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03.06.2024

Sperrzeitregelung zur Fußball EM

Antragstellung über das Ordnungs- und Gewerbeamt möglich

Während der Fußball-Europameisterschaft 2024 wird es wieder Ausnahmen beim Lärmschutz bzw. der Sperrzeitregelung geben. Damit können auf Antrag alle Spiele der Europameisterschaft unter freiem Himmel in Außengastronomiebereichen übertragen werden.

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 17. Mai 2024 beschlossen, der „Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-Europameisterschaft der Männer 2024“ zuzustimmen. Die Verordnung ist zum 18. Mai in Kraft getreten und tritt am 31. Juli 2024 außer Kraft. Die Stadt Ingolstadt kann auf Grundlage dieser Verordnung nun im Einzelfall und auf Antrag Ausnahmeregelungen für Public-Viewing-Veranstaltungen in Wirtschaftsgärten erteilen.

Wie bei internationalen Fußballturnieren in der Vergangenheit möchten wir uns in Ingolstadt bei den Übertragungen der Spiele wieder an die großzügigen Außengastronomiezeiten angleichen. So können fußballinteressierte Bürgerinnen und Bürger bei schönem Wetter das Public-Viewing bis zum Ende der Spiele im Außenbereich der Gastronomieflächen verfolgen, gleichzeitig soll mit dieser Regelung aber auch dem Ruhebedürfnis der Anwohner/-innen Rechnung getragen werden.

Da grundsätzlich im Außenbereich keine Tondarbietungen stattfinden dürfen, wird mit dieser Regelung ermöglicht, die Übertragung der Spiele im Rahmen der Europameisterschaft 2024 in der Außengastronomie zu zeigen. Spätester Spielbeginn ist um 21 Uhr, die Spiele enden in der Regel gegen 23 Uhr. Im Falle von Verlängerungen und ggf. Elfmeterschießen enden diese vor 24 Uhr. Die Spiele dürfen bis zum Ende im Freien übertragen werden. Die Wirte haben aber darauf hinzuwirken, dass die Gäste auf lärmintensive Fanartikel verzichten.

Antragstellung
Die Freigabe der Fußballveranstaltungen ist von den Wirten zu beantragen und bedarf einer besonderen Erlaubnis:

Die Lärmschutzverordnung des Bundeskabinetts eröffnet keine direkten Rechte für das Public-Viewing und stellt jeder Kommune frei, ob sie von dieser Ausnahmeregelung Gebrauch machen möchte. Daher müssen alle interessierten Gastwirte im Amt für Ordnung, Gewerbe und Verbraucherschutz der Stadt Ingolstadt einen formlosen Antrag auf eine Erlaubnis zum Public-Viewing stellen, sofern sie eine Übertragung in ihrem Wirtsgarten anbieten möchten. Anschließend erhalten die Antragsteller einen kostenpflichtigen Erlaubnisbescheid.

Für Rückfragen steht das Amt für Ordnung, Gewerbe und Verbraucherschutz der Stadt Ingolstadt gerne zur Verfügung.
Bitte wenden Sie sich an die Mitarbeiter/-innen unter Telefon 0841 305-1522 oder -1524 bzw. E-Mail: gaststaetten@ingolstadt.de