Straßenreinigungsgebühren; Erhebung
Beschreibung
- Übertragung der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht auf die Anlieger durch eine gemeindliche Sicherungs- und Reinigungsverordnung,
- Erlass einer Straßenreinigungssatzung, durch die die Benutzung der gemeindlichen Reinigungsanstalt vorgeschrieben wird,
- Erlass einer Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung.
Gebührenpflichtig sind Benutzer der öffentlichen Einrichtung Straßenreinigung. Benutzer sind in der Regel die Eigentümer und die zur Nutzung dinglich Berechtigten der anliegenden oder durch die Straße erschlossenen Grundstücke innerhalb geschlossener Ortslagen.
Die Gemeinde kann die gebührenpflichtige gemeindliche Reinigung auf einzelne Ortsteile ihres Gebiets beschränken und in den übrigen Teilen die Reinigungsarbeiten bei den Anliegern belassen, wenn dies sachlich gerechtfertigt ist.
Online Verfahren
- Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Ingolstädter Kommunalbetriebe AöR):
- Straßenreinigung Gebühren; Information
Die Straßenreinigungsgebühr fällt für das Reinigen der Straßen an, die in der Reinigungsanstalt festgelegt sind. Die Anlieger dieser Straßen sind zum Anschluss und zur Benutzung der städtischen Reinigungsanstalt berechtigt und verpflichtet. Weitere Informationen zu den Gebühren finden Sie nachfolgend.
Verwandte Themen
Redaktionell verantwortlich
Stand: 04.03.2024