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09.07.2020

Weitere Lockerungen für den Sport

In den städtischen Sportstätten gelten bestimmte Einschränkungen

Die Sechste Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurde am 7. Juli 2020 erneut durch die „Verordnung zur Änderung der Sechsten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ geändert.

Folgende Änderungen ergeben sich für den Sport:


Die Stadt Ingolstadt behält weiterhin folgende Einschränkungen in städtischen Sportstätten bei:


Diese Regelungen gelten bis Sonntag, 19. Juli 2020.

In Ergänzung zum Rahmenhygienekonzept Sport gibt es aktuell eine praxisnahe Handlungsempfehlung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege bzgl. der Lüftung in Indoorsportanlagen.
Darin wird die praxisnahe und praktikable Regelung einer manuellen Lüftung angeboten, sofern in den Indoorsportanlagen keine Lüftungsanlage vorhanden ist. Die Empfehlung im Wortlaut der Empfehlung:
„Da die Sporthallen unterschiedlich gebaut sind, kann keine pauschale Angabe zur Dauer der Lüftung genannt werden. Für valide Daten müsste dazu der Zuluftstrom bekannt sein. Ein praktikabler Lösungsansatz ist, dass vor und während der Benutzung für eine dauerhafte Belüftung durch offene Fenster/Türen (im besten Fall Querlüftung) gesorgt wird. Dadurch kann eine starke Aufkonzentration von über die Atemwege übertragbaren Viren verhindert werden und ein kompletter Luftaustausch bei Gruppenwechsel ist nicht mehr nötig.“

Das Sportamt der Stadt Ingolstadt bittet um Beachtung bzw. soweit erforderlich um Anpassung Ihrer Lüftungskonzepte.

09.07.2020, 16:45 Uhr