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25.01.2022

„Maßvolle Anpassung einzelner Maßnahmen“

Änderung der 15. Bayer. Infektionsschutz­maßnahmenverordnung zum 27. Januar

Die Infektionszahlen in ganz Deutschland und auch in Bayern steigen durch Omikron massiv an und erreichen neue Höchststände. „Die wissenschaftlichen Erkenntnisse und Erfahrungen anderer Länder deuten aber darauf hin, dass schwere Erkrankungen, Hospitalisierungen und Intensivbehandlungen bei einer Infektion mit Omikron weniger häufig sind als bei der Delta-Variante“, so der Bericht aus der Kabinettssitzung vom 25. Januar 2022

Da Bayern sehr frühzeitig „besonders entschlossen gehandelt und Maßnahmen getroffen“ habe, die über die in anderen Ländern geltenden Regelungen hinausgehen, könnten nun „einzelne Anpassungen vorgenommen werden, die sich im Rahmen des auch in anderen Ländern geltenden Schutzniveaus halten.“

Der Bayerische Ministerrat hat nun beschlossen, dass die 15. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) zum Donnerstag, 27. Januar, in folgenden Punkten angepasst wird: