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Wann werden »Schülerbeförderungskosten« übernommen?

In Bayern besteht die Kostenfreiheit des Schulweges, wenn die kürzeste zumutbare Ent­fernung zur Schule in den Jahrgangsstufen 1 bis 4 mehr als zwei Kilometer und in den Jahrgangsstufen 5 bis 10 mehr als drei Kilometer zur nächstgelegenen Schule beträgt. Für Jugendliche ab der 11. Klasse, deren Eltern Bürgergeld oder Sozialhilfe beziehen, kann wie bisher die Kostenerstattung für die Schülerbeförderung beim Schulverwaltungs­amt der Stadt Ingolstadt beantragt werden.