Fahrtkostenzuschuss für öffentliche Verkehrsmittel
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Ingolstadt, die für den Weg zur Arbeit öffentliche Verkehrsmittel nutzen, erhalten einen Fahrtkostenzuschuss (je nach Qualifikationsebene – QE 1: 85 Prozent, QE 2: 75 Prozent, QE 3: 55 Prozent, QE 4: 35 Prozent). Die nachfolgend genannten Tickets werden entsprechend bezuschusst. Nachwuchskräfte erhalten während der Dauer der Ausbildung ein kostenloses ermäßigtes Deutschlandticket (38-€-Ticket).
Deutschlandticket als Jobticket
Mit dem Deutschland-Jobticket können Sie, wie beim 58-€-Ticket, deutschlandweit Bus und Bahn im Regional- und Nahverkehr nutzen. Seit dem 01.01.2024 können städtische Mitarbeiter/-innen das Deutschland-Jobticket nutzen. Die Kosten betragen seit dem 1. Januar 2025 55,10 Euro pro Monat (58 Euro abzüglich 5 Prozent Rabatt). Für das Deutschland-Jobticket gilt folgendes Bestellverfahren:
- Herunterladen der VGI-App und Registrierung in der App (Anlegen eines Benutzerkontos)
- Ticketbestellung bis zum 15. des Vormonats über diesen ⮕ Link. (Bitte verwenden Sie im Bestellformular die E-Mail-Adresse, die Sie auch in der VGI-App nutzen.)
- Prüfung der Bestellung durch das Personalamt. Sie erhalten per E-Mail eine Bestätigung, sobald Ihre Bestellung durch das Personalamt bestätigt wurde.
- Anzeige des Tickets in der VGI-App (ab dem 26. des Vormonats)
Die Kosten für das Deutschland-Jobticket werden monatlich im Rahmen der Entgeltabrechnung von Ihrem Entgelt einbehalten, wobei auch der Fahrtkostenzuschuss automatisch gewährt wird. Sie müssen keinen Zuschussantrag stellen. Das Deutschland-Jobticket kann monatlich gekündigt werden. Die Kündigung des Deutschlandtickets Job erfolgt ebenfalls über den Bestell-Link. Damit Ihre Kündigung zum Ende des Monats wirksam wird, müssen Sie die Kündigung bis zum 15. des jeweiligen Monats abschicken.
Jobticket im Verkehrsverbund Großraum Ingolstadt (VGI-Jobticket/Busticket)
Das VGI-Jobticket wird über die Stadt Ingolstadt beschafft. Die Abgabe der Bestellung gilt zugleich als Antrag auf den Fahrtkostenzuschuss; eine gesonderte Antragstellung ist nicht erforderlich.
Der Jobticketantrag muss immer spätestens am 14. des Vormonats (Beginn der Gültigkeit des Jobtickets) im Personalratsbüro vorliegen. Sollte der 14. auf ein Wochenende/Feiertag fallen, gilt der Werktag davor als letzter Abgabetag. Zu spät eingereichte Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
Tickets für Bahnfernpendler/-innen (bei ICE-Nutzung), sonstige Tickets
Alle übrigen Tickets (Bahn-Abo-Tickets, 365-€-Tickets, sonstige Ermäßigungstickets) sind von den Beschäftigten eigenverantwortlich zu beschaffen. Die Zuschussgewährung erfolgt nach Einreichung des Antrags beim Personalamt (als Scan per E-Mail an fahrtkostenzuschuss@ingolstadt.de).
Bitte wenden Sie sich bei Fragen an die Personalabrechnung (E-Mail: fahrtkostenzuschuss@ingolstadt.de).