Finanzielle Hilfen für Alleinstehende
Arbeitslosengeld
Voraussetzungen:
Sind Sie arbeitslos oder werden Sie arbeitslos?
Haben Sie die Anwartschaftszeit erfüllt und sich persönlich arbeitslos gemeldet?
Weitere Informationen bietet die Arbeitsagentur.
Zu beantragen bei:
Agentur für Arbeit Ingolstadt
Heydeckplatz 1
85049 Ingolstadt
01801 555-111
www.arbeitsagentur.de
Formulare:
Anträge erhalten Sie bei der Agentur für Arbeit Ingolstadt oder >> hier.
Besonderheiten:
Rechtzeitige und persönliche Arbeitslosenmeldung ist wichtig, da frühestens ab diesem Zeitpunkt Arbeitslosengeld gezahlt wird.
Die Auszahlung erfolgt tagesgenau am Monatsende.
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Voraussetzungen:
BAB wird während einer beruflichen (Erst-)Ausbildung bzw. einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme gewährt.
Genaue und weitergehende Informationen bietet die Arbeitsagentur.
Zu beantragen bei:
Agentur für Arbeit Ingolstadt
Heydeckplatz 1
85049 Ingolstadt
Formulare:
den Antrag erhalten Sie bei der Agentur für Arbeit Ingolstadt
Besonderheiten:
BAB wird gezahlt, wenn die Unterbringung des Auszubildenden außerhalb des Haushalts der Eltern nötig wird, weil der Ausbildungsbetrieb vom Elternhaus zu weit entfernt ist.
Ausnahme: sind Auszubildende über 18 Jahre alt oder verheiratet oder haben ein eigenes Kind, können sie BAB erhalten, wenn sie in erreichbarer Nähe der Eltern leben
Bildung und Teilhabe
Voraussetzungen:
Bezieher von Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe können für Klassenfahrten der Kinder, für den Schulbedarf der Kinder, für Nachhilfe, für eine Mittagsverpflegung sowie für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben (Sportverein, Musikschule etc.) eine Erstattung beantragen.
Weitere Informationen unter:
Bildungspaket - Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Zu beantragen bei:
Jobcenter Ingolstadt (für Bezieher von Bürgergeld)
Adolf-Kolping-Straße 10
85049 Ingolstadt
Sozialamt Ingolstadt (für Wohngeld-, Sozialhilfe-, Kinderzuschlagbezieher)
Adolf-Kolping-Straße 10
85049 Ingolstadt
Formulare:
Bildung und Teilhabe - Online-Antrag für Leistungen des Jobcenters
Ferienbetreuung für Kinder
Voraussetzungen:
Die Kosten für die Ferienbetreuung können nicht aus eigenen finanziellen Mitteln bestritten werden.
Zu beantragen bei:
Stadt Ingolstadt
Amt für Jugend und Familie
Adolf-Kolping-Straße 10
Raum: 330
85049 Ingolstadt
Telefon: 0841 305-1701
E-Mail: jugendamt@ingolstadt.de
Formulare:
erhalten Sie im Amt für Jugend und Familie
Besonderheiten:
Der Antrag muss rechtzeitig vor Antritt der Ferienmaßnahme gestellt werden. Die Kosten werden direkt mit dem Veranstalter abgerechnet.
Bürgergeld
Voraussetzungen:
Sie können Ihren Lebensunterhalt nicht aus Einkommen / Vermögen finanzieren?
Arbeitslosigkeit ist nicht zwingende Voraussetzung!
Weitere Informationen bietet die Arbeitsagentur.
Zu beantragen bei:
Adolf-Kolping-Straße 10
85049 Ingolstadt
Tel.: 0841 305-45101 (Arbeitgeber-Team)
Tel.: 0841 305-45112 (Auskunft und Termine)
Fax: 0841 305-45111
E-Mail-Adresse oder
Nachricht schreiben
Website besuchen
Formulare:
Besonderheiten:
Bürgergeld wird nachrangig nach allen anderen Leistungen gewährt.Auszubildende sind in der Regel ausgeschlossen.
Bei Schwangerschaft werden zusätzliche Leistungen Mehrbedarf, ggf. Erstausstattung für das Baby gezahlt.
Die Auszahlung erfolgt zum Monatsanfang und wird rückwirkend für den Monat gezahlt, in welchem der Antrag gestellt wurde.
Melden Sie sich mit Ihrem Ausweis/Pass und den Ausweisen/Pässen der Kinder im Servicebereich. Dort erhalten Sie Termine für eine Information und einen für die Antragsabgabe.
Bundesausbildungsförderung (BAföG)
Voraussetzungen:
Die Ausbildungen an allgemein- und berufsbildenden (Berufsfachschule, Fach- und Fachoberschule) Schulen, Kollegs, Akademien und Hochschulen sind förderfähig.
Genaue und weitergehende Informationen unter www.bafoeg.bmbf.de
Zu beantragen bei:
Schulverwaltungsamt Ingolstadt
Ludwigstraße 30
85049 Ingolstadt
Telefon: 0841 305-2720
E-Mail: schulverwaltungsamt@ingolstadt.de
Formulare:
erhalten Sie im Schulverwaltungsamt
Besonderheiten:
BAföG wird ab dem Monat der Antragstellung gewährt und wird zum Monatsende ausgezahlt.
Elterngeld
Voraussetzungen:
erst nach der Geburt des Kindes
Formantrag
Geburtsurkunde, Bescheinigung der Krankenkasse über Mutterschaftsgeld, ggf. Verdienstbescheinigungen der letzten 12 Monate vor Mutterschutzbeginn
Zu beantragen bei:
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Verschiedene Regionalstellen je nach Geburtstag des Kindes
Regionalstellen für den Regierungsbezirk Oberbayern
Formulare:
Antrag Elterngeld
Standesamt Ingolstadt
Besonderheiten:
Der Antrag muss für mindestens 2 Lebensmonate und kann für längstens 14 Lebensmonate (für Alleinerziehende) gestellt werden.
Kinderbetreuungskosten
Eltern, die in Ingolstadt wohnen und deren Kind oder deren Kinder eine Kindertageseinrichtung (Kindergarten, Hort, Kinderkrippe) oder eine Mittagsbetreuung besuchen, haben Anspruch auf eine vollständige oder teilweise Übernahme der Gebühren der Tageseinrichtung, wenn den Eltern und dem Kind die Aufbringung der Mittel nicht zuzumuten ist.
Dies ist immer dann gegeben, wenn Eltern oder Kinder folgende Leistungen erhalten:
- Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch (SGB II)
- Leistungen nach dem dritten oder vierten Kapitel des Zwölften Buches (SGB XII)
- Leistungen nach den §§ 2 und 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG)
- Kinderzuschlag gem. § 6a des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG) oder
- Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)
Des Weiteren können auch Eltern oder Kinder mit geringem Erwerbseinkommen einen Anspruch auf eine vollständige oder teilweise Übernahme der Gebühren der Tageseinrichtung haben. Hier wird zur Feststellung der zumutbaren Belastung eine Einkommensprüfung vorgenommen.
Die Anträge auf Übernahme der Gebühren müssen im Amt für Kinderbetreuung und -bildung, Harderstraße 17 im 3. Stock, eingereicht werden.
Für weitere Informationen zur Antragsstellung oder zum Download der erforderlichen Formulare klicken Sie bitte ⮕ hier ⬅
Oder nutzen Sie gleich unser ⮕ Online-Formular ⬅
Kindergeld
Voraussetzungen:
Kindergeld für minderjährige Kinder, die mit Ihnen im Haushalt leben.
Für Kinder über 18 Jahre gelten Besonderheiten.
Weitere Informationen bietet die Arbeitsagentur.
Zu beantragen bei:
Formulare:
https://www.arbeitsagentur.de/eservices#familie-und-kinder
Besonderheiten:
Die Auszahlung erfolgt je nach Endziffer der Kindergeldnummer im Laufe des Monats. Kindergeld wird laufend ab dem Monat der Antragstellung ausgezahlt.
Kinderzuschlag
Voraussetzungen:
Ihr(e) Kind(er) bekommt/bekommen Kindergeld und Sie selbst verfügen über ein Einkommen, das für die Lebenshaltung der Kinder nicht ausreicht.
Mit der Gewährung des Kinderzuschlages soll der Bezug von Bürgergeld vermieden werden. Der Kinderzuschlag kann höchsten 292 Euro pro Kind betragen.
Weitere Informationen bietet die Arbeitsagentur und das Infotool des Bundesministeriums für Familie, Frauen, Senioren und Jugend:
www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderzuschlag-anspruch-hoehe-dauer
www.infotool-familie.de
Zu beantragen bei:
Familienkasse Bayern Süd
Formulare:
Unterhaltsvorschuss
Voraussetzungen:
Ihr Kind ist noch nicht zwölf Jahre alt und lebt bei Ihnen (alleinerziehendem Elternteil), während der (andere) unterhaltspflichtige Elternteil zahlt nicht/ nicht regelmäßig/ weniger als den Mindestunterhalt oder die Waisenrente des Kindes liegt unter dem Mindestunterhalt.
Genaue und weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Broschüre des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum Unterhaltsvorschuss
Zu beantragen bei:
Amt für Jugend und Familie
Adolf-Kolping-Straße 10
Raum: 330, Geschäftszimmer
85049 Ingolstadt
Telefon: 0841 305-1701, 305-1733
E-Mail: jugendamt@ingolstadt.de
Internet: www.ingolstadt.de/jugendamt
Formulare:
Wohngeld / Lastenzuschuss
Nähere Informationen:
Bayer. Familiengeld (vormals Landeserziehungsgeld)
Seit 1. September 2018 gibt es das Bayerische Familiengeld. Der Freistaat Bayern stärkt damit Familien mit kleinen Kindern finanziell. Eltern erhalten die Leistung unabhängig vom Einkommen, der Erwerbstätigkeit und von der Art der Betreuung.
Geregelt ist dies im Bayerische Familiengeldgesetz (BayFamGG).
Wer bekommt Bayerisches Familiengeld und wie viel?
Bayerisches Familiengeld gewährt der Freistaat Eltern mit Wohnsitz in Bayern für jedes Kind im zweiten und dritten Lebensjahr, d. h. vom 13. bis zum 36. Lebensmonat.
Eltern erhalten pro Kind und Monat 250 Euro, ab dem dritten Kind 300 Euro pro Monat.
Antrag stellen
Der Elterngeldantrag ist auch gleichzeitig der Antrag auf Bayerisches Familiengeld.
Falls kein Elterngeld in Bayern beantragt wurde, kann frühestens drei Monate vor dem 13. Lebensmonat bzw. vor dem beabsichtigten späteren Leistungsbeginn ein Antrag auf Familiengeld gestellt werden.
Weitere Informationen zum Bayerischen Familiengeld auf dem Portal der Landesbehörde Zentrum Bayern Familie und Soziales
Kinderstartgeld (ab dem 01. Januar 2025)
Der Bayerische Ministerrat hat am 12. November 2024 beschlossen, die freiwilligen Leistungen für Familien in Bayern weiterzuentwickeln. Das Familien- und Krippengeld werden deshalb künftig zu einer einmaligen Leistung, dem Kinderstartgeld, zusammengefasst. Weiteres Geld fließt in das System der Kinderbetreuung.
Für Kinder, die ab dem 1. Januar 2025 geboren werden, soll es künftig das Kinderstartgeld geben. Diese einmalige Leistung in Höhe von 3.000 Euro soll zum 1. Geburtstag des Kindes ausbezahlt werden.
Für Eltern, die das Bayerische Familiengeld bereits beziehen, soll es keine Änderungen geben. Das Familienministerium erarbeitet derzeit Eckpunkte für das Kinderstartgeld, im Jahr 2025 soll dann das parlamentarische Verfahren für die notwendigen gesetzlichen Änderungen durchgeführt werden. Dieses gilt es abzuwarten.