätte mit Integrationsplätzen werden Kinder mit Behinderungen oder drohenden Behinderungen gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung an einem Teil des Tages betreut und gefördert. Es gibt Angebote für Kinder im Vorschulalter in Krippen und Kindergärten. Das Kind wird während seines Aufenthalts heilpädagogisch gefördert. Der Bezirk Oberbayern finanziert 50 Fachdienststunden pro Jahr. Die Eltern müssen sich nicht an den Kosten beteiligen und nur die reguläre Besuchsgebühr für die Krippe oder den Kindergarten entrichten.
Kinder, die einen integrativen Hortplatz belegen, haben Anspruch auf zusätzlich 50 Fachdienststunden heilpädagogischer Förderung pro Jahr.
Der Bezirk Oberbayern finanziert die Fördermaßnahmen für Kinder mit (drohenden) geistigen und/oder körperlichen Behinderungen.
Für Schulkinder mit einer seelischen Behinderung ist der zuständige Kostenträger das Amt für Jugend und Familie.

Wo kann ich einen Antrag auf Übernahme der Gebühren stellen?

Eltern, die in Ingolstadt wohnen und deren Kind oder deren Kinder eine Kindertageseinrichtung (Kindergarten, Hort, Kinderkrippe) oder eine Mittagsbetreuung besu­chen, haben An­spruch auf eine vollständige oder teilweise Übernahme der Gebühren der Tages­einrichtung, wenn den Eltern und dem Kind die Auf­bringung der Mittel nicht zuzu­muten ist.

Dies ist immer dann gegeben, wenn Eltern oder Kinder folgende Leistungen erhalten:

  • Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch (SGB II)
  • Leistungen nach dem dritten oder vierten Kapitel des Zwölften Buches (SGB XII)
  • Leistungen nach den §§ 2 und 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG)
  • Kinderzuschlag gem. § 6a des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG) oder
  • Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)

Des Weiteren können auch Eltern oder Kinder mit geringem Erwerbseinkommen einen Anspruch auf eine vollständige oder teilweise Übernahme der Gebühren der Tageseinrichtung haben. Hier wird zur Feststellung der zumutbaren Belastung eine Einkommensprüfung vorgenommen.

Die Anträge auf Übernahme der Gebühren müssen im Amt für Kinderbetreuung und -bildung, Harderstraße 17 im 3. Stock, eingereicht wer­den.

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Für weitere Informationen zur Antragsstellung oder zum Download der erforderlichen Formulare klicken Sie bitte ⮕ hier ⬅

Oder nutzen Sie gleich unser ⮕ Online-Formular

                                                                                                                                                                                    

Wie melde ich mein Kind im Schulkindergarten an?

Schulkindergärten sind für Kinder bestimmt, an deren Schulreife aufgrund von Untersuchungen Zweifel bestehen. Nach dem einjährigen Besuch des Schulkindergartens werden die Kinder nochmals auf ihre Schulreife untersucht und entweder in die erste Klasse der Regelschule oder der Förderschule eingeschult. Anders als Regelkindergärten sind die Schulkindergärten und Vorklassen einer bestimmten Schule angegliedert.

Zunächst müssen die Kinder online über den Kita-Finder angemeldet werden.

Zu den Anmeldetagen (Termine s.u.) müssen die Eltern / Erziehungsberechtigte persönlich erscheinen und auch das Kind mitbringen. Um eine vorherige telefonische Anmeldung wird gebeten.

Zur Anmeldung muss der Rückstellungsbescheid der Schule sowie ein Schreiben einer Beratungsstelle mitgebracht werden.

Die Anmeldung in den Schulkindergärten ist an folgenden Tagen möglich:

Montag, 15. März, von 8 bis 11 Uhr

Dienstag, 16. März, von 16 bis 19 Uhr

Mittwoch, 17. März, von 8 bis 11 Uhr

Ich benötige eine nachschulische Betreuung für mein Kind

Die Anmeldung für die nachschulische Betreuung in Horten und der Mittagsbetreuung an Schulen erfolgt wie bisher auch direkt in den Einrichtungen. Um eine einheitliche Dokumentation der Daten zu ermöglichen, bitten wir die Erziehungsberechtigten, ihren Personalausweis oder Reisepass bei der Anmeldung im Hort oder an der Mittagsbetreuung an Schulen mitzubringen. Sollte das Kind nicht von einem Erziehungsberechtigten angemeldet werden, muss die beauftragte Person aber den Ausweis des/ der Erziehungsberechtigten mitbringen.