Coronabedingte Einreisebeschränkungen; Informationen
Die Coronavirus-Einreiseverordnung regelt bundesweit einheitlich die Anmelde-, Quarantäne- und Testnachweispflicht sowie das Beförderungsverbot aus Virusvarianten-Gebieten.
Beschreibung
Die Coronavirus-Einreiseverordnung beinhaltet eine generelle Nachweispflicht für Einreisende. Personen ab 6 Jahren müssen grundsätzlich bei Einreise über ein negatives Testergebnis, einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis verfügen.
Daneben sind bei Einreise in die Bundesrepublik Deutschland nach einem Aufenthalt in einem Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet spezielle Anmelde-, Quarantäne- und Nachweispflichten zu beachten.
Bei Einreise aus sogenannten Virusvariantengebieten gilt – vorbehaltlich sehr eng begrenzter Ausnahmen – ein Beförderungsverbot für den Personenverkehr per Zug, Bus, Schiff und Flug direkt aus diesen Ländern.
Weiterführende Informationen zu den bestehenden Regelungen und Ausnahmen finden Sie auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums.
Übermittlung Testergebnis bei Einreise aus einem Risikogebiet
Übermittlung Testergebnis bei Einreise aus einem Risikogebiet
Sie sind verpflichtet sich vor Ihrer Einreise unter der digitalen Einreiseanmeldung (www.einreiseanmeldung.de) zu registrieren.
Sollte das hochladen Ihres Testergebnisses (Einreisetest) bei der digitalen Einreiseanmeldung nicht funktionieren oder möchten Sie einen Testnachweis (Freitest) nach der Einreisequarantäne hochladen, nutzen Sie bitte unten stehendes Formular.
Bitte beachten Sie, das Testergebnis muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
- schriftlich oder elektronisch
- deutsch, englisch, französisch, spanisch oder italienisch
- Hochrisikogebiete: maximal 48h (Antigen-Schnelltest oder PCR-Test) vor der Einreise erfolgt
- Testnachweis, Genesenennachweis oder Impfnachweis müssen bereits bei Einreise mitgeführt werden
- Anforderungen an die Impfung (Paul-Ehrlich-Institut)
- Aktuelle Risikogebiete nach RKI
Pro Person ist ein eigenes Formular auszufüllen!
Wichtiger Hinweis:
Nach dem Ausfüllen des Formulars klicken Sie bitte auf "Absenden". Daraufhin erscheint eine Zusammenfassung der von Ihnen eingegebenen Daten. Dort klicken Sie bitte auf "Eingaben bestätigen". Erst dann wird Ihre Meldung auch tatsächlich an uns übermittelt. Im Anschluss erhalten Sie eine Bestätigungsmail. Dies ist Ihr Nachweis, dass wir Ihre Meldung erhalten haben.
Sind diese Unterlagen übermittelt und es erfolgt keine Rückmeldung durch das Gesundheitsamt, ist die Pflicht des Einreisenden erfüllt und die Meldung kann als erledigt betrachtet werden.
Sollten Sie Probleme oder Fragen zum Formular haben, kontaktieren Sie uns bitte unter Telefon 0841 305-1430.
Fristen
Sie müssen grundsätzlich vor der Einreise nach Deutschland eine digitale Einreiseanmeldung vornehmen, wenn Sie sich innerhalb von 10 Tagen vor der Einreise in einem Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet aufgehalten haben.
Sollte im Einzelfall eine digitale Einreiseanmeldung nicht möglich sein, so kann zwar zunächst eine Ersatzmitteilung erfolgen, die digitale Einreiseanmeldung muss jedoch binnen 24 Stunden nachgeholt werden.
Online Verfahren
Sie können über das Einreiseportal eine digitale Einreiseanmeldung vornehmen.
Formulare
Sollte es in Ausnahmefällen nicht möglich sein, eine digitale Einreiseanmeldung vorzunehmen, müssen Reisende stattdessen eine Ersatzmitteilung in Papierform ausfüllen.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
- Aktuelle Informationen für Reisende
- Fragen und Antworten zur digitalen Einreiseanmeldung, Nachweispflicht und Einreisequarantäne
- Aktuelle Informationen für Reisende - Bundesgesundheitsministerium
- Informationen zur Ausweisung internationaler Risikogebiete
- Informationen zu Einreisebeschränkungen und Quarantänebestimmungen in Deutschland - Auswärtiges Amt
- Häufig gestellte Fragen zum Thema neuartiges Coronavirus – Informationen des Bayerischen Gesundheitsministeriums