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Sicher Radeln durch Ingolstadt

Verkehrsschilder leicht erklärt

Willkommen auf unserer Seite zum Thema Sicherheit! Hier möchten wir dir helfen, sicher und entspannt durch Ingolstadt zu radeln. Manchmal ist die Fahrschule schon etwas her, und die Bedeutung mancher Verkehrsschilder kann in Vergessenheit geraten. Keine Sorge, wir sind hier, um dir auf die Sprünge zu helfen! Auf dieser Seite findest du eine übersichtliche Erklärung der wichtigsten Verkehrsschilder, die dir im Alltag begegnen können. Egal, ob du bereits erfahrene Radfahrerin bist oder gerade erst anfängst – wir möchten sicherstellen, dass du immer gut informiert und sicher unterwegs bist. Lass uns gemeinsam dafür sorgen, dass du dich auf den Straßen von Ingolstadt sicher und wohl fühlst.

Geh- und Radwege - Welche Wege dürfen befahren werden?

In Ingolstadt gibt es oft Missverständnisse bei der Nutzung von Geh- und Radwegen. Hier sind die wichtigsten Schilder erklärt. Wenn ein Schild mit der Nummer 237 (Radweg), 241 (Getrennter Geh- und Radweg) oder 240 (Gemeinsamer Geh- und Radweg) zu sehen ist, besteht eine Radwegebenutzungspflicht. Es darf immer nur der Radweg auf der rechten Seite benutzt werden. Linke Radwege dürfen nur benutzt werden, wenn sie durch ein Schild für diese Richtung freigegeben sind. Anders ist es bei Gehwegen und dem Zusatz „Rad frei“. Hier ist das Radfahren erlaubt, aber nur langsam. Fußgänger haben Vorrang. Es besteht keine Pflicht, auf dem Gehweg zu fahren, es kann auch auf der Straße geradelt werden. Die meisten Gehwege in Ingolstadt sind normale Gehwege ohne Zusatz „Radfahrer frei“. Kinder bis 8 Jahre müssen, ältere Kinder bis 10 Jahre dürfen mit dem Fahrrad auf dem Gehweg fahren. Fußgänger haben immer Vorrang!


Gehweg Radfahrer frei

Gehweg Radfahrer frei

Gemeinsamer Geh- und Radweg

Gemeinsamer Geh- und Radweg

Getrennter Geh- und Radweg

Getrennter Geh- und Radweg

Radweg

Radweg

Fahrradstraße - Was war das nochmal?

In Ingolstadt gibt es Fahrradstraßen, die zusammen mehr als acht Kilometer lang sind. Aber was ist eine Fahrradstraße eigentlich? Eine Fahrradstraße ist eine Straße, die hauptsächlich für Radfahrerinnen und Radfahrer gedacht ist. Sie wird mit dem Schild 244.1 gekennzeichnet. Es gibt echte und unechte Fahrradstraßen. In Ingolstadt gibt es nur unechte Fahrradstraßen. Das bedeutet, dass Autos dort fahren dürfen, aber sie müssen auf die Radfahrerinnen und Radfahrer Rücksicht nehmen. Autos dürfen die Radfahrerinnen und Radfahrer nicht gefährden oder behindern. Das heißt auch, dass Autos nicht drängeln dürfen, wenn Radfahrerinnen und Radfahrer nebeneinander fahren. Auf Fahrradstraßen sind Autos Gäste. Alle Fahrzeuge dürfen dort höchstens 30 km/h fahren.

Radeln durch die Fußgängerzone – Was ist in Ingolstadt erlaubt?

Die Fußgängerzone in Ingolstadt ist besonders im Sommer voller Menschen. Morgens bis 10:30 Uhr und abends ab 20 Uhr dürfen Radfahrer durch viele Straßen und Gassen der Fußgängerzone fahren. Das ist erlaubt, weil am Beginn der Fußgängerzone ein Zusatz angebracht ist. Radfahrer müssen zu diesen Zeiten besonders auf Fußgänger achten und dürfen sie nicht gefährden oder behindern. Wenn nötig, müssen Radfahrer warten. Sie dürfen höchstens in Schrittgeschwindigkeit fahren.

Radfahrstreifen und Schutzstreifen - Was ist der Unterschied?

Radfahrstreifen und Schutzstreifen sind wichtige Elemente im Straßenverkehr. Doch was genau unterscheidet sie voneinander? Ein Radfahrstreifen ist eine speziell markierte Fahrspur, die ausschließlich für Radfahrer vorgesehen ist. Er ist durch eine durchgezogene Linie und das Verkehrszeichen 237 gekennzeichnet, welches ein weißes Fahrrad auf blauem Grund zeigt. Radfahrer sind verpflichtet, diesen Streifen zu benutzen, wenn er vorhanden ist. Autos dürfen den Radfahrstreifen weder befahren noch darauf halten oder parken, was den Radfahrern einen geschützten Raum im Straßenverkehr bietet. Im Gegensatz dazu ist ein Schutzstreifen ein Teil der Fahrbahn, der durch eine gestrichelte Linie abgetrennt ist. Autofahrer dürfen diesen Streifen bei Bedarf überfahren, beispielsweise zum Ausweichen, jedoch nicht dauerhaft befahren oder parken.

Tempo-30-Zonen – Sicher und entspannt unterwegs

Der Ruf nach Tempo-30-Zonen wird im Zuge der Mobilitätswende immer lauter. Doch wie verhält sich der Radverkehr in diesen Zonen? Tempo-30-Zonen werden dort eingerichtet, wo der Durchgangsverkehr weniger wichtig ist. Sie dienen vor allem dem Schutz der Wohnbevölkerung sowie den Fußgängern und Radfahrenden. Ein besonderes Merkmal dieser Zonen ist, dass keine benutzungspflichtigen Radwege vorhanden sein dürfen. Radfahrer/-innen fahren daher grundsätzlich auf der Fahrbahn.

Grünpfeil für Radfahrende - Neu in Ingolstadt

Seit April 2020 gibt es ein neues Verkehrszeichen: den Grünpfeil für Radfahrende. Dieser erlaubt es Radfahrern, auch bei roter Ampel nach rechts abzubiegen, wenn sie vorher anhalten und sicherstellen, dass sie niemanden behindern oder gefährden. Dabei ist besondere Vorsicht geboten, vor allem gegenüber Fußgängern. Ab 2022 wurden in Ingolstadt 18 Kreuzungen mit diesen Grünpfeilschildern ausgestattet. Ingolstadt ist eine der ersten Städte in Bayern, die den Grünpfeil einsetzt. Deshalb hat die Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen in Bayern (AGFK) eine Broschüre (inkl. Link) zu diesem Projekt veröffentlicht, um anderen Städten in Bayern bei der Umsetzung zu helfen.

Radfahren über den Zebrastreifen - Ist das erlaubt?

Wenn Radfahrer/-innen Vorrang vor dem Kfz-Verkehr auf der Straße haben möchten, müssen sie vom Rad absteigen und über die Straße schieben. Leider herrscht immer noch der Irrtum unter den Radfahrer/-innen, dass sie einen Zebrastreifen mit dem gleichen Vorrecht überqueren dürfen wie Fußgänger/-innen. Das kann oft zu brenzligen Situationen führen, da für den Kfz-Verkehr manchmal erst spät zu erkennen ist, ob ein Radfahrer den Zebrastreifen überqueren möchte oder nicht.

S-Pedelecs - Warum sie auf der Fahrbahn fahren?

S-Pedelecs, auch Speed-Pedelecs genannt, sind Elektrofahrräder mit einer Unterstützung von bis 45 km/h . Aufgrund ihrer höheren Geschwindigkeit gelten für sie spezielle Regelungen. S-Pedelecs dürfen keine Radwege benutzen und müssen auf der Fahrbahn fahren. Fahrer sind verpflichtet, einen Helm zu tragen und ein Versicherungskennzeichen zu haben, ähnlich wie bei Kleinkrafträdern. Zudem ist ein Führerschein der Klasse AM erforderlich, den man in Deutschland ab 15 Jahren erwerben kann. Diese Regelungen sorgen dafür, dass S-Pedelecs sicher im Straßenverkehr integriert werden und sowohl Fahrer/-innen als auch andere Verkehrsteilnehmer/-innen geschützt sind.

Lastenräder auf der Straße – Ist das erlaubt?

Auch in Ingolstadt sieht man immer mehr Lastenräder. Falls diese für den normalen Fahrradweg zu breit sind, dürfen sie auch auf der Straße fahren. Der Gehweg ist für Lastenräder allerdings verboten, selbst wenn Kinder an Bord sind.

Roteinfärbungen auf Radwegen - Warum nicht gleich alles einfärben?

In Ingolstadt sind aktuell Radwege an Einmündungen und Kreuzungsbereichen rot eingefärbt, bei denen eine erhöhte Aufmerksamkeit des Kfz-Verkehrs erforderlich ist. Die Stadt greift zu dieser Maßnahme nach Bekanntwerden von Konfliktsituationen. Das wichtigste Regelwerk für den Radverkehr ist die ERA (Empfehlungen für Radverkehrsanlagen). In dieser findet sich dazu folgendes: „Einfärbungen zwischen den Markierungen von Radverkehrsanlagen erfolgen aus Sicherheitsgründen nur an besonderen Konfliktbereichen, z. B. im Zuge gekennzeichneter Vorfahrtstraßen und an Knotenpunkten. Als Markierungsfarbe für Radverkehrsanlagen sollte rot verwendet werden.“ Mit Rotmarkierungen sollte also sparsam umgegangen werden, da eine inflationäre Nutzung zu einer Verwässerung der Signalwirkung führen kann. Kritische Stellen werden eventuell nicht mehr als solche wahrgenommen.