Flächennutzungsplan; Aufstellung
Beschreibung
Im Flächennutzungsplan werden z. B. die für die Bebauung vorgesehenen Flächen, Flächen für Verkehrsanlagen, Grünflächen, aber auch die Flächen für die Landwirtschaft und Waldflächen dargestellt. Daneben werden Planungen, die nach anderen gesetzlichen Vorschriften festgesetzt sind, nachrichtlich übernommen. Dem Flächennutzungsplan ist eine Begründung beizufügen. In der Begründung sind die Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen des Flächennutzungsplans und in einem Umweltbericht die maßgeblichen Belange des Umweltschutzes darzulegen.
Der Flächennutzungsplan wird in einem im Baugesetzbuch (BauGB) gesetzlich geregelten Verfahren aufgestellt. In diesem Verfahren werden sowohl die Bürger als auch Behörden und Träger öffentlicher Belange beteiligt (siehe auch Stichwort: "Bauleitplanverfahren"). Der Flächennutzungsplan bedarf der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde. Zuständig für die Erteilung der Genehmigung sind in der Regel die Landratsämter, im Ausnahmefall die Regierungen. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung der Genehmigung wird der Flächennutzungsplan wirksam.
Der Ingolstädter Flächennutzungsplan
Der Ingolstädter Flächennutzungsplan
Vorbereitende Bauleitplanung
Die Gemeinden sind nach dem Baugesetzbuch Träger der Planungshoheit und für diese verantwortlich. Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe des Baugesetzbuches vorzubereiten und zu leiten. Im Flächennutzungsplan (= vorbereitender Bauleitplan) sind für das gesamte Stadtgebiet die vorhandenen und geplanten Nutzungen, die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergeben, nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Kommune dargestellt.
Gegenüber dem einzelnen Bürger entfaltet der Flächennutzungsplan keine unmittelbare Rechtswirkung, das heißt auch kein Baurecht. Er bringt aber die Selbstbindung der Kommune zum Ausdruck. Die Darstellungen des Flächennutzungsplanes sind nicht parzellenscharf auszulegen. Rechtswirkungen ergeben sich aus dem Flächennutzungsplan insofern, als aus ihm Bebauungspläne (verbindlicher Bauleitplan) zu entwickeln sind, die vom Stadtrat als Satzung beschlossen werden und dann gegenüber jedermann verbindlich sind. Ein Bebauungsplan ist somit Gesetz auf Gemeindeebene.
Der Ingolstädter Flächennutzungsplan
Für die Entwicklung von Ingolstadt sind im Flächennutzungsplan Flächen für Wohnen, Gewerbe und Versorgungsflächen dargestellt. Diese Flächen sind im Sinne eines umweltverträglichen Wachstums in den Stadtraum eingefügt. Für die räumliche Entwicklung von Ingolstadt wurde das Stadträumliche Leitbild als Planungsleitbild zugrunde gelegt. Neben bedarfsgerechten Entwicklungen am Stadtrand sowie der Innenentwicklung kommt der Sicherung der stadtbildprägenden Grünstrukturen besondere Bedeutung zu. Der im Flächennutzungsplan integrierte Landschaftsplan sichert die nachhaltige Stadtentwicklung sowie auf lokaler Ebene den Natur- und Landschaftsschutz.
Der Ingolstädter Flächennutzungsplan wurde 1996 rechtswirksam. Seither gab es für verschiedene Bereiche Änderungen, meist im Parallelverfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes. Jeder kann im Stadtplanungsamt Einsicht in den Flächennutzungsplan nehmen.
Flächennutzungsplan der Stadt Ingolstadt im Geoportal
Integrierter Landschaftsplan
Die Gemeinden sind verpflichtet, Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege als Bestandteile des Flächennutzungsplanes darzustellen. Ein Landschaftsplan ist insbesondere erforderlich, wenn aufgrund umfangreicher baulicher Entwicklungen oder sonstiger Einzelmaßnahmen Veränderungen von Natur und Landschaft zu erwarten sind. Der Landschaftsplan ist deshalb mit seinen wesentlichen Aussagen in den Flächennutzungsplan integriert.
Weitere Informationen zum Landschaftsplan finden Sie >> hier.
Online-Verfahren
- Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Ingolstadt):
- Flächennutzungsplan der Stadt Ingolstadt mit integriertem Lanschaftsplan
Im Geoportal kann der Flächennutzungsplan online aufgerufen werden. Der Ingolstädter Flächennutzungsplan wurde 1996 rechtswirksam. Seither gab es für verschiedene Bereiche Änderungen, meist im Parallelverfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes.
Weiterführende Links
Das Auskunftssystem ermöglicht Ihnen den Zugriff auf Bebauungs- und Flächennutzungspläne zahlreicher Gemeinden in Bayern. Dieser Service ersetzt nicht die Rechtsverbindlichkeit der Originalpläne. Nur der Originalplan enthält die gültige Rechtslage im Sinne des Baugesetzbuches.
Rechtsgrundlagen
- § 5 Baugesetzbuch (BauGB)
Inhalt des Flächennutzungsplans - § 6 Baugesetzbuch (BauGB)
Genehmigung des Flächennutzungsplans