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03.03.2020

Wichtige Verhaltensregeln COVID-19

Ergänzend zur gestrigen Informationssitzung des Stadtrates wollen wir nochmals auf die richtigen Verhaltensregeln bei einem begründeten Verdacht hinweisen:
Personen, die befürchten erkrankt zu sein, sollten zu Hause bleiben. Sie sollten telefonisch ihren Hausarzt kontaktieren und das weitere Verhalten abklären. Sie sollten nicht von sich aus Bereitschaftsdienste oder Notaufnahmen aufsuchen (Ansteckungsgefahr).
Ist die Arztpraxis nicht erreichbar, kann man sich an den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Rufnummer 116 117 wenden.

Wann besteht ein begründeter Verdachtsfall?
(Text: Klinikum Ingolstadt)

Ein begründeter Verdacht auf eine Infektion mit dem neuen Coronavirus COVID-19 besteht nur bei Personen mit:

oder/und

oder/und

Werden die oben genannten Kriterien nicht erfüllt, handelt es sich nicht um einen begründeten Verdachtsfall.

Die Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus/COVID-19 ähneln denen einer Influenza, dazu gehören Fieber, Atemnot, Husten oder Kopfschmerzen. Aber auch Durchfall kann auftreten. In schweren Fällen kann es zu schweren Atembeschwerden und Lungenentzündungen kommen.

Haben Sie diese Symptome, handelt es sich NICHT automatisch um einen Verdachtsfall! Diese Symptome allein sind kein Anlass für einen Test auf das Coronavirus.

Im Stadtgebiet Ingolstadt sind bislang keine Erkrankungen mit dem Coronavirus gemeldet.

Generelle Informationen zum Thema Corona-Virus, Handlungsempfehlungen und Hygienetipps sind unter www.ingolstadt.de/corona abrufbar. Hier finden sich auch Hinweise in englischer Sprache.

Für besorgte Bürgerinnen und Bürger wurde vom Gesundheitsministerium eine Hotline eingerichtet: 09131 6808-5101

03.03.2020, 12:15 Uhr