Newsletter April 2012
Änderung der Vergaberichtlinien:
In der Stadtratssitzung vom 15.02.2012 beschloss der Stadtrat die Ergänzung der Vergaberichtlinien für die Vergabe von Baugrundstücken der Stadt Ingolstadt.
Hintergrund der Änderung ist, sämtliche Bewerber, die bereits über Wohneigentum oder bebaubaren Grundbesitz verfügen, erst nachrangig, also erst wenn allen anderen in den Vormerklisten erfassten Bewerbern ohne Wohneigentum die Möglichkeit zum Erwerb eines Grundstücks gegeben worden ist, zu berücksichtigen. Ausnahmen gelten nur, wenn der vorhandene Wohnraum den Familienverhält- nissen nicht mehr entspricht und für die Schaffung von besseren Wohnverhältnissen verkauft wird.
Die neuen Vergaberichtlinien finden Sie auf unserer Internetseite:
http://www2.ingolstadt.de/index.phtml?mNavID=465.489&sNavID=465.489&La=1
Neues Baugebiet Rothenturm "Eichelanger II"
Der Stadtrat der Stadt Ingolstadt hat in seiner Sitzung vom 28. März 2012 den Austellungsbeschluss über den Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 145 K Rothenturm "Eichelanger II" beschlossen.
Das geplante Baugebiet soll als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden. Es werden 23 Parzellen geschaffen, bei denen eine kleinteilige Bebauung in Form von Einzel- und Doppelhäusern vorgesehen ist, die sich an der bestehenden Siedlungsstruktur Rothenturms orientiert.
Insgesamt können maximal 46 Wohneinheiten innerhalb des Geltungsbereiches errichtet werden. Damit ergibt sich ein prognostizierter Einwohnerzuwachs von ca. 130 Einwohnern (2,8 EW / WE).
Das Bebauungsplangebiet liegt ca. 4,2 km Luftlinie südlich vom Stadtkern der Stadt Ingolstadt, am östlichen Rand des Ortsteils Rothenturm.
Nördlich schließt das geplante Baugebiet an die Straße „Am Eichelanger“ an, die im Zuge der Erschließung des Baugebietes „Rothenturm - Eichelanger“ (ausschließlich Wohnbebauung) derzeit hergestellt wird. Unmittelbar im Osten und im Südwesten schließen sich landwirtschaftlich genutzte Flächen und im Süden ein Bolzplatz auf dem Grundstück FlNr. 877/2, Gem. Unsernherrn an.
Im Osten befindet sich in ca. 300 – 400 m Luftlinie die Autobahn A9 und anschließend das Gewerbegebiet an der Manchinger Straße.
Vormerkung für künftige Baugebiete
Sofern wir Ihr Interesse an einem Bauplatz in einem künftigen Neubaugebiet geweckt haben, bieten wir Ihnen die Möglichkeit sich unter Angabe Ihres Namens und Ihrer vollständigen Adresse für den Kauf eines städtischen Bauplatzes vormerken zu lassen. Die Bewerbung um eine Vormerkung muss schriftlich erfolgen (per Post: Stadt Ingolstadt, Liegenschaftsamt, Spitalstraße 3, 85049 Ingolstadt, per E-Mail: liegenschaftsamt@ingolstadt.de oder per Faxnachricht: 0841/305-1216).
Bitte beachten Sie, dass eine Vormerkung für das künftige Baugebiet "Eichelanger II" erst möglich ist, nachdem der vom Stadtrat gefasste Aufstellungsbeschluss im Ingolstädter Anzeiger (IZ) amtlich bekannt gemacht wurde.
Die amtliche Bekanntmachung des oben genannten Aufstellungsbeschlusses wird am 18.04.2012 erfolgen.
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Unter www.ingolstadt.de/bauplatz finden Sie unser aktuelles Bauplatzangebot!