Kommunale Musikschule; An-, Ab- und Ummeldung
Musikschulen können von Gemeinden getragene öffentliche Einrichtung sein, die die Musikerziehung von Kindern und Jugendlichen auf breiter Grundlage anstreben. Für die Teilnahme am Unterricht ist eine Anmeldung erforderlich.
Anmeldung - auch online möglich
Anmeldung - auch online möglich
Eine Anmeldung für den Instrumental- und Vokalunterricht ist für Bürger/-innen mit Hauptwohnsitz in der Stadt Ingolstadt jederzeit, auch während des laufenden Schuljahres, möglich - vorausgesetzt, es ist ein Unterrichtsplatz frei.
In den Kursen der elementaren Musikpädagogik ist ein Einstieg während des Schuljahres nur möglich, wenn ein Platz frei ist. An bestehenden Gruppen und Ensembles können auch auswärtige Bürger/-innen teilnehmen.
Die angegebenen Kurszeiten gelten für das Schuljahr 2022/23.
Die Ferien- und Feiertagsregelung wird wie in den allgemeinbildenden Schulen geregelt.
Wenn Sie keine Möglichkeit zur Online-Anmeldung haben, können Sie dies im Sekretariat vornehmen.
Online-Anmeldung
Online Verfahren
- Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Ingolstadt):
- Musikschule - Anmeldung an der Städtischen Simon-Mayr-Sing- und Musikschule
Eine Anmeldung für den Instrumental- und Vokalunterricht ist für Bürger/-innen mit Hauptwohnsitz in der Stadt Ingolstadt jederzeit, auch während des laufenden Schuljahres, online möglich. In den Kursen der elementaren Musikpädagogik ist ein Einstieg während des Schuljahres nur möglich, wenn ein Platz frei ist. An bestehenden Gruppen und Ensembles können auch auswärtige Bürger/-innen teilnehmen.
Änderungen, Ummeldung, Kündigung
Änderungen, Ummeldung, Kündigung
Änderung
Sollten sich Ihre Adressdaten oder Ihre Kontodaten ändern, teilen Sie uns dies per Email oder postalisch mit.
Ummeldung
Sollten sich Ihre Adressdaten oder Ihre Kontodaten ändern, teilen Sie uns dies per Email oder postalisch mit.
Kündigung
Eine Kündigung muss schriftlich (auch per E-Mail an musikschule@ingolstadt.de oder Fax 0841 305-1909) im Sekretariat der Musikschule erfolgen und ist im laufenden Schuljahr mit sechswöchiger Kündigungsfrist zum 31.12., 31.3. und 31.7. möglich.
Das heißt, für den 31.12. muss bis zum 19.11. die Kündigung vorliegen, für den 31.3. bis zum 17.2. und zum 31.7. muss eine Kündigung im Sekretariat bis zum 19.6. eingegangen sein.
Gebühren, Satzung, Mietinstrumente
Gebühren, Satzung, Mietinstrumente
Gebühren
Die Städtische Simon-Mayr-Sing- und Musikschule hat sozialverträgliche Gebühren und gewährt Geschwister- und Sozialermäßigungen, so dass die Musikschule allen sozialen Schichten und Bevölkerungskreisen offensteht.
Ermäßigungen für Familien
Belegen Geschwister oder Kinder und deren Eltern den Instrumental- und Vokalunterricht, wird folgende Familienermäßigung auf die Gesamtgebühr gewährt:
Bei 2 Familienmitgliedern: 20 Prozent
Bei 3 und mehr Familienmitgliedern: 30 Prozent
Mehrfächerbelegung
Bei der Belegung von zwei oder mehr Instrumenten bei einem Schüler (Tarif I) wird auf die Gesamtgebühr 20 Prozent Ermäßigung gewährt. Dies gilt nicht, wenn bereits eine Familienermäßigung gewährt wurde.
Sozialermäßigung
Schüler, deren Eltern Bürgergeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, können bei Vorlage der Leistungsbescheide bis zu 50 Prozent Sozialermäßigung erhalten. Zudem werden die Leistungen für Bildung und Teilhabe angerechnet.
Satzung
Satzung der Städtischen Simon-Mayr-Sing- und Musikschule
Mietinstrumente
Die Städtische Simon-Mayr-Sing- und Musikschule stellt für Anfänger Mietinstrumente zur Verfügung (monatliche Mietgebühr: 18 Euro, kleine Größen von Streich- und Blasinstrumenten,Gitarren und Akkordeons: 11 Euro).
Kündigung
Der Schulbesuch kann mit sechswöchiger Kündigungsfrist zum 31.12., 31.3. oder 31.7. des jeweiligen Schuljahres durch schriftliche Erklärung des Schülers oder seines Vertretungsberechtigten beendet werden.
Simon-Mayr-Sing- und Musikschule
Simon-Mayr-Sing- und Musikschule
Für die hohe Qualität der bayerischen Musikschulen bürgt die Mitgliedschaft im Verband der bayerischen Sing- und Musikschulen (VBSM). Eine Musikschule im VBSM, zu der auch die Simon-Mayr-Sing- und Musikschule gehört, erfüllt bestimmte Anforderungen sowohl hinsichtlich der Qualifikation der Lehrkräfte als auch im Angebot der Unterrichtsfächer. Zu diesem Unterrichtsangebot gehören die elementaren Musikpädagogik, ein umfassender Instrumental- und Vokalunterricht und die Ensemblefächer. Musikschulen sind so zum Fundament der Musikkultur geworden. Für Musikunterricht ist die Simon-Mayr-Sing- und Musikschule also die kompetente Anlaufstelle in Ingolstadt.