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Veterinärwesen

Zu den Aufgaben des Veterinärwesens gehört die Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen in den Bereichen


Tierschutzrecht

Der Tierschutz ist am 01.08.2002 als Staatsziel der Bundesrepublik Deutschland im Grundgesetz aufgenommen worden.

Artikel 20a Grundgesetz

„Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung."

Dies spiegelt sich in einer Reihe von Tierschutzverordnungen und dem Tierschutzgesetz wieder.

§1 Tierschutzgesetz

„Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.“

Das Veterinärwesen der Stadt Ingolstadt übernimmt diese staatliche Aufgabe für unsere Stadt und setzt sie um durch:

  • permanente Anwesenheit in den Ingolstädter Schlachtstätten und Viehmärkten,
  • regelmäßige Überwachung der Zoohandlungen und der gastierenden Zirkusse,
  • Kontrollen privater Heimtierhaltungen, vom Hund über Vogel und Hamster bis zum Reptil, auf Grund Ihrer Hinweise,
  • stichprobenartige Kontrollen von Tiertransporten aller Art.

Aber auch jeder Einzelne trägt Verantwortung für die Tiere; sei es als Halter von Nutz- oder Heimtieren oder als Verbraucher, der mit dem Warenkorb Einfluss auf die Haltungsbedingungen der Tiere nimmt, deren Produkte er kauft. Vorrangig bleibt damit der persönliche Einsatz jedes Einzelnen. 

Tierseuchenbekämpfung

Die Veterinärfachverwaltung ist für die Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Tierkrankheiten verantwortlich. Sie trägt Mitverantwortung für einen seuchenfreien Tierbestand innerhalb der Europäischen Union. Das Veterinärwesen der Stadt Ingolstadt ist als Teil dieser Veterinärfachverwaltung für die Umsetzung der gesetzlichen Vorbeugemaßnahmen und gegebenenfalls für die konkrete Bekämpfung von ausgebrochenen Seuchen im Stadtgebiet verantwortlich.
Um Tierseuchen vorzubeugen, sind Haltung, Fütterung und Transport von Tieren und Tierprodukten an eine Reihe von Bedingungen geknüpft, die durch das Veterinärwesen fortlaufend überwacht werden. Hierzu gehören zum Beispiel 

  • Bestandsbuchführung
  • Einzeltierkennzeichnung
  • Transportbescheinigungen
  • Gesundheitszeugnisse
  • Tierkörperbeseitigung
  • Tierbestandskontrolle
  • Überprüfung des Speiseabfallverfütterungsverbotes
  • Auftriebsuntersuchungen bei Viehmärkten
  • Lebendtieruntersuchungen am Schlachthof.

Um im Seuchenfall schnelles und effektives Handeln gewährleisten zu können, wird eng mit anderen Ämtern der Stadt, den Nachbarlandkreisen, dem Katastrophenschutz, der Polizei, der Regierung von Oberbayern und den Ministerien zusammengearbeitet.

Den von Tieren auf Menschen übertragbaren Krankheiten wird besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Relevante Beobachtungen und Feststellungen werden eng mit dem Gesundheitsamt bearbeitet.

Seit den verheerenden Seuchenzügen der Maul- und Klauenseuche (MKS) in Großbritannien mit Millionen von Tieropfern und enormen wirtschaftlichen Verlusten für die Landwirtschaft, aber auch den Tourismus, sind auch in Bayern die Maßnahmen zur Früherkennung eines Seuchenausbruches deutlich verstärkt worden. Eine dieser Maßnahmen ist das Kontrollieren einer jeden Rindermaulhöhle am Viehmarkt in der Donauhalle auf charakteristische Hautveränderungen. 

Fleisch- und Geflügelfleischhygiene


Die Anforderungen an das Gewinnen, Behandeln und Inverkehrbringen von Fleisch sind im Fleisch- und Geflügelfleischhygienerecht geregelt und unterliegen der Überwachung durch das städtische Veterinärwesen.

Zu den Betrieben, die Fleisch in den Verkehr bringen, zählen

  • Handwerklich strukturierte Metzgereien, Metzgereifilialen und Metzgerei-abteilungen in Einzelhandelsgeschäften zur Versorgung des lokalen Marktes
  • Betriebe mit EU-Zulassung, die auch innergemeinschaftlich mit Fleisch und Fleischprodukten handeln

Die handwerklich strukturierten Betriebe werden in Zusammenarbeit mit der Lebensmittelüberwachung kontrolliert. Überprüft werden die räumlichen Voraussetzungen, die Hygiene bei Herstellung und Verarbeitung der Produkte, die Personalhygiene sowie die durchgeführten Eigenkontrollen. Bei Abweichung von den gesetzlich vorgegebenen Hygienestandards werden entsprechende Maßnahmen ergriffen, die je nach Schwere des Verstoßes von mündlicher Belehrung über Auflagenbescheide, Einleitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren bis hin zu Betriebsschließungen führen können. In der Regel können aber Probleme vorbeugend durch entsprechende Beratung vermieden  werden.

Bei den zu überwachenden EU-zugelassenen Betrieben für Fleisch- und Fleischprodukte in Ingolstadt handelt es sich um einen Schlachtbetrieb (ES), einen Geflügelschlachtbetrieb (ESG), vier Zerlegebetriebe (EZ) sowie einen Verarbeitungsbetrieb (EV). Am Schlachthof Ingolstadt sind insgesamt drei amtliche Tierärzte und sechs amtliche Fleischkontrolleure für die Durchführung der Schlachttier- und Fleischuntersuchung sowie für die Hygieneüberwachung zuständig. Am Geflügelschlachthof sowie für die Kontrollen in den Zerlegebetrieben und im Verarbeitungsbetrieb sind weiterhin insgesamt vier amtliche Tierärzte eingesetzt.

Die Amtstierärzte üben die Fachaufsicht über das amtliche Personal aus, überwachen die Einhaltung der einschlägigen EU-Rechtsvorgaben und bereiten Neuzulassungen durch die Regierung vor.

Hausschlachtungen sind Schlachtungen außerhalb gewerblicher Schlachtstätten (Schlachtung eigener Tiere auf dem landwirtschaftlichen Anwesen ausschließlich zum eigenen Verbrauch). Hier wird die ambulante Fleischuntersuchung durch eigens dazu beauftragte praktische Tierärzte durchgeführt.

Tierarzneimittel

Die Überwachung des Tierarzneimittelverkehrs hat zum Ziel, durch die Überprüfung der Vertriebswege der Arzneimittel und deren korrekten Abgabe und Anwendung durch Tierärzte und Tierhalter, einer missbräuchlichen Anwendung vorzubeugen und damit  die Erzeugung einwandfreier und gesunder Lebensmittel zu gewährleisten.

Folgende Bereiche unterliegen hierzu der Überwachung durch das Veterinärwesen der Stadt Ingolstadt:

  • Tierärztliche Hausapotheken
    In der tierärztlichen Hausapothekenverordnung (TÄHAV) wird festgelegt, unter welchen Bedingungen die praktischen Tierärzte ihre Arzneimittel beziehen, herstellen, lagern, anwenden und an den Tierhalter abgeben dürfen. Außerdem wird hier geregelt, welchen Nachweispflichten der Tierarzt nachkommen muss, damit jegliche Anwendung und Abgabe von Arzneimitteln durch den Tierarzt nachvollzogen werden kann.
    Die tierärztlichen Hausapotheken werden daher in regelmäßigen Abständen vom Veterinärwesen der Stadt Ingolstadt kontrolliert.

  • Landwirtschaftliche Betriebe
    Die landwirtschaftlichen Betriebe werden stichprobenweise durch die Amtstierärzte kontrolliert, wobei auch hier entsprechende Nachweispflichten über die Anwendung von Arzneimitteln bei  landwirtschaftlichen Nutztieren einzuhalten sind (Eintrag von Behandlungen ins Bestandsbuch, Aufbewahrungspflicht tierärztlicher Abgabebelege).

  • Nationaler Rückstandskontrollplan
    Bei diesem vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit in Berlin jährlich neu erstellten Plan wird festgelegt, wie viele Stichproben von welchen Lebensmitteln auf welche Stoffe und Rückstände untersucht werden. Nach diesem Stichprobenplan werden Proben von Fleisch, Geflügelfleisch, Eier, Milch, Honig usw. gezogen und unter anderem auch auf Rückstände von Tierarzneimitteln untersucht. Jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt erhält damit eine bestimmte Anzahl zu untersuchender Stichproben.
    Unabhängig von diesen Stichprobenuntersuchungen werden am Schlachthof in Ingolstadt bei Verdachtsanzeichen (z.B. bei Feststellung von frischen Einstichstellen im Fleisch) Verdachtsproben von den amtlichen Tierärzten genommen und auf Tierarzneimittelrückstände untersucht.