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23.06.2020

Betrieb auf den städtischen Sportstätten

Nach Veröffentlichung der Verordnung zur Änderung der Sechsten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 19. Juni 2020 wurden seit dieser Woche die Vorschriften für den Sport weiter gelockert.

Aus staatlicher Sicht dürfen Umkleiden, Duschen und Hallenbäder unter Einhaltung der Hygienevorschriften und Erarbeitung eines Schutz- und Hygienekonzept wieder genutzt werden.
Des Weiteren wurde die Begrenzung der Personenzahl aufgehoben, sodass man mit einer unbegrenzten Anzahl an Personen unter Berücksichtigung aller Vorgaben wieder Sport treiben darf.

Das Amt für Sport und Freizeit als Betreiber der städtischen Sportstätten wird aktuell weiterhin folgende Beschränkungen beibehalten:

Auf den Außenflächen ist die Begrenzung der Personenzahl aufgehoben.

Die vorgenannten Vorgaben gelten bis einschließlich 5. Juli 2020.

Das Amt für Sport und Freizeit als Betreiber der Sportstätte stellt eine ausreichende Menge an Reinigungs- und Desinfektionsmitteln auf den Toilettenanlagen bereit. Für die Desinfektion der Sportgeräte ist jeder Verein, Trainer, Sportler, etc. selbst verantwortlich.

Nähere Informationen finden Sie auch unter https://bayernsport-blsv.de/coronavirus.

23.06.2020, 13:10 Uhr