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Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 114 M Ä II 

"Südlich der Stinnesstraße"

Der Stadtrat hat am 10.04.2024 für das Grundstück im Bereich zwischen Hans-Stuck-Straße, Stinnesstraße und Richard-Wagner-Straße die Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 114 M Ä II „Südlich der Stinnesstraße“ beschlossen.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird in der Zeit vom 14.06.2024 – 15.07.2024 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie gemäß § 4 Abs. 1 BauGB die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

Hinweis:

Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB:

Da es sich bei der geplanten städtebaulichen Planung um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt und die Voraussetzungen des § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB (z.B. Grundfläche unter 20.000 qm) erfüllt sind, kann im vorliegenden Fall das beschleunigte Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung nach § 13a BauGB angewandt werden. Ausschlussgründe gem. § 13a Abs. 1 Sätze 4 und 5 BauGB liegen nicht vor.

Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB wird dabei von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.

Von der Möglichkeit, auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB zu verzichten, wird kein Gebrauch gemacht. Somit wird im vorliegenden Fall das Bauleitplanverfahren in Bezug auf die Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange als Regelverfahren durchgeführt.