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Während der roten Ampelphase gelten in den städtischen Museen folgende 2G-Regelungen:
Zugang:
Zugang nur für Geimpfte und Genesene (ab 12 Jahren, unter 12 Jahren genügt der Nachweis der Testung in den Schulen). Der Nachweis ist immer zusammen mit einem Lichtbildausweis vorzulegen.
Zugang für Schüler im Klassenverbund im Rahmen des Unterrichts ohne Nachweis möglich
Ausnahme: Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und dies durch Vorlage eines schriftlichen ärztlichen Zeugnisses im Original nachweisen (mit vollständigen Namen und Geburtsdatum) können PCR-Test vorlegen