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Behördenwegweiser

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Reisegewerbe; Beantragung einer Erlaubnis durch EU-Bürger

Wenn Sie gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb/ohne Bestehen einer gewerblichen Niederlassung Waren vertreiben oder ankaufen, Leistungen anbieten oder als Schausteller tätig sein wollen, brauchen Sie in der Regel eine Erlaubnis (Reisegewerbekarte).

Beschreibung

Voraussetzungen

Verfahrensablauf

Erforderliche Unterlagen

Online-Verfahren

Fristen

Kosten

Bearbeitungsdauer

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

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