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Behördenwegweiser

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Gaststättenrechtliche Gestattung; Beantragung durch EU-Bürger

Wenn Sie ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe (Alkoholausschank) aus besonderem Anlass betreiben wollen, kann Ihnen dies von der zuständigen Gemeinde unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden.

Beschreibung

Voraussetzungen

Fristen

Erforderliche Unterlagen

Kosten

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

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