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Unterkunftskosten

Angemessene Unterkunftskosten im Bereich der Stadt Ingolstadt

Für die Übernahme der Kosten der Unterkunft nach § 22 SGB II gelten in unserem Zuständigkeitsbereich (Stadtgebiet Ingolstadt) Mietobergrenzen, die sich nach der Größe des Haushalts und der örtlichen Angemessenheit richten.

Für Untermietverhältnisse und ähnliches (z.B. Untermietzimmer, WG-Zimmer, usw.) gelten nun ab 01.08.2025 eigene, reduzierte Mietobergrenzen. Diese berücksichtigen, dass bei einer Untervermietung in der Regel weniger Wohnfläche und Ausstattung zur Verfügung stehen als bei einer vollständigen Anmietung einer abgeschlossenen Wohnung. Die angemessene Mietobergrenze für ein Untermietzimmer beträgt künftig 400 Euro.

Dieser Betrag umfasst die Grundmiete und die kalten Nebenkosten; Heizkosten, welche verbrauchsabhängig ermittelt und abgerechnet werden, können zusätzlich als Bedarf anerkannt werden.

Im ersten Jahr (Karenzzeit) übernehmen die Jobcenter die tatsächlich anfallenden Kosten der Unterkunft, unabhängig ob die Wohnung angemessen ist oder nicht. Nach Ablauf dieses Jahres muss die Wohnung jedoch angemessen (siehe Tabelle) sein. Auch Heizkosten werden nicht unbegrenzt erstattet, sondern müssen angemessen sein. Hier richten sich die Werte nach dem bundesweiten Heizspiegel.

Erfolgt in der Karenzzeit ein nicht erforderlicher Umzug mit höheren Kosten für Unterkunft und Heizung, so wird nur der bisherige Bedarf anerkannt. Sollte ein Umzug anstehen, sprechen Sie vor dem Unterzeichnen des Mietvertrages im Jobcenter vor und beantragen eine Kostenzusicherung. Für Personen, deren Aufwendungen für eine nicht angemessene Wohnung bereits gekürzt sind, gilt diese Karenzzeit von einem Jahr nicht neu.

Seit dem 01.07.2024 gelten für die Bezieher/-innen von Bürgergeld folgende Mietobergrenzen: 

Personenzahl

angemessene qm

angemessene Bruttokaltmiete
(Grundmiete + Betriebskosten (ohne Heizung))

1

 50

 570 Euro 

2

 65

 729 Euro

3

 75

 854 Euro

4

 90

 967 Euro

5

 105

1.128 Euro

Jede weitere Person

 +15

+162 Euro

Seit dem 01.08.2025 gelten zusätzlich für Bezieher-/innen von Bürgergeld folgende Mietobergenzen für Untermietzimmer:

Personenzahl

angemessene Bruttokaltmiete
(Grundmiete + Betriebskosten (ohne Heizung))

1

 400 Euro 


Die Pensionsgrenzen bleiben weiterhin bestehen und umfassen einen Pauschalbetrag: 

Pensionen

Ausstattung

angemessene mtl. Kosten

Einzelzimmer

 ohne Dusche

 450 Euro 

Einzelzimmer

 mit Dusche

480 Euro

Doppelzimmer

 ohne Dusche

624 Euro

Doppelzimmer

 mit Dusche

 654 Euro