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Behördenwegweiser

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Öffentlicher Personennahverkehr; Informationen zur Tarifgestaltung und Haltestellenplanung

Landkreise und/oder Gemeinden können für die Erstellung und Fortschreibung von Fahrplänen auf dem Gebiet des Landkreises oder der Gemeinde zuständig sein.

Beschreibung

Nähere Informationen über die Tarife und Haltestellen in Ihrem Landkreis oder Ihrer Gemeinde erhalten Sie - sofern vorhanden - auf den Internetseiten Ihres Landratsamtes, Ihrer Gemeinde oder des örtlichen Verkehrsverbundes.

Online Verfahren

  • Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Ingolstadt):
  • Öffentlicher Nahverkehr - Online Tickets kaufen
    Im online- und mobileshop erhalten Sie Tickets für das Stadtgebiet Ingolstadt, VGI-Tarifgebiet und für den Airport Express zum Flughafen München.

Rechtsgrundlagen

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Stand: 17.07.2024