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Kfz-Steuerermäßigung

Schwerbehinderte Menschen mit festgestelltem

  • Merkzeichen G (Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt)
  • Merkzeichen Gl (gehörlos)

haben ein Wahlrecht:

  • Freifahrt mit dem öffentlichen Personenverkehr oder
  • Kfz-Steuerermäßigung auf 50 Prozent des vollen Betrages, sofern das Fahrzeug auf ihn zugelassen ist (Antrag beim Hauptzollamt)

Schwerbehinderte Menschen mit festgestelltem

  • Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert)
  • Merkzeichen H (hilflos)
  • Merkzeichen Bl (blind)

werden von der Kfz-Steuer für ein auf sie zugelassenes Kfz von der Steuer befreit. Zusätzlich können sie die Freifahrt im öffentlichen Personenverkehr in Anspruch nehmen.

Auskünfte:

Hauptzollamt Augsburg
Münchener Straße 136
85051 Ingolstadt

Zentrale in Ingolstadt

Telefon: 0841 97376-0
Fax: 0841 97376-30
E-Mail: poststelle.za-ingolstadt@zoll.bund.de
De-Mail: za-ingolstadt@zoll.de-mail.de
Internet: Zoll online - Dienststelle Einzelansicht - Hauptzollamt Augsburg Zollamt Ingolstadt

Kfz-Stelle

Telefon: 0841 97376-15
Fax: 0841 97376-31
E-Mail: kfz-steuer.ingolstadt@zoll.bund.de
Internet: www.zoll.de