Die Inklusionsbeauftragte der Stadt Ingolstadt
Die Beauftragte
- berät die Stadt Ingolstadt bei der Umsetzung der Aufgaben und Ziele des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BayBGG)
- ist Anlaufstelle für Menschen, die Information, Hilfestellung und Unterstützung benötigen
- setzt die Gleichberechtigung von Frauen und Männern durch und berücksichtigt die besonderen Belange behinderter Frauen, beseitigt bestehende und verhindert künftige Benachteiligungen (vgl. Art. 3 BayBGG)
- beachtet insbesondere die Verpflichtung zur Herstellung der Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr des BayBGG
wirkt bei allen Aktivitäten der Stadt mit, welche sich auf Menschen mit Behinderungen auswirken und greift von sich aus Angelegenheiten auf - ist weisungsungebunden, betreibt Öffentlichkeitsarbeit und fördert die Netzwerkarbeit
Aufgaben und Rechtsgrundlagen der Inklusionsbeauftragten
Aufgaben der Beauftragten (aus dem Bayer. Behindertengleichstellungsgesetz BayBGG):
- Beratung der Stadt Ingolstadt bei der Umsetzung der Aufgaben und Ziele des BayBGG und bei der Weiterentwicklung und Umsetzung der Inklusion. In dieser Funktion arbeitet die Beauftragte unabhängig, referatsübergreifend und ist dabei weisungsungebunden.
- Sie ist Anlaufstelle für Menschen und Institutionen, die Information, Hilfestellung und Unterstützung benötigen. Dabei sind persönliche Anliegen behinderter Menschen und deren Angehöriger die Grundlage ihres Handelns und sind bei all ihren Entscheidungen zu berücksichtigen.
- Sie kooperiert mit den Selbsthilfegruppen, den Behindertenverbänden und mit Betroffenen und deren Angehörigen.
- Zur Durchsetzung und Gleichberechtigung von Frauen und Männern berücksichtigt die Beauftragte die besonderen Belange behinderter Frauen, beseitigt bestehende und verhindert künftige Benachteiligungen (vgl. Art. 3 BayBGG).
- Die Beauftragte beachtet insbesondere die Verpflichtung zur Gleichstellung und Barrierefreiheit des BayBGG:
- a) Benachteiligungsverbot (Art. 9)
- b) Herstellung von Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr (Art. 10)
- c) Recht auf Verwendung von Gebärdensprache oder anderen Kommunikationshilfen (Art. 11)
- d) Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken (Art. 12)
- e) Barrierefreies Internet und Intranet (Art. 13)
- f) Barrierefreie Medien (Art. 14).
- Die Inklusionsbeauftragte wirkt bei Aktivitäten der Stadt mit, welche sich auf Menschen mit Behinderungen auswirken, greift von sich aus Angelegenheiten auf und soll sicherstellen, dass Fragen der Inklusion von Menschen mit Behinderungen behandelt und berücksichtigt werden.
Die Durchführung von Veranstaltungen, Herausgabe von Informationsmaterial und von entsprechender Öffentlichkeitsarbeit sollen die Inklusion von Menschen mit Behinderungen vorantreiben.
Die Beauftragte beachtet die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften.
Rechtsgrundlagen
Der Artikel 3 Grundgesetz (GG) garantiert die Gleichheit vor dem Gesetz, die Gleichberechtigung der Geschlechter und verbietet Diskriminierung und Bevorzugung aufgrund bestimmter Eigenschaften. Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Grundgesetz verbietet die Benachteiligung aufgrund Behinderung. Den Begriff der Behinderung definiert das Bundesverfassungsgericht als Folge einer nicht nur vorübergehenden Funktionsbeeinträchtigung, die auf einem regelwidrigen körperlichen, geistigen oder seelischen Zustand beruht. Eine verbotene Benachteiligung liegt vor, wenn sich die Lebenssituation eines Menschen mit Behinderung durch eine hoheitliche Maßnahme im Vergleich zu Menschen ohne Behinderung verschlechtert.
Für die Aufgaben der Inklusionsbeauftragten der Stadt Ingolstadt bildet der Artikel 3 des Grundgesetzes die oberste Arbeitsgrundlage.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wurde am 18. August 2006 verabschiedet. In § 1 AGG ist festgeschrieben, dass Benachteiligungen unzulässig sind, wenn sie unter anderem an das personenbezogene Merkmal „Behinderung“ anknüpfen. Weitere genannte Merkmale sind: Rasse und ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion und Weltanschauung, Alter -jedes Lebensalter- sowie sexuelle Identität. Damit wird die Diskriminierung von Menschen mit Behinderten auch bei privaten Verträgen, insbesondere Arbeitsverträgen, grundsätzlich verboten.
Ziel des Bayerischen Gesetzes zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz – BayBGG) ist das Leben und die Würde von Menschen mit Behinderung zu schützen, ihre Benachteiligung zu beseitigen und zu verhindern, sowie die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten, ihre Integration zu fördern und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.
Die UN-Behindertenrechtskonvention (Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen) wurde am 26. März 2009 in Deutschland ratifiziert und ist damit als einfaches Bundesgesetz verbindlich. Das Übereinkommen enthält neben der Präambel 50 Artikel. Im allgemeinen Teil (Artikel 1 bis 9) werden Ziel, Definitionen und Grundsätze der Konvention benannt. Darauf folgen im besonderen Teil (Artikel 10 bis 30) die einzeln aufgeführten Menschenrechte. Weiterhin enthält die Konvention Regelungen zur Durchführung und Überwachung (ab Artikel 33).
Das Leitbild der Behindertenrechtskonvention ist Inklusion. Inklusion ist die Wertschätzung und Anerkennung von Diversität, Verschiedenheit in der Gesellschaft. Die UN-Behindertenrechtskonvention hat 2008 -Inklusion- als Menschenrecht für Menschen mit Behinderungen erklärt. Inklusion (lateinisch „Enthaltensein“) bedeutet, dass alle Menschen selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen: Menschen mit Behinderungen müssen sich nicht mehr integrieren und an die Umwelt anpassen, sondern diese ist von vornherein so ausgestattet, dass alle Menschen gleichberechtigt leben können – egal wie unterschiedlich sie sind.
Das Ideal der Inklusion ist, dass die Unterscheidung „behindert / nicht behindert“ keine Relevanz mehr hat.
Aus der UN Behindertenrechtskonvention muss die Beauftragte folgende Grundsätze beachten und in ihre Tätigkeit einbringen:
- Die Achtung der dem Menschen innewohnenden Würde, seiner individuellen Autonomie, einschließlich der Freiheit, eigene Entscheidungen zu treffen, sowie seiner Unabhängigkeit
- Die Nichtdiskriminierung
- Die volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft und Einbeziehung in die Gesellschaft
- Die Achtung vor der Unterschiedlichkeit von Menschen mit Behinderungen und die Akzeptanz dieser Menschen als Teil der menschlichen Vielfalt und der Menschheit
- Die Chancengleichheit
- Die Zugänglichkeit
- Die Gleichberechtigung von Mann und Frau
- Die Achtung vor den sich entwickelnden Fähigkeiten von Kindern mit Behinderungen und die Achtung ihres Rechts auf Wahrung ihrer Identität
Aktuelles aus dem Büro der Inklusionsbeauftragten
Team von „Dinner in Weiß“ macht Kindern im Caritas-Zentrum St. Vinzenz eine Freude
So macht der Start in die Sommerferien Spaß: Am letzten Schultag überraschten die Organisatoren des inklusiven „Dinners in Weiß“ die Schüler und Kindergartenkinder des Caritas-Zentrums St. Vinzenz mit Eis. Lothar Waffler, der mit seinem „Eiswagerl“ im Schulhof vorfuhr, hatte verschiedene Sorten mitgebracht und freute sich, dass seine kühlen Leckereien bei den Kindern so ... mehrBegegnungen von Menschen mit und ohne Behinderung am 20. Juli 2024
Der Ersatztermin am 27. Juli musste abgesagt werden. Die Insider wissen es: weiße Kleidung ist ein „Muss“ bei diesem Picknick am Samstag, 20. Juli 2024 auf dem Theatervorplatz von 18 bis 21 Uhr. Hier sollen nicht nur optische oder behinderungsbedingte Barrieren fallen, sondern jeder Teilnehmer und jede Teilnehmerin soll sich als Teil ... mehrInklusive Job- und Ausbildungsmesse der Region 10
Trotz Fachkräftemangels sind gemäß dem Jahresbericht der Arbeitsagentur aus dem Jahr 2022 überdurchschnittlich viele Menschen mit einer Behinderung arbeitslos. Inklusion eröffnet den Unternehmen neue Chancen. Am 15. März fand von 10 bis 16 Uhr die erste inklusive Job- und Ausbildungsmesse der Region 10 im Congress Centrum Ingolstadt statt. Hier bot sich die Gelegenheit, ... mehrAnsprechpartner/-innen für Menschen mit Behinderung
Ansprechpartner/-innen in der Stadtverwaltung
Um auch für die Mitbürgerinnen und Mitbürger mit Behinderungen eine bürgernahe Verwaltung zu ermöglichen, sind in den Ämtern der Stadt Ingolstadt mit viele Parteiverkehr spezielle Ansprechpartner benannt.
Amt | Name | Telefon (0841) / Fax |
Raum / Ort |
Amt für Soziales - Wohnungswesen |
Frau Lukas | 305-50175 / 305-50109 |
113 / SR Auf der Schanz |
Amt für Verkehrsmanagement | Frau Doll |
305-2333 / 305-2339 |
328 / TR |
Bauordnungsamt | Herr Kellermeier | 305-2215 / 305-2229 |
103 TR |
Bürgeramt | Frau Scheibner |
305-1572 / 305-1501 |
EG / NR |
Gesundheitsamt |
Herr Schätzle | 305-1465 / 305-1469 |
016 / Esplanade 29 |
Hochbauamt |
Herr Pfaller |
305-2183 / |
228 / TR |
Jobcenter |
Frau Herrlitz |
305-45264 / 305-45111 |
218 / SR |
Stadtplanungsamt | Herr Rieger | 305-2117 / 305-2149 |
013 / TR |
Standes- und Bestattungsamt | Herr Weber |
305-1591 / 305-1599 |
215 / NR |
Tiefbauamt | Herr Eckert | 305-2356 / 305-2342 |
422 / TR |
Versicherungsamt | Frau Lang | 305-50246 / 305-50249 |
001 / SR Auf der Schanz |
NR = Neues Rathaus / Rathausplatz 4 / 85049 Ingolstadt
SR = Soziales Rathaus / Adolf-Kolping-Straße 10 / 85049 Ingolstadt
SR Auf der Schanz = Soziales Rathaus / Auf der Schanz 39 / 85049 Ingolstadt
TR = Technisches Rathaus / Spitalstraße 3 / 85049 Ingolstadt
Ansprechpartner/-innen bei den im Stadtrat vertretenen Parteien
Amt | Name |
CSU |
Frau Mader |
SPD | Frau Volkwein |
Linke | Frau Bulling-Schröter |
FW | Herr Reibenspieß |
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN |
Frau Segerer |
JU |
Frau Hagn |
UWG |
Herr Niedermeier |
ÖDP | Herr Köstler |
FDP |
Herr Ettinger |
AfD |
Herr Bannert |
Weitere Informationen über Stadtrat, Ausschüsse und Gremien im Ratsinfoportal der Stadt Ingolstadt
Ansprechpartner/-innen beim Bezirk Oberbayern
Erwachsene mit Behinderung
Der Bezirk Oberbayern ist der Träger der Eingliederungshilfe für Menschen mit körperlichen und/oder geistigen sowie seelischen Behinderungen.
Sein Ziel ist die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben der Gemeinschaft.
Seine Aufgaben sind beispielsweise:
- Hilfen zur Ausbildung
- Hilfen im Bereich Arbeitsangebote in Werkstätten und Zuverdienstbetrieben
- Wohnen
- Mobilität
- Freizeit
- Gesundheit
Die Behindertenbeauftragten des Bezirks Oberbayern sind die Ansprechpartner für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige in Oberbayern. Sie bringen die Anliegen von Menschen mit Behinderungen in die Arbeit des Bezirks Oberbayern ein.
Derzeit sind es
Claudia Hausberger, E-Mail: claudi.hausberger@gmx.de
Frauke Schwaiblmair, E-Mail: frauke.schwaiblmair@gruene-ml.de
Beratung/Anlaufstellen
Erste Anlaufstelle für Fragen zu den Sozialen Hilfen
Servicestelle des Bezirks Oberbayern
Telefon: 089 2198-21010, -21011 und -21012
E-Mail: servicestelle@bezirk-oberbayern.de
Internet: www.bezirk-oberbayern.de/Soziales/Erwachsene-mit-Behinderungen
Ansprechpartner/-innen in den Bezirksausschüssen
Bezirksausschuss | Name |
I - Mitte |
Frau Gruber Herr Lachner |
II - Nordwest |
Herr Körn Herr Zacny |
III - Nordost |
Frau Bast |
IV - Südost |
Herr Scheuerer Frau Pojda |
V - Südwest |
Herr Kadrijevic-Eichinger |
VI - West |
Frau Lögl |
VII - Etting |
Herr Hufsky |
VIII - Ober-/Unterhaunstadt |
Frau Klapper |
IX - Mailing/Feldkirchen |
Frau Eiba-Wilhelm |
X - Süd |
Frau Froschmeier |
XI - Friedrichshofen/Hollerstauden | Herr Buchhold |
XII - Münchener Straße | Herr Koller |
Ausbildung, Beratung & Begleitung im Beruf
Das Berufsbildungsgesetz und die Handwerksordnung bestimmen, dass Menschen mit Behinderung genauso wie Menschen ohne Behinderung grundsätzlich eine Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen erhalten sollen. Wenn es behinderungsbedingte Einschränkungen gibt, sollen diese durch spezielle Regelungen für die Durchführung der Ausbildung ausgeglichen werden. Dazu gehören z. B. eine Adaption der zeitlichen und sachlichen Gliederung der Ausbildung, eine Verlängerung der Schreibzeit in Prüfungen oder auch der Einsatz von Hilfsmitteln.
Agentur für Arbeit
Die Agentur für Arbeit ist der erste Ansprechpartner für Menschen mit Behinderungen, die eine Arbeitsstelle suchen.
Reha-Beratung
Die Reha-Beratung ist auf Menschen mit Behinderungen aller Art spezialisiert. Sie muss feststellen, welche Tätigkeiten ein Betroffener trotz seiner Behinderung ausüben kann und bemüht sich ein passendes Arbeitsangebot zu finden.
Gleichstellung
Wenn der Festgestellte Grad der Behinderung größer als 30 und kleiner als 50 ist, kann man sich einem Schwerbehinderten gleichstellen lassen. Das bedeutet, dass man
- besonderen Kündigungsschutz
- Hilfen zur Arbeitsplatzausstattung
- Betreuung durch spezielle Fachdienste
- Beschäftigungsanreize für Arbeitgeber (wie Lohnkostenzuschüsse)
in Anspruch nehmen kann. Nicht dazu zählen Zusatzurlaub, unentgeltliche Beförderung und besondere Rentenvoraussetzungen. Durch Gleichstellung kann man sich den Arbeitsplatz sichern. Falls dieser beispielsweise durch häufiges Fehlen aufgrund der Behinderung geringere Belastbarkeit eingeschränkte berufliche und/oder regionale Mobilität gefährdet ist.
Der Gleichstellungantrag ist bei der Agentur für Arbeit zu stellen.
Hilfen im Berufsalltag
Unterstützung bei der Ausstattung des Arbeitsplatzes
Die Kosten für Arbeitshilfen, die für die Ausübung des Berufes notwendig sind, können unter Umständen von der Agentur für Arbeit übernommen werden. Beispielsweise
- spezielle Maschinen
- Werkzeuge
- Sitzhilfen
- Software für den PC
Der technische Beratungsdienst der Agentur für Arbeit berät beispielsweise über die Gestaltung eines Arbeitsplatzes und die Hilfsmittelversorgung.
Kraftfahrzeughilfe
Wer keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen kann und dauerhaft auf ein Auto angewiesen ist, um zu der Arbeits- oder Ausbildungsstelle zu kommen kann einen Anspruch auf Kraftfahrzeughilfe haben. Diese gibt es als Zuschuss oder Darlehen für:
- den Kauf eines Fahrzeugs
- die behindertengerechte Ausstattung
- den Erwerb des Führerschein
Unterstützung am Arbeitsplatz
Eine Arbeitsassistenz unterstützt Menschen mit Behinderungen bei einer Ausbildung, Weiterbildung oder direkt am Arbeitsplatz. Das kann zum Beispiel eine Fachkraft sein, die Gebärdensprache übersetzt. Die Agentur für Arbeit übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten dafür.
Kontakt
Agentur für Arbeit
Heydeckplatz 1
85049 Ingolstadt
Telefon: 0800 45555-00 (Arbeitnehmer)
E-Mail: ingolstadt.ansprechstelle-rehabilitation@arbeitsagentur.de
Persönliche Beratungstermine kann man telefonisch oder online vereinbaren.
Jobcenter Ingolstadt
Hilfen im Berufsalltag und bei der Suche nach Arbeit mit einer Schwerbehinderung.
Kontakt
Soziales Rathaus
Adolf-Kolping-Straße 10
85049 Ingolstadt
Fax: 0841 305-45111
E-Mail-Adresse oder
Nachricht schreiben
Website besuchen
Raum: 218
Berufsbildungswerke
In Berufsbildungswerken können spezielle Berufe für beeinträchtigte Menschen erlernt werden. Weiter bieten die Berufsbildungswerke Förderlehrgänge, Maßnahmen zur Berufsfindung, Arbeitserprobung und zum Teil auch blindentechnische und vergleichbare Grundausbildungen an. Des Weiteren tragen sie zur persönlichen, sozialen und gesellschaftlichen Integration bei.
Berufsförderwerke
Berufsförderungswerke helfen beim Wiedereinstieg nach Unfall oder Krankheit ins Arbeitsleben. Beispielsweise durch:
- Hilfestellung durch eine ambulante Wiedereingliederung
- Care-Manger vor allem bei Schlaganfallpatienten (weitere Hinweise >> hier)
Kostenträger für eine Rehamaßnahme im Berufsförderwerk
Als Kostenträger kommen folgende Leistungsträger in Frage:
- Rentenversicherung (in der Regel nach 15 Jahren Beitragszahlung)
- Bundesagentur für Arbeit (für ALG I-Empfänger)
- SGB II-Dienststellen, z. B. Jobcenter (für Bürgergeld-Empfänger)
- Berufsgenossenschaft (meist bei Berufskrankheit / Arbeits- oder Wegeunfall)
Integrationsfachdienst - Außenstelle Ingolstadt
Der Integrationsfachdienst ist der Ansprechpartner für Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei allen Fragen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben. Das Angebot richtet sich an:
- Schwerbehinderte, behinderte und von Behinderung bedrohte Arbeitnehmer mit einem besonderen Bedarf an arbeitsbegleitender Betreuung
- Arbeitgeber, Schwerbehindertenvertreter, Betriebsräte, betriebliche Integrationsteams, Vorgesetzte und Kollegen
- Arbeitssuchende Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen
- Förderschüler (G-Schule) mit Potenzial für den ersten Arbeitsmarkt
- Schüler mit Handicap
- Werkstattbeschäftigte
Voraussetzungen
Der Integrationsfachdienst arbeitet in der Arbeitsvermittlung unter anderem mit den Rentenversicherungsträgern, der Agentur für Arbeit und den Jobcentern zusammen. Um das Angebot des Integrationsfachdienstes nutzen zu können, ist ein entsprechender Auftrag des Leistungsträgers (z. B. Agentur für Arbeit) notwendig.
Link zur Broschüre ABC - Behinderung und Beruf
Kontakt
ifd München-Freising
- Außenstelle Ingolstadt -
Haunwöhrer Straße 11
85051 Ingolstadt
Telefon: 0841 142670-0
Fax: 0841 142670-10
E-Mail: info@ifd-muenchen-freising.de
Barrierefreiheit - Bauen & Wohnen
Beratung zum Thema Barrierefreiheit
Wohnberatungsstelle
Menschen möchten auch im Alter oder trotz Behinderung unabhängig und in Ihrer angestammten Umgebung wohnen bleiben.
Die Wohnberatungsstelle informiert über die technischen Voraussetzungen bei Wohnraumanpassungen und informiert über mögliche Förderungen und deren Voraussetzungen.
>> Hier geht's zu den Seiten der Wohnberatungsstelle
Kontakt
Spitalstraße 3
85049 Ingolstadt
Beratungsstelle Barrierefreiheit der Bayerischen Architektenkammer
Die Beratungsstelle Barrierefreiheit der Bayerischen Architektenkammer unterstützt die Umsetzung der Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen. Bayernweit können kostenfreie Beratungen angeboten werden, und zwar für alle, die Unterstützung bei Fragestellungen rund um die Barrierefreiheit benötigen.
Die freiberuflichen Experten geben grundlegend, neutral und unabhängig Auskunft, halten Vorträge und bieten Schulungen. Vor Ort arbeiten sie eng mit Selbsthilfeverbänden, kommunalen Behindertenbeauftragten, Wohnberatungsstellen und weiteren Partnern zusammen.
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Kontakt
80637 München
Fax: 089 139880-33
E-Mail-Adresse oder
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Fördermöglichkeiten
Pflegekasse
Voraussetzung ist ein Pflegegrad. Bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme. Zuschüsse müssen vor Baubeginn bewilligt worden sein. Ändert sich die Pflegesituation, was eine weitere wohnumfeldverbessernde Maßnahme erforderlich macht, kann nochmals ein Zuschuss von bis zu 4.000 Euro gewährt werden.
Amt für Soziales / Kriegsopferfürsorge
Unter Umständen kann auch das Sozialamt oder die Kriegsopferfürsorge einen Zuschuss zur Barrierefreiheit gewähren.
Barrierefrei Bauen & Wohnen
Barrierefreies Bauen
Planungsgrundlagen - Leitfaden für Architekten, Fachingenieure, Bauherren und Interessierte zur DIN 18040.
Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude
Planungsgrundlagen - Leitfaden für Architekten, Fachingenieure, Bauherren und Interessierte zur DIN 18040.
Teil 2: Barrierefreie Wohnungen
Barrierefreie Wohnungen
Oberste Baubehörde
Flyer: Barrierefreies Wohnen - Mehr Wohnwert im Alltag
Barrierefreiheit heißt, Wohnungen so zu gestalten, dass sie in verschiedenen Lebenssituationen und bis ins hohe Alter gut nutzbar sind. Ziel der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern ist es deshalb, dass die Barrierefreiheit im Wohnungsbau als Qualität wahrgenommen und beim Bauen selbstverständlich wird.
Dieses Faltblatt möchte auf die barrierefreie Gestaltung der wichtigsten Bereiche eines Wohnhauses aufmerksam machen, es ist aber kein Ersatz für die Bestimmungen der DIN18040 Teil 2. Die Illustrationen vermitteln auf Grundlage der Norm bauliche Lösungsvorschläge.
Unter www.bestellen.bayern.de kann die Broschüre auf dem Portal der Bayerischen Staatsregierung heruntergeladen bzw. bestellt werden.
Wohnen
Frühe Förderung, Schule, Studium & Bildung
Frühe Förderung - Ansprechpartner
Adolf-Kolping-Straße 10/I.
85049 Ingolstadt
Fax: 0841 305-45409
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Raum: 113
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Frühlingstraße 15
85055 Ingolstadt
86633 Neuburg/Donau
85057 Ingolstadt
Mobil: 0176 45959472
Fax: 0841 4913-200
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85049 Ingolstadt
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Kreuzstraße 12
85049 Ingolstadt
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85055 Ingolstadt
Müller-Gnadenegg-Weg 4
86633 Neuburg/Donau
Amt für Jugend und Familie - Familien in Not e.V.
Soziales Rathaus
Adolf-Kolping-Straße 10/I.
85049 Ingolstadt
Schuleinrichtungen in Ingolstadt - Ansprechpartner
Frühlingstraße 15
85055 Ingolstadt
85051 Ingolstadt
Elbrachtstraße 20
85049 Ingolstadt
Furtwänglerstraße 9
85057 Ingolstadt
Furtwänglerstraße 9b
85057 Ingolstadt
Inklusionsberatung am Staatlichen Schulamt
Theodor-Heuss-Straße 53
85055 Ingolstadt
Bildungsangebote
85049 Ingolstadt
Fechtgasse 6
85049 Ingolstadt
Tel.: 0841 305-50031 (ab 7.1.2025)
Fax: 0841 305-2839
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85049 Ingolstadt
Schrannenstraße 7
85049 Ingolstadt
Studieren mit Behinderung
Bei Themen wie Finanzierung, Mobilität, Zulassung, und Wohnen haben oft Studierende oder Studieninteressierte mit Behinderung spezifische Fragen. Hierfür stehen grundsätzlich die Ansprechpartner der Technischen Universität Ingolstadt und der Katholischen Universität Eichstätt – Ingolstadt Ihnen jederzeit zur Verfügung. Für weiteren Klärungsbedarf bieten die KIS – Kontakt- und Informationsstelle für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung und das Studentenwerk Erlangen-Nürnberg ebenso eine Beratung an.
85049 Ingolstadt
85072 Eichstätt
Tel.: 08421 93-0
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Überregionale Beratung für (angehende) Studierende
Gebäude Z5
Am Hubland 74
97074 Würzburg
Beratung zum Studium mit Behinderung im Rahmen der Psychosozialen Dienste
Hofmannstraße 27/II.
91052 Erlangen
www.studieren-in-bayern.de
www.rehadat-bildung.de
www.studienwahl.de
Aktionsplan Inklusion
Alle Menschen in unserer Stadt sollen am gemeinsamen Leben teilhaben können, so wie sie es wünschen – unabhängig davon, ob sie gehörlos, blind oder andere körperliche und geistige Einschränkungen haben. Mit diesem Ziel beauftragte der Stadtrat die Verwaltung einen kommunalen Aktionsplan Inklusion zu erstellen. Eine Bestandserhebung soll zeigen, wie die Bürgerinnen und Bürger Ingolstadts in den unterschiedlichen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens bereits barrierefrei ihr Leben gestalten können, welche Maßnahmen nötig sind, um die gleichwertige Teilnahme von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gemeinschaft zu fördern und die bestehenden Nachteile zu beseitigen. Nur wenn wir in viele Richtungen denken und den Blick für große und kleine Details öffnen, können wir eine so umfassende Aufgabe bewältigen, wie sie Inklusion darstellt. Es ist wichtig, ein Umdenken in unseren Köpfen zu erreichen, damit wir erkennen, dass die Vielfalt aller Menschen mit und ohne Behinderung unsere Gemeinschaft bereichert und dann unser Handeln so gestalten, damit eine Ausgrenzung in unserer Stadt nicht stattfindet, damit eine Teilhabe aller selbstverständlich ist.
Evaluation 2022 des Aktionsplans Inklusion 2017
Im Aktionsplan Inklusion 2017 wurden zahlreiche Maßnahmen und Ziele festgehalten, die nach 3 Jahren überprüft und evaluiert werden sollten. Dies konnte wegen der Corona-Pandemie nicht eingehalten werden. Nun liegt der Evaluationsbericht vor, der im Sommer 2022 vom Stadtrat verabschiedet wurde. Der durch das Institut SIM aus München erstellte Bericht beschreibt viele kleine und größere Erfolge und Verbesserungen, die das Leben und die Teilhabe von Menschen mit Behinderung verbessert haben. Zugleich müssen weitere und in Teilen intensivere Anstrengungen unternommen werden, um eine inklusive Gesellschaft zu verwirklichen.
Inklusionsrat
Um Menschen mit Behinderung aktiv an kommunalen Entscheidungsprozessen zu beteiligen, wurde in Ingolstadt ein Inklusionsrat eingerichtet. Dieses Fachgremium wird den Stadtrat in allen Fragen von Behinderung, Inklusion und Barrierefreiheit beraten. Er besteht aus Vertretern der Politik, Wohlfahrtsorganisationen, Selbsthilfegruppenvertreter und Betroffenen als Experten in eigner Sache.
Aktivitäten des Inklusionsrats
In der Gründungsversammlung wurde der Arbeitskreis "Inklusive Jobmesse" gegründet.
Menschen mit Behinderungen müssen gleichberechtigt und selbstbestimmt am Arbeitsleben teilhaben können. Arbeit führt zu sozialer Teilhabe und Teilhabe an Bildung. Nur so ist eine inklusive Gesellschaft möglich. Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels ist es entscheidend, Menschen mit einer Behinderung noch stärker darin zu unterstützen, einer Erwerbstätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt nachgehen zu können. Menschen mit Behinderung für den Arbeitsmarkt zu gewinnen ist ein unterschätztes Thema.
Deshalb wurde die "Inklusive Job- und Ausbildungsmesse der Region 10" ins Leben gerufen.
Termin: Freitag, 15. März 2024, 10 bis 16 Uhr (um 9 Uhr feierliche Eröffnung)
Ort: Congress Centrum Ingolstadt, Gießerei-Platz 1
Schirmpaten: Oberbürgermeister und Landräte der beteiligten Landkreise
Eintritt: frei, keine Standgebühren
Zusatzangebot:
Workshops für Arbeitgebende und Arbeitssuchende (z.B. Erfahrungsberichte von Menschen mit Behinderungen im Rahmenprogramm)