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Barrierefreie Mobilität

Mobilitätsservice der Deutschen Bahn

Die Deutsche Bahn AG bietet bei rechtzeitiger Voranmeldung Unterstützung für alle mobilitätseingeschränkte Reisende (z.B. Menschen mit Lernschwierigkeiten, gehörlose und schwerhörige Menschen, blinde und sehbehinderte Menschen, gehbehinderte oder kleinwüchsige Menschen) bei Reiseplanung, Reservierung, Ticketkauf sowie Ein-, Um- oder Ausstieghilfen an den Bahnhöfen an.

Die Mobilitätsservice-Zentrale ist über folgende Kontaktdaten montags bis freitags von 06:00 bis 22:00 Uhr sowie samstags, sonntags und an Feiertagen von 08:00 bis 20:00 Uhr für Sie erreichbar:
Telefon: 030 65212888
Fax: 030 65212899
E-Mail: msz@deutschebahn.com

Barrierefreie Anmeldeformulare sowie Broschüren und hilfreiche Hinweise zu den Serviceleistungen der Bahn finden Sie auf dem Portal der Deutschen Bahn:

www.bahn.de/service/individuelle-reise/barrierefrei

Kfz-Hilfen des Bezirks

Der Bezirk Oberbayern gewährt für die Teilhaben am Leben der Gemeinschaft nach individuellem Bedarf folgende Leistungen der Kfz-Hilfe:

  • Hilfe zur Beschaffung eines Kraftfahrzeugs
  • Hilfe zum behindertengerechten Umbau eines Kraftfahrzeuges
  • Hilfe für den Betrieb und die Instandhaltung eines Kraftfahrzeugs
  • Hilfe zur Erlangung der Fahrerlaubnis für ein Kraftfahrzeug

Um die Kraftfahrzeughilfe zu erhalten, muss der Hilfesuchende wie ein Arbeitnehmer aus wichtigen Gründen ständig auf die Benutzung eines Kraftfahrzeugs angewiesen sein. Die Kfz-Hilfe kann gewährt werden, wenn die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ggf. mit Begleitperson, eines Taxis oder eines Behindertenfahrdienstes im Rahmen der Mobilitätshilfe des Bezirks Oberbayern nicht möglich ist.

Kfz-Hilfe wird nicht gewährt, wenn die erforderliche Hilfe von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen erbracht wird. Für Leistungen zur Teilhabe am Arbeits- und Berufsleben sind – abhängig vom Einzelfall – gesetzliche Unfall- und Rentenversicherung, Agentur für Arbeit sowie Integrationsämter zuständig.

Die Kfz-Hilfe wird ab dem Zeitpunkt der Antragstellung, nicht aber rückwirkend gewährt.

Hier sind die Antragsformulare und weiterführende Links zu finden:

www.bezirk-oberbayern.de

Ansprechpartner:

Herr Huber
Telefon: 089 2198-24202
E-Mail: Johann.Huber@bezirk-oberbayern.de
Frau Kistner
Telefon: 089 2198-24203
E-Mail: Vera.Kistner@bezirk-oberbayern.de

Kfz-Steuerermäßigung

Schwerbehinderte Menschen mit festgestelltem

  • Merkzeichen G (Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt)
  • Merkzeichen Gl (gehörlos)

haben ein Wahlrecht:

  • Freifahrt mit dem öffentlichen Personenverkehr oder
  • Kfz-Steuerermäßigung auf 50 Prozent des vollen Betrages, sofern das Fahrzeug auf ihn zugelassen ist (Antrag beim Hauptzollamt)

Schwerbehinderte Menschen mit festgestelltem

  • Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert)
  • Merkzeichen H (hilflos)
  • Merkzeichen Bl (blind)

werden von der Kfz-Steuer für ein auf sie zugelassenes Kfz von der Steuer befreit. Zusätzlich können sie die Freifahrt im öffentlichen Personenverkehr in Anspruch nehmen.

Auskünfte:

Hauptzollamt Augsburg
Münchener Straße 136
85051 Ingolstadt

Zentrale in Ingolstadt

Telefon: 0841 97376-0
Fax: 0841 97376-30
E-Mail: poststelle.za-ingolstadt@zoll.bund.de
De-Mail: za-ingolstadt@zoll.de-mail.de
Internet: Zoll online - Dienststelle Einzelansicht - Hauptzollamt Augsburg Zollamt Ingolstadt

Kfz-Stelle

Telefon: 0841 97376-15
Fax: 0841 97376-31
E-Mail: kfz-steuer.ingolstadt@zoll.bund.de
Internet: www.zoll.de

Busfahren mit Buswertmarke

Menschen mit Behinderungen mit den Merkzeichen G, aG, H, BI oder GI können bei der Regionalstelle des Versorgungsamtes ein Wertmarke erwerben und damit Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) in Anspruch nehmen.
Eine Wertmarke mit der Gültigkeit von einem Jahr kostet 80 Euro, mit einer Gültigkeit von 6 Monaten 40 Euro.

Folgende Personen erhalten die Wertmarke unentgeltlich:

  • H (Hilflosigkeit)
  • Bl (Blindheit)

Auf Bestätigung, dass Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) oder nach dem SGB XII (Sozialhilfe) bezogen werden, kann ggf. die Wertmarke ebenfalls kostenlos erworben werden, wenn die oben genannten Voraussetzungen gegeben sind.

Folgende Personen erhalten die Wertmarke gegen Entgelt:

  • G (erhebliche Gehbehinderung)
  • aG (außergewöhnliche Gehbehinderung
  • Gl (Gehörlosigkeit)

Die Wertmarke berechtigen zur Freifahrt in der 2. Klasse von

  • Zügen des Nahverkehrs (nicht EC-, IC- und ICE-Züge der Deutschen Bahn)
  • U- und S-Bahnen, Straßenbahnen und kommunalen Bussen

Das Beiblatt mit gültiger Wertmarke muss bei Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel zusammen mit dem Schwerbehindertenausweis vorgezeigt werden.

Weitere Infos auf der Seite des Zentrum Bayern Familie und Soziales

Busfahren mit Rollator / Rollstuhl und E-Scooter

Führerschein für Menschen mit Behinderung

Der Führerscheinerwerb richtet sich nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Demnach können Menschen mit Behinderungen einen Führerschein erwerben.

Für Fragen rund um den Führerscheinerwerb steht die Führerstelle der Stadt Ingolstadt als Ansprechpartner zur Verfügung.

Kontakt

Tel.: 0841 305-1762 /-1771
Fax: 0841 305-1776
E-Mail-Adresse oder
Nachricht schreiben
Website besuchen

 

ADAC - Hilfe für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen

Dem ADAC ist es ein wichtiges Anliegen, allen Betroffenen und deren Angehörigen Wege zur eigenen Mobilität aufzuzeigen. Der Internetauftritt »Barrierefrei mobil« gibt Tipps und Hinweise zu unterstützenden Maßnahmen sowie Aspekten der Verkehrssicherheit.

Barrierefreies Fahrzeug

Der Verband der Fahrzeugumrüster kann für mobilitätseingeschränkte Personen qualifizierte Umbaubetriebe nennen.

Konkrete Informationen sind im Internet zu finden:

www.vfmp.de oder www.autoanpassung.de

Rabatte beim Neuwagenkauf für Menschen mit Behinderung

Autohersteller gewähren Menschen mit Behinderung häufig verschiedene Rabatte beim Kauf eines Autos. Für den Erhalt eines Rabattes ist zumeist der Schwerbehindertenausweis erforderlich.
Momentan geben die unten genannten Automobilhersteller Rabatte und Vergünstigungen für Menschen mit Behinderung. Zum Erhalt eines Rabattes ist ein Schwerbehindertenausweis vorzulegen, in der Regel ist ein Grad der Behinderung (GdB) ab 50 und eines der Merkzeichen G, aG, H oder Bl gefordert.

Je nach Hersteller und Zahlungsmodell (Barkauf, Finanzierung oder Leasing) sind Ermäßigungen bis zu 27 Prozent möglich.Um in den Genuss des Rabattes zu kommen, müssen in der Regel folgende Punkte beachtet werden:

  1. Beim jeweiligen Fahrzeug muss es sich um einen Neuwagen handeln. Bei Tageszulassungen oder Vorführwagen ist die Rabattierung nicht möglich.
  2. Der mit dem Behindertenrabatt erworbene Wagen muss auf die behinderte Person zugelassen werden.
  3. Der Rabatt wird vom Listenpreis des Fahrzeugs – also nicht vom eventuellen Hauspreis gewährt. Bei Inzahlungnahme eines Gebrauchtwagens sind individuelle Verhandlungen mit dem Händler ratsam.

www.myhandicap.de/recht-behinderung/behindertenrabatte/autokauf

Nähere Auskünfte sind bei den Kfz-Händlern und den Automobilclubs erhältlich.

Hilferufsystem an Tankstellen

Einige Tankstellen bieten ein sogenanntes Dienst-Ruf-System (DRS). Dadurch wird Autofahrern mit Mobilitätseinschränkung der Tankvorgang erleichtert. Mit einem Funksender wird ein Signal an die Tankstelle gesendet, die angefahren werden soll. Die Tankstelle sendet zur Bestätigung ein Signal zurück; sie ist auf die besonderen Bedürfnisse von Kunden mit Mobilitätseinschränkung vorbereitet und kann den Fahrer an der Zapfsäule bedienen.

Bei anderen Tankstellen befindet sich eine Schild: Bei Unterstützungsbedarf bitte 2 Mal hupen.