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16.11.2021

Corona: Verhalten bei Kontakt mit infizierter Person

Aufgrund der aktuell hohen Belastung der Gesundheitsämter werden bei der Kontaktnachverfolgung positiv Getesteter nur noch Haushaltsangehörige sowie besonders gefährdete Personen direkt kontaktiert. Weitere Kontaktpersonen können durch die infizierte Person selbst informiert werden.

Die Stadt Ingolstadt bietet auf der Internetseite www.ingolstadt.de/corona Meldeformulare für positive PCR-Befunde sowie zur Kontaktpersonenermittlung.

Das Bayerische Gesundheitsministerium hat zusammengefasst, was Personen tun sollten, die Kontakt mit einem Infizierten hatten:

Wann besteht eine Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus?
Ansteckungsfahr besteht, wenn Sie engen Kontakt zu einer infizierten Person hatten

Ein „enger Kontakt“ ist zum Beispiel, wenn der Abstand untereinander über mehr als 10 Minuten weniger als 1,5 Meter betrug und weder die infizierte Person noch ihre Kontaktpersonen durchgehend und korrekt eine medizinische Gesichtsmaske oder eine FFP2-Maske getragen haben. Ein Gespräch zwischen infizierter Person und Kontaktperson gilt zudem immer als „enger Kontakt“, unabhängig davon, wie lang es dauert, wenn nicht beide eine Maske entsprechend getragen haben.

Die Ansteckungsgefahr besteht so lange, bis die infizierte Person aus der Isolation entlassen ist. Ein enger Kontakt außerhalb dieser Zeit ist in der Regel unkritisch.

Werde ich vom Gesundheitsamt kontaktiert?
In der jetzigen Phase der Pandemie geht es vor allem darum, Personen mit einem hohen Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf zu schützen und zu verhindern, dass viele Menschen eine Behandlung im Krankenhaus benötigen. Daher konzentrieren sich aktive Ermittlungen des Gesundheitsamts bei Kontaktpersonen infizierter Menschen derzeit auf:

Personen, die nicht diesen Gruppen angehören, werden nicht mehr vom Gesundheitsamt kontaktiert. Stattdessen können sie durch die infizierten Personen selbst informiert werden.

Wer auf diese Weise erfährt, dass er Kontakt zu einer infizierten Person hatte, sollte seine eigenen Kontakte reduzieren, die allgemeinen Hygie-neregeln genau befolgen, sich mit einem Schnelltest selbst testen und auf mögliche Krankheitszeichen von COVID-19 achten.

Wichtig zu wissen: Solange keine Krankheitszeichen auftreten und die ggf. durchgeführten Corona-Tests negativ sind, muss kein Kontakt zum Gesundheitsamt aufgenommen werden und es besteht keine Quarantänepflicht.

Geimpfte und genesene Personen (für letztere gilt: PCR-bestätigte SARS-CoV-2-Infektion nicht älter als 6 Monate) sind in der Regel, auch bei einem engen Kontakt, von der Quarantänepflicht ausgenommen.

Was soll ich tun, wenn ich Kontakt zu einem Infizierten hatte?
Wer Kontakt mit einer infizierten Person in einem Zeitraum hatte, in dem eine Ansteckungsgefahr bestand, sollte Folgendes beachten:

16.11.2021, 13:45 Uhr