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Behördenwegweiser

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Integrationsfachdienst; Inanspruchnahme durch Menschen mit Behinderung

Wenn Sie aufgrund Ihrer Behinderung besondere Unterstützung bei der beruflichen Eingliederung oder zur Sicherung Ihres Arbeitsplatzes benötigen, kann die Agentur für Arbeit hierfür einen Integrationsfachdienst beauftragen.

Beschreibung

Voraussetzungen

Verfahrensablauf

Erforderliche Unterlagen

Fristen

Bearbeitungsdauer

Kosten

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

Weiterführende Links

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