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07.03.2020

Allgemeinverfügung

Die Regelungen für den Besuch von Schulen, Kindertagesstätten, Kindertagespflegestellen und Heilpädagogischen Tagesstätten für Reise-Rückkehrer aus Risikogebieten wie Südtirol wurden heute aktualisiert.

Demnach dürfen Schüler und Kindergartenkinder zum Beispiel nach ihrer Rückkehr aus Südtirol für 14 Tage nicht in die Schule bzw. Einrichtung.

Wenn also zum Beispiel ein Schulkind am Ende der Faschingsferien aus einem Risikogebiet nach Bayern zurückgekehrt ist, darf es die gesamte nächste Woche nicht in die Schule bzw. Einrichtung gehen.

Die Allgemeinverfügung wurde vom Bayerischen Gesundheitsministerium erlassen.

07.03.2020, 12:45 Uhr