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24.02.2022

Lokale Allgemeinverfügung Alkoholkonsumverbot wird nicht verlängert

Die städtische Führungsgruppe Katastrophenschutz hat beschlossen, die örtliche Allgemeinverfügung zum Alkoholkonsumverbot auf öffentlichen Plätzen nicht zu verlängern. Diese lief somit zum 23. Februar, 24 Uhr aus.

Angesichts der auf Bundes- und Landesebene beschlossenen weitreichenden Lockerungen in vielen Lebensbereichen wird auch diese örtliche Maßnahme aus Infektionsschutzgründen aktuell als nicht mehr erforderlich angesehen. Der Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit geschieht damit wieder in Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger.

Das Alkoholkonsumverbot galt zuletzt ganztägig im Bereich der Altstadt und zwischen 22 und 6 Uhr u.a im Umfeld der Bahnhöfe, im Glacis, Parkanlagen und den Naherholungsgebieten am Bagger- und am Auwaldsee.

24.02.2022, 13:30 Uhr