Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Leistungsberechtigt sind neben Asylbewerbern unter anderem auch Ausländerinnen und Ausländer (außerhalb eines Asylverfahrens), die in den § 1 des Asylbewerberleistungsgesetz näher bezeichneten Personenkreis fallen. Dazu zählen auch bestimmte Formen einer Aufenthaltserlaubnis. Anspruch haben nur Ausländerinnen und Ausländer, die sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten.
Es werden folgende Leistungen gewährt:
- Grundleistungen
das ist der Bedarf an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts (notwendiger Bedarf) und der Bedarf zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens (notwendiger persönlicher Bedarf) - Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt.
- Leistungen der Bildung und Teilhabe, z. B. Mittagessen in Kindertagesstätten, etc.
- Sonstige Leistungen die z. B. zur Sicherung des Lebensunterhalts oder der Gesundheit unerlässlich sind.
Die Leistungen werden je nach Unterkunftsart und Leistungsberechtigung (§ 2 oder § 3 AsylbLG-Anspruch) entweder überwiegend als Sachleistungen oder ggf. als Geldleistungen oder in Form der Bezahlkarte gewährt.
Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an nachfolgende Kontakte:
Amt für Soziales
Sachgebiet Flucht und Integration
Team AsylbLG
Auf der Schanz 39
85049 Ingolstadt
Öffnungszeiten:
Montag: 8:00 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag: 8:00 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch: 8:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag: 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag: 8:00 bis 12:30 Uhr
E-Mail: leistung-asyl@ingolstadt.de
Fax: 0841 305-50279
Telefon je nach Unterbringungsart:
dezentral, Gemeinschaftsunterkunft, privat:
0841 305-50271
0841 305-50264
0841 305-50265
ANKER:
0841 305-50263
0841 305-50267
0841 305-50268
0841 305-50269