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30.03.2021

Inzidenz über 100

RKI meldet erstmalige Überschreitung des Schwellenwerts 100

Das maßgebliche Robert-Koch-Institut meldet für die 7-Tages-Inzidenz heute einen Wert von 109,9 für die Stadt Ingolstadt.

Das einmalige Überschreiten des Schwellenwertes 100 hat unmittelbar noch keine sofortigen Auswirkungen.

Liegt die Inzidenz jedoch für drei Tage in Folge über dem Schwellenwert, treten ab dem zweiten Tag nach dreimaliger Überschreitung entsprechende Änderungen in Kraft. (Läge also z.B. nach dem heutigen Dienstag auch am Mittwoch und Donnerstag der Wert über 100, treten am Samstag Änderungen in Kraft.)

Sobald es zu einer dreitägigen Überschreitung gekommen ist, wird dies von der Stadt Ingolstadt amtlich bekanntgemacht und der Geltungsbeginn der Änderungen bekanntgegeben.

Vorsorglich weist die Stadt Ingolstadt bereits heute auf die Regelungen hin, die nach der
Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung im Falle der dreitägigen Überschreitung des Schwellenwertes 100 („Notbremse“) gelten würden:

Alle genannten Paragrafen beziehen sich auf die geltende
12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.

Für Schulen und Tagesbetreuungsangebote gilt eine andere Systematik – hier ist jeweils der Inzidenzwert am Freitag maßgeblich, welche Maßnahmen in der kommenden Woche gelten. Aufgrund des Feiertags an diesem Freitag gilt der Inzidenzwert von Donnerstag, 1. April.

Liegt am Donnerstag, 1. April die Inzidenz über 100, gilt in der Woche vom 5. bis 11. April:

Auf der Seite der Stadt Ingolstadt www.ingolstadt.de/Corona ist im Menüpunkt „Corona-Inzidenz: Das gilt aktuell für Ingolstadt“ jeweils dargestellt, welche Regelungen derzeit gelten. Wir bitten die Öffentlichkeit darauf hinzuweisen.


§ 12 Abs. 1 der 12. BayIfSMV zum Thema Geschäfts des täglichen Bedarfs:

Ausgenommen sind der Lebensmittelhandel inklusive Direktvermarktung, Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Pfandleihhäuser, Filialen des Brief- und Versandhandels, Reinigungen und Waschsalons, Blumenfachgeschäfte, Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen, Baumärkte, der Verkauf von Presseartikeln, Versicherungsbüros, Buchhandlungen, Tierbedarf und Futtermittel und sonstige für die tägliche Versorgung unverzichtbare Ladengeschäfte sowie der Großhandel.