Newsletter März 2014
Verkauf von einem Grundstück für eine Mehrfamilienhausbebauung sowie einem Grundstück für eine Reihenhausanlage in einem Höchstgebotsverfahren
Im Baugebiet Friedrichshofen "West" werden zwei Grundstücke in einen Höchstgebotsverfahren zum Kauf angeboten.
Es handelt sich dabei nicht um Grundstücke, die für eine Einfamilien- oder Doppelhausbebauung geeignet sind. Alle Grundstücke im Höchstgebotsverfahren sind nur für die Bebauung mit einem Mehrfamilienwohnhaus (B01) oder einer Reihenhausanlage (B02) geeignet.
Die Grundstücke werden im Höchstgebotsverfahren mit nachfolgend genannten Maßgaben veräußert:
Gebote müssen spätestens bis zum 30.04.2014 beim Liegenschaftsamt der Stadt Ingolstadt, Spitalstraße 3, 85049 Ingolstadt eingehen.
Das Mindestgebot beträgt 395 €/m² für das Reihenhausgrundstück und 435/m² € für das Mehrfamilienhausgrundstück . Die Erschließungskosten sind in den gebotenen Beträgen nicht inbegriffen.
Weitere Informationen zum Verfahren und zu den Grundstücken erhalten Sie auf nachfolgender Internetseite: