Seiteninhalt

Behördenwegweiser

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Schulsporttauglichkeit; Durchführung von Untersuchungen

Zur Einschätzung der Schulsporttauglichkeit können Schulsporttauglichkeitsuntersuchungen durchgeführt werden.

Beschreibung

Auf Wunsch der Schule begutachten die Gesundheitsverwaltungen der Landkreise und kreisfreien Städte Schülerinnen und Schüler bei gesundheitlichen Einschränkungen zur Frage der Schulsporttauglichkeit.

Hinweise

Der Untersuchungsantrag der Schulleitung soll den Untersuchungsanlass (aus Sicht der Schule) darlegen.

Verfahrensablauf

Die Schulleitung stellt beim zuständigen Gesundheitsamt einen Untersuchungsantrag.

Fristen

keine

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

Verwandte Themen

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)
Stand: 22.01.2024