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Tiefbau; Beauftragung durch Dritte
Die Kreisverwaltungsbehörden erbringen im Bereich Tiefbau verschiedene Services und Leistungen für Dritte.
Beschreibung
Das Tiefbauamt ist u.a. für die Absicherung von Unfallstellen und die Beseitigung von Unfallschäden (Schilder-, Schutzplanken-, Geländereparaturen) und Ölspuren verantwortlich.
Redaktionell verantwortlich
Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)
Stand: 02.02.2024
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