Impfungen; Informationen und Durchführung durch Gesundheitsämter
In der Regel werden die empfohlenen Impfungen von der niedergelassenen Ärzteschaft durchgeführt. Die Gesundheitsämter informieren über empfohlene Impfungen und bieten nachrangig (subsidiär) Standardimpfungen zur Schließung von Impflücken an.
Beschreibung
Das Gesundheitsamt informiert über empfohlene Impfungen. Es beantwortet Fragen über den Nutzen einer Impfung, die zu verhindernde Krankheit, mögliche Nebenwirkungen, Impfabstände, Impfalter und notwendige Auffrischungsimpfungen. In Schulen werden regelmäßig für bestimmte Altersgruppen die Impfbücher durch das Gesundheitsamt durchgesehen und bei Bedarf Impfempfehlungen gegeben. Eltern, Schulen und Klassenlehrer werden vorher über diese Impfbuchdurchsicht informiert.
Lediglich nachrangig zu den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten führt das Gesundheitsamt im Einzelfall bei Bedarf auch Impfungen zur Schließung von Impflücken durch.
Infektionsschutz und Reisemedizin
Infektionsschutz und Reisemedizin
Tourismus in die entlegensten Regionen der Welt, die Anforderungen eines globalen Arbeitsmarktes und die Zuwanderung von Menschen aus tropischen und medizinisch unterversorgten Regionen führen zu besonderen gesundheitlichen Risiken. In fernen Ländern bestehen völlig andere Infektionsrisiken als in Deutschland und es verändern sich oftmals die epidemiologischen Bedingungen sehr rasch. Lange Flugreisen, veränderte klimatische und hygienische Bedingungen, fremde Ernährungsangebote, exotische Pflanzen- und Tierwelt, intensive Sonneneinstrahlung etc. bergen Gesundheitsgefahren in sich.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter:
Impfbuchkontrolle der Schülerinnen und Schüler der 6. Jahrgangsstufe
Impfbuchkontrolle der Schülerinnen und Schüler der 6. Jahrgangsstufe
Warum findet eine Impfbuchkontrolle statt?
- Im Auftrag des Bayerischen Gesundheitsministeriums ist eine jährliche Impfbuchdurchsicht bei Schülerinnen und Schülern der 6. Klassen von den Gesundheitsämtern durchzuführen.
- Das Ziel dieser Aktion ist es die Bedeutung und das Bewusstsein von Impfungen zu erneuern und auf Impflücken hinzuweisen.
- Durch hohe Durchimpfungsraten wie beispielsweise bei Masern, ist eine örtliche und zum Teil weltweite Ausrottung einzelner Krankheitserreger erreichbar.
- Seit dem 31.12.2015 ist die Vorlage vorhandener Impfbücher gemäß Art. 12 Abs.3 des Gesundheitsdienstgesetztes (GDG) verpflichtend, damit möglichst alle angesprochenen Jugendlichen die Chance auf eine Überprüfung ihres Impfschutzes erhalten.
Wie wird die Impfbuchkontrolle der 6. Klasse durchgeführt?
- In Zusammenarbeit mit den Schulen werden die Impfbücher oder Kopien des Impfbuches jeweils in einem verschlossenen Kuvert eingesammelt und durch das Gesundheitsamt vor Ort an den Schulen eingesehen.
- Im Anschluss daran bekommt jedes Kind eine Empfehlung ausgestellt, in der individuell versäumte sowie fällige Impfungen vermerkt sind. Die Impfbücher sowie die Empfehlung werden wieder in einem verschlossenen Kuvert an die Schule und somit an die Schüler weitergegeben.
- Die Impfempfehlung erfolgt im Einklang mit den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission am Robert-Koch-Institut (STIKO).
- Impfungen durch das Gesundheitsamt an den Schulen durch das Gesundheitsamt werden nicht durchgeführt.
Was passiert mit den Daten die bei der Impfbuchkontrolle erhoben werden?
- Die bei der Impfbuchkontrolle erhobenen Daten werden anonymisiert ausgewertet, um einen Überblick über die Impfsituation der Kinder in dieser Altersgruppe zu erhalten.
- Es werden im Rahmen der Impfbuchdurchsicht in den 6. Klassen keine personenbezogenen Daten vom Gesundheitsamt gespeichert.
- Die Impfbuchkopien oder das Impfbuch werden nach Auswertung sofort zurückgegeben
- Für die Rückgabe der Impfempfehlung wird auf dem Umschlag der Name des Schülers vermerkt.
- Zur Erfassung der Impfquoten auf Landkreisebene werden die Ergebnisse der Impfbuchkontrollen anonymisiert an das Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) übermittelt. Diese wertet die Daten bayernweit aus. Die jährlich, anonym erfassten Ergebnisse der Impfquoten in den 6. Klassen sind einsehbar unter LGL-Gesundheitsreport (www.lgl.bayern.de)
- Impfberatung der Gesundheitsämter in Schulen
Information des Bayer. Landesbeauftragten für den Datenschutz
Impfkalender Deutsch und andere Sprachen
Ständige Impfkommission und Robert-Koch-Institut:
STIKO-Impfkalender mit den empfohlenen Standardimpfungen, 2024 (rki.de)
www.impfen-info.de
RKI - Empfehlungen der STIKO
RKI - Informationsmaterial zum Impfen - Impfkalender in 20 Sprachen
Voraussetzungen
- Bereitschaft zur Impfung
- Impffähigkeit
- Einwilligung der Sorgeberechtigten
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Im Einzelfall durch Gesundheitsämter durchgeführte Schutzimpfungen sind für die geimpften Personen kostenlos.
Rechtsgrundlagen
- § 20 Abs. 5 Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG)
Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe - Art. 12 Abs. 3 Satz 5 Gesundheitsdienstgesetz (GDG)
- § 10 Schulgesundheitspflegeverordnung (SchulgespflV)