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24.11.2021
Strengere Corona-Maßnahmen ab 24. November
Kontaktbeschränkung für Ungeimpfte:
- maximal 5 Personen ab 12 Jahren aus 2 Haushalten
- Kinder unter 12 Jahren und Geimpfte zählen nicht
Gastronomie: 2G (Sperrstunde ab 22 Uhr)
2G für:
- Körpernahe Dienstleistungen
- Hochschulen und Vergleichbares (Musik- und Fahrschulen)
- Ausnahmen von 2G: Handel (Beschränkung auf 10 m2 pro Person), medizinische, therapeutische, pflegerische Dienstleistungen
2G plus:
- Kultur-, Freizeit und Sportveranstaltungen (darüber hinaus: Obergrenze Zuschauer 25 Prozent, Abstand und FFP2-Maske)
- Freizeiteinrichtungen
- Messen
Schanzwirtschaften, Discos, Clubs, Bordelle: geschlossen
Weihnachtsmärkte: abgesagt
Schule: Schulsport mit Maske, Aufbau von Pooltests an Mittelschulen
Kita: flächendeckender Aufbau von Pooltests
Hotspotregelung:
- Grenze: Inzidenz 1000
- Keine Freizeit-, Sport- oder Kulturveranstaltungen
- Gastro: geschlossen
- Körpernahe Dienstleistungen: geschlossen
- Beherbergung: geschlossen
- Sport- und Kulturstätten: geschlossen
- Hochschule: nur digital
- Handel bleibt - aber: Beschränkung auf 20 m2 pro Person
- Ende der Regelung: 5 Tage unter 1.000 mit Tendenz nach unten
Geltungsdauer zunächst bis 15.12.2021