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Förderung von Forschungsaktivitäten für Unternehmen

Forschungsaktivitäten kleinerer und mittlerer Unternehmen werden steuerlich in Form einer Forschungszulage gefördert. Die Forschungszulage begünstigt FuE-Vorhaben und kann unabhängig von der Gewinnsituation in Anspruch genommen werden.

Die Förderhöhe richtet sich nach der Art der Aufwendungen, die maximale Bemessungsgrundlage förderfähiger Aufwendungen liegt bei 10 Mio. EUR. Förderfähige FuE-Vorhaben sind durchführbar als eigenbetriebliche FuE, Auftragsforschung oder Kooperationsvorhaben. Für eigenbetriebliche FuE-Vorhaben sind Personalkosten sowie der Eigenaufwand förderfähig. Bei Auftragsforschung durch Dritte zählen bis zu 70% des Auftragswerts zu den förderfähigen Aufwendungen.

Weitere Informationen und Antragstellung finden sich unter

Bundesfinanzministerium - Forschungszulage