In Ingolstadt findet eine aktive Mitverantwortung der Bürgerinnen und Bürger schon seit Jahrzehnten u. a. in Gestalt der Bezirksausschüsse statt. Die Arbeit dieser beratenden Gremien vor Ort stellt ein wertvolles Bindeglied zwischen Verwaltung und Bürgern dar. Gerade hier kommt die Mitwirkung und die ins Detail gehende Ortskenntnis der Bürger der Entscheidungsfindung der Kommunalverwaltung zugute. Ingolstadt ist die einzige Stadt in Bayern – ausgenommen der Landeshauptstadt München, der aufgrund der Einwohnerzahl die Bezirksausschüsse gesetzlich vorgeschrieben sind –, die freiwillig Bezirksausschüsse eingerichtet hat.
Jeder Stadtteil in Ingolstadt hat einen eigenen Bezirksausschuss, welcher sich um die örtlichen Angelegenheiten kümmert. Insgesamt gibt es zwölf Bezirksausschüsse, die durch die vermehrte Bürgerbeteiligung seit 2009 über einen Bürgerhaushalt verfügen. Im Bürgerhaushalt wird ein Teil des städtischen Haushalts eingestellt. Die Höhe der zur Verfügung stehenden Mittel wird jährlich vom Stadtrat beschlossen. Diese Mittel werden anhand der Einwohnerzahl auf die zwölf Bezirksausschüsse aufgeteilt und für Projekte sowie Investitionen in dem jeweiligen Bezirk verwendet..
Schon die statistische Auswertung zeigt, in welch hohem Umfang Bürgeranliegen und Kenntnisse für Verwaltungsentscheidungen nutzbar sind und genutzt werden. So werden pro Jahr in ca. 70 Sitzungen um die 150 Anträge zum Bürgerhaushalt von den Ingolstädter Bezirksausschüssen beschlossen und von der Verwaltung umgesetzt. Beispielsweise wurden aus dem Bürgerhaushalt einige Projekte wie die Bepflanzung von Grünanlagen, Aufstellung von Parkbänken sowie Spielgeräten oder auch Calisthenics Anlagen umgesetzt. Den aktuellen Stand der Maßnahmen zum Bürgerhaushalt finden Sie unter TOP „Bürgerhaushalt“ bei den jeweiligen Sitzungen der Bezirksausschüsse.
Ziel ist es, durch die stärkere Einbindung und Mitwirkung der Bezirksausschüsse bei der Haushaltsaufstellung eine bessere Transparenz zu schaffen, sowie das Kostenbewusstsein zu steigern und die aktive Einbindung der Bürgerschaft sicherzustellen.
Eine detaillierte Ausführung zum Aufstellungsverfahren des Bürgerhaushaltes finden Sie in den Vollzugsrichtlinien zum Bürgerhaushalt.