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Wildbiene, Honigbiene, Hummel, Wespen & Hornissen

Grundsätzlich unterliegen alle wildlebenden Tiere, also auch Wespen, dem allgemeinen Schutz des Gesetzes. § 39 Abs. Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz schreibt vor, dass Tiere nicht mutwillig oder ohne vernünftigen Anlass gefangen, verletzt oder getötet werden dürfen.
Die Entfernung eines Wespennests ist also gesetzlich nur zugelassen, wenn “dafür ein vernünftiger Grund vorliegt”. Ein Wespennest in kurzer Distanz zur eigenen Behausung ist zunächst noch kein vernünftiger Grund. Freischwebende Nester gehören nämlich zu Arten, die dem Menschen weder aggressiv gegenüberstehen, noch an ihrer Nahrung interessiert sind. Es liegt also kein vernünftiger Grund vor, sie zu beseitigen.

Hummeln, alle anderen Wildbienen und Hornissen sind darüber hinaus besonders geschützt – sie dürfen nicht verletzt oder gefangen und ihre Nester nicht zerstört werden.

Wildbiene und Honigbiene

Über 25.000 Bienenarten gibt es weltweit. Nur sieben davon sind Honigbienen, der Rest, so zum Beispiel auch die Hummel, zählt zur Gruppe der Wildbienen.

Mehr Informationen rund um die Hummel gibt es hier.

Umgangssprachlich wird der Begriff „Biene“ oft auf die Westliche Honigbiene reduziert. Dabei bildet diese Art mit ihrer hochsozialen Gemeinschaftsform eines Bienenstaates eher die Ausnahme. Die Mehrzahl aller Bienenarten sind Solitärbienen, die allein leben und nur für die eigene Nachkommenschaft Brutpflege betreiben.
Honigbienen sind domestizierte Arten, die vom Menschen für die Honigproduktion ausgewählt wurden.

Im Ökosystem haben Honig- wie Wildbienen einen bedeutenden Platz. Wir sind darauf angewiesen, dass sie und andere Insekten unsere Kulturpflanzen bestäuben. Dabei arbeiten Wildbienen besonders effektiv. Hummeln sind ausgezeichnete Bestäuber, weil sie durch ihre lange Zunge und das so genannte Vibrationssammeln besonders gut tiefe Blüten bestäuben können. Wissenschaftler haben herausgefunden, dass in der Zusammenarbeit von Honigbienen und wilden Insekten die besten Bestäubungsleistungen erreicht werden. Doch mehr als die Hälfte der Wildbienenarten ist mittlerweile bedroht, einige sogar vom Aussterben.

Wespen und Hornissen

In Bayern sind acht Staaten bildende Wespenarten heimisch. Nur die Deutsche Wespe und die Gemeine Wespe fliegen zu unseren Lebensmitteln. Diese beiden haben ihre Nester in Erdhöhlen oder anderen dunklen Hohlräumen und sind der Grund für den schlechten Ruf der Wespen insgesamt. Dabei werden die anderen Wespenarten, wie beispielsweise Grabwespen, Schlupfwespen, Langkopfwespen und Hornissen, nicht von Essen angelockt. Generell kann man sagen, dass alle Arten, deren Nester man sieht – also freihängend im Gebüsch oder unter dem Schuppendach – den „unproblematischen“ Arten zuzuordnen sind.

Bei einem Wespennest im Garten oder am Haus kann erst einmal abgewartet werden. Nach den ersten Frostnächten im Herbst sterben die Altkönigin, die Arbeiterinnen und die Männchen. Das alte Nest wird nicht mehr bezogen und kann dann gefahrlos entfernt werden. Vorher sollte das Nest keinesfalls eigenhändig umgesiedelt oder beseitigt werden.
Auch die „lästigen“ Wespen übernehmen wichtige Funktionen: Sie füttern ihre Larven mit Blattläusen und Raupen und wirken somit als Schädlingsbekämpfer im Garten. Auf der Suche nach zuckerhaltiger Nahrung bestäuben die Wespen auch Blüten, da Pollen an ihren Beinen und am Hinterleib hängen bleiben.

Die Hornisse, die größte lebende Faltenwespe, zählt in Deutschland zu den besonders geschützten Tierarten, das heißt, sie darf nicht getötet und ihr Nest nicht zerstört werden. Hornissen sind äußerst nützlich. Für ihre Larven erbeuten die Arbeiterinnen Insekten und Spinnentiere. Darunter sind auch Insektenarten, die wir Menschen als lästig empfinden, zum Beispiel Wespen, Bremsen, Schmeiß- und Stubenfliegen. Als einzige Wespenart fliegen Hornissen auch bei Dunkelheit und machen Jagd auf nachtaktive Insekten.