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28.05.2024

Urnenwäldchen auf dem Südfriedhof

Naturnahe Waldbestattungen innerhalb des Friedhofs

Auf dem Südfriedhof steht ab sofort eine neue Grababteilung mit der Bezeichnung „Urnenwäldchen“ zur Verfügung. Das Angebot wurde möglich, weil das Friedhofsgelände ohnehin erweitert werden musste. 2019 wurde mit der Planung begonnen.

Die Notwendigkeit einer Erweiterungsplanung für den Südfriedhof ergab sich primär aus dem Wunsch muslimischer Mitbürgerinnen und Mitbürger, verstorbene Familienmitglieder künftig eher in Ingolstadt bestatten zu wollen, als sie in ihr Herkunftsland zu überführen. Zwar gibt es auf dem Südfriedhof bereits seit 1983 zwei islamische Grababteilungen. Diese werden jedoch voraussichtlich in den nächsten Jahren ihre Kapazitätsgrenze erreichen.

Die weitere Planung für das neue Gelände sieht eine Nutzung für Urnenbestattungen in verschiedenen Grabarten vor. Die Verlagerung des Schwerpunkts der Bestattungen auf Urnenbestattungen (im Jahr 2010 waren noch knapp 42 Prozent aller Bestattungen Feuerbestattungen, 2022 waren es bereits 70 Prozent) macht einen Ausbau des Angebots in diesem Bereich erforderlich.

Die bereits angebotenen Varianten Urnengemeinschaftsanlagen, Urnenerdgräber und Urnenbaumgräber wurden deshalb bedarfsgerecht erweitert. Insbesondere das Angebot an Urnenbaumgräbern und Urnengemeinschaftsgrabanlagen ist bei gleichbleibend hoher Nachfrage so gut wie erschöpft und kann im vorhandenen Friedhofsbereich nicht mehr erweitert werden.

Zusätzlich zu den bekannten Grabarten wird eine neue Variante in Form eines Urnenwäldchens angeboten. Diese Bestattungsform greift den erstmals durch die Urnenbaumgräber umgesetzten Gedanken der naturnahen Bestattung für Urnen auf, gestattet aber eine noch konsequentere Verwirklichung des Wunsches nach einer letzten Ruhe unter Bäumen. Das Urnenwäldchen soll dem sich immer stärker abzeichnenden Trend zu naturnahen Waldbestattungen innerhalb eines bestehenden Friedhofs folgen.

Das Urnenwäldchen soll durch seine geschlossene und natürliche Gestaltung auch tatsächlich als kleiner Wald wahrnehmbar sein. Blumenschmuck und Grabgestaltung sind hier zwar nicht erlaubt, dafür eröffnet das Wäldchen aber die Möglichkeit von Bestattungen in der Natur, ohne auf die Vorzüge der Friedhofsinfrastruktur verzichten zu müssen. Diese Grabart wird daher drei zentralen Ansprüchen gerecht, die heute an Bestattungsformen gestellt werden. Das naturnahe Ambiente kann mit einem pflegefreien Grab, das sich auf einem bestens erreichbaren Friedhofsgelände befindet, genutzt werden.

Es sollen damit auch alle angesprochen werden, die sich prinzipiell für eine Waldbestattung, die z. B. in Friedwäldern, Ruheforsten und anderen Bestattungswäldern angeboten werden, interessieren, die aber die damit verbundenen Nachteile (schlechtere Erreichbarkeit, Infrastrukturdefizite) nicht in Kauf nehmen wollen.

Das Urnenwäldchen auf dem Südfriedhof besteht aus heimischen Baumarten, die mit dem Klimawandel gut zurechtkommen. Von FeldAhorn und Hainbuche über Lärche oder Rot-Eiche bis hin zur Waldkiefer und Winter-Linde reicht die Bandbreite von Bäumen, die hier eine klimatisch und ökologisch wertvolle Grünfläche bilden und gleichzeitig als letzte Ruhestätte zur Verfügung stehen. Besonders reizvoll erscheint die Vorstellung, dass aus den jungen, neu gepflanzten Bäumen, im Laufe der Zeit ein kleiner Wald über den Gräbern der Verstorbenen entsteht.

Das Urnenwäldchen soll so naturnah sein und bleiben, wie es auf einem öffentlichen Friedhof möglich ist. Daher finden sich an den Bäumen jeweils nur die Bezeichnung der Baumart und eine Nummer, die es ermöglichen, den Baum zu identifizieren, unter dem ein Verstorbener bestattet ist. Im Wäldchen selbst finden sich weder die Namen der Verstorbenen noch ist die genaue Lage eines Grabes zu erkennen. Blumen und sonstiger Grabschmuck darf dort nicht abgelegt oder angebracht werden, dafür ist das Wäldchen für die Grabnutzer völlig pflegefrei.

Will man seinen verstorbenen Angehörigen Blumen mitbringen, kann man diese am Gedenkplatz ablegen, der aus Steinstelen besteht, die den Bäumen im Urnenwäldchen zugeordnet sind. Dort kann dann auch ein Namensschild angebracht werden, das vom Bestattungsamt zur Verfügung gestellt wird.

Für eine Gebühr von derzeit 84 Euro pro Jahr kann das Nutzungsrecht an einem Grab im Urnenwäldchen erworben werden. Findet eine Beisetzung statt, gilt – wie bei anderen Urnenerdgräbern – eine Mindestruhefrist von 10 Jahren innerhalb derer der jeweilige Grabplatz nicht neu belegt werden kann.