Seiteninhalt

Mini-Solaranlagen

Das Förderprogramm endete zum 30.09.2023

Der Stadtrat hat am 8. Dezember 2022 beschlossen, den Kauf einer Mini-Solaranlage mit einer Leistung von mindestens 300 und maximal 600 Watt ab dem 1. Januar 2023 mit 200 Euro zu fördern.

Mini-Solaranlagen oder auch Balkonkraftwerke sind kleine Photovoltaik-Anlagen, die direkt ans Haushaltsstromnetz angeschlossen werden können. Der erzeugte Strom wird vom Balkon über einen Wechselrichter ins Haushaltsstromnetz eingespeist und kann unmittelbar selbst verbraucht werden. Einer der größten dauerhaften Stromverbraucher ist beispielsweise der Kühlschrank. Die maximal erlaubte Leistung des Wechselrichters dieser Anlagen liegt bei 600 Watt.

Diese Form der Stromerzeugung ist insbesondere für Personen interessant, die keine eigenen Dachflächen besitzen und ihren Bedarf dennoch mittels Erneuerbarer Energien decken wollen. Überschüssiger Strom kann ins öffentliche Stromnetz eingespeist werden, wodurch sich der Anteil Erneuerbarer Energien im Stromnetz erhöht.

Im Jahr 2023 bauen die Stadtwerke den erforderlichen Zweirichtungszähler kostenfrei ein.

Das Förderprogramm endete zum 30.09.2023

 

Nach Erhalt der Förderzusage sind der Stabsstelle Klima nach Abschluss der Installation der Mini-Solaranlage folgende Unterlagen und Belege vorzulegen:

  • Rechnung und Zahlungsnachweis
  • Anmeldung der Anlage bei den Stadtwerken der Stadt Ingolstadt
  • Eintrag in das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur und
  • Nachweis über den Einbau eines Zweirichtungszählers (Foto des kompletten Zählers)

Übermittlung der Belege

FAQs zu Mini-Solaranlagen

In welchem Zeitraum kann ich einen Antrag stellen?

Das Förderprogramm läuft bis zum 30.09.2023. Das Förderprogramm kann vorzeitig beendet werden, wenn die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ausgeschöpft sind.

Wann kann ich mit einer Förderzusage zu meinem Antrag rechnen?

Die Bearbeitungsdauer beträgt momentan 4 Wochen.

Welche Bestandteile umfasst eine Mini-Solaranlage?

Eine Mini-Solaranlage besteht in der Regel aus einem oder zwei PV-Modulen, einem Wechselrichter und einem Anschluss über eine spezielle Energiesteckdose (z.B. Wieland-Stecker), um den Strom in das Hausnetz einzuspeisen. Näheres dazu erfahren Sie von den Stadtwerken Ingolstadt: Mini-PV-Anlage / Balkonkraftwerk (sw-i.de)

Wer kann einen Antrag stellen?

  • Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Ingolstadt
  • Kleine und mittlere Unternehmen; weniger als 250 Mitarbeiter/-innen mit Jahresumsatz von unter 50 Mio. Euro, bzw. Jahresbilanz von unter 43 Mio. Euro.
  • Genossenschaften
  • Gemeinnützige Vereine und Organisationen
  • Wohnungseigentümergemeinschaften

Welche Unterlagen sind für die Antragsstellung zur Förderung einer Mini-PV-Anlage erforderlich?

  • Angebot (zum Beispiel Screenshot eines Onlinewarenkorbes oder die Kopie eines Prospektes) mit Erstellungsdatum nach 01.01.2023
  • ausgefüllter Antrag
    • Privatpersonen
      Kopie Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite), oder alternativ Reisepass und Meldebescheinigung als Nachweis, dass Ihr Hauptwohnsitz Ingolstadt ist
    • Kleinere und mittlere Unternehmen
      Aktueller Gewerbeschein oder Kopie eines Handelsregisterauszuges als Nachweis, dass sich der Unternehmenssitz oder eine Niederlassung in Ingolstadt befindet
    • Genossenschaften
      Kopie eines Auszuges aus dem Genossenschaftsregister als Nachweis, dass sich der Sitz in Ingolstadt befindet
    • Gemeinnütziger Verein oder Gesellschaft
      Kopie eines Nachweises der Gemeinnützigkeit
    • Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)
      Kopie eines bestandskräftigen Beschlusses der Wohneigentümergemeinschaft (WEG) zur Beantragung und Durchführung der Maßnahme und eine entsprechende Beauftragung der Hausverwaltung (falls vorhanden)

In besonderen Fällen reichen Sie bitte zusätzlich folgende Unterlagen ein:

  • Denkmalschutz:
    • Genehmigung für eine PV-Anlage nach Art. 6 Denkmalschutzgesetz. Das entsprechende Formular erhalten Sie von der Stabsstelle Klima.

Welche Leistung darf ich installieren?

Entscheidend ist die Leistung des Wechselrichters und nicht die Leistung der PV-Module. Gefördert werden Anlagen mit einer Leistung des Wechselrichters zwischen 300 und 600 Watt, gemäß der aktuell geltenden Vorgaben des Verbands der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. (VDE).
Der VDE diskutiert derzeit eine Erhöhung der erlaubten Leistung von 600 auf 800 Watt. Die Inbetriebnahme eines Wechselrichters mit einer Leistung von 800 Watt ist noch nicht erlaubt. Die Leistung der PV-Module kann über 600 Watt liegen.

Darf ich jetzt bereits einen Wechselrichter kaufen, der von 600 auf 800 Watt umgestellt werden kann?

Ja, es gibt mittlerweile Wechselrichter, die von 600 auf 800 Watt hochgestuft werden können. Der Einbau eines solchen Wechselrichters ist möglich.

Kann ich die Anlage einfach in die vorhandene Steckdose Zuhause einstecken?

Für den Anschluss der Mini-Solaranlage am Hausnetz benötigen Sie nach den Vorgaben des VDE eine spezielle Energiesteckdose. Diese können Sie über einen Fachbetrieb installieren lassen. Der VDE arbeitet derzeit am neuen Regelwerk, das zukünftig den Betrieb über die Schuko-Steckdose erlauben könnte.

Kann ich ab 1. Juli 2023 gleichzeitig eine Mini-Solaranlage und eine Dach-PV-Anlage fördern lassen?

Nein, das ist nicht möglich. Ab 1. Juli 2023 können Sie entweder eine Mini-Solaranlage oder eine PV-Anlage fördern lassen. Zusätzlich zu einer Dach-PV-Anlage können Sie allerdings die Förderung für einen Batteriespeicher beantragen.

Wie hoch ist die Förderung für Mini-Solaranlagen?

Die Förderung beträgt pauschal 200 Euro. Gefördert werden nur steckerfertige Anlagen mit einer Wechselrichterleistung zwischen 300 und 600 Watt.

Welche Angaben zur Mini-Solaranlage sind für den Förderantrag wichtig?

Bitte geben Sie die Leistung der PV-Module in Watt Peak (Wp) und die Leistung des Wechselrichters in Watt (W) als ganze Zahl ohne weitere Angaben im Antrag an.

Brauche ich für die Installation einer Mini-Solaranlage einen neuen Zähler?

Für den Anschluss einer Mini-Solaranlage an das Hausnetz benötigen Sie einen Zweirichtungszähler. Dieser misst sowohl die Strommenge, die Sie aus dem öffentlichen Stromnetz entnehmen, als auch die Überschussstrommenge, die Sie ins Stromnetz einspeisen.

Der Zweirichtungszähler wird im Jahr 2023 von den Stadtwerken Ingolstadt normalerweise kostenlos installiert. Um einen Zweirichtungszähler zu beantragen müssen Sie die Mini-Solaranlage bei den Stadtwerken über das entsprechende Formular Anmeldung einer “Steckerfertigen Erzeugungsanlage“ anmelden.

Welche Belege müssen nach der Installation einer Mini-Solaranlage eingereicht werden?

  • Rechnung und Zahlungsnachweis
  • Anmeldung bei den Stadtwerken Ingolstadt
  • Eintrag in das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur