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Trägergrundsätze

Präambel

Die Stadt Ingolstadt ist als Träger von Krippen, Kindergärten, Häusern für Kinder und Horten verantwortlich für die Betriebsführung, die Finanzierung und die Qualitätssicherung dieser Einrichtungen.

Sie übernimmt die Verantwortung für die Beachtung und Umsetzung der gesetzlichen Grundlagen.

Internationale gesetzliche Grundlagen

  • UN - Kinderrechtskonvention
  • UN - Behindertenrechtskonvention
  • UN – Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksweisen
  • Europäischer und Deutscher Qualifikationsrahmen zum lebenslangen Lernen

 Nationale gesetzliche Grundlage - Bundesebene

  • Grundgesetz
  • SGB VIII
  • Bundeskinderschutzgesetz (BKSG)

Nationale gesetzliche Grundlage - Landesebene

  • BayKiBiG,
  • AVBayKiBiG
  • BayIntG

Konkretisiert sind die gesetzlichen Vorgaben in den Curricularen Grundlagen

  • Bayerischer Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder in Tageseinrichtungen bis zur Einschulung (BayBEP 2005/2016)
  • BayBEP- Handreichung Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern bis 3 Jahren (U3-Handreichung zum BayBEP 2010)
  • Bayerische Leitlinien für die Bildung und Erziehung von Kindern bis zum Ende der Grundschulzeit – Bayerische Bildungsleitlinien (BayBL 2012)

Die Trägergrundsätze bieten allen Mitarbeiter*Innen und Eltern Informationen und Orientierung zur Umsetzung der Pädagogik, schärfen das Profil der städtischen Kindertageseinrichtungen und dienen auch der Dokumentation der gesetzlichen Vorgaben. Hierbei werden ausgewählte Schwerpunkte gesetzt, die uns als städtischen Träger auszeichnen.

Für die  einzelnen Krippen, Kindergärten, Horte und Häuser für Kinder dienen die Trägergrundsätze als verbindliche  Grundlage der pädagogischen Arbeit, die in der eigenen Hauskonzeption umgesetzt und kontinuierlich weiter entwickelt wird. Dabei orientieren sich die Hauskonzeptionen an den Bedarfen der Kinder und Familien und setzen entsprechende pädagogische Schwerpunkte.

Selbstverständnis als städtischer Träger

Wir orientieren uns an der demokratischen Grundordnung und stehen für entsprechende Wertvorstellungen ein.

Die Kindertageseinrichtungen sind Orte der Gemeinschaft. Alle, die Teil dieser Gemeinschaft sind, das heißt Mitarbeiter*Innen, Eltern und Kinder sowie Vertreter*Innen des Trägers, tragen Verantwortung zum positiven Gelingen dieses Miteinanders.

Individualität wird dabei geachtet und dem Gegenüber Respekt entgegengebracht. Einfühlungsvermögen sehen wir als Schlüssel zu gegenseitigem Verständnis und einem funktionierenden, demokratischen Miteinander.

Als städtischer Träger tragen wir dem Recht der Kinder auf Bildung, Erziehung und Betreuung Rechnung. Ziel dabei ist, Benachteiligungen auszugleichen und eine Basis für gelingende Bildungsbiographien zu schaffen.

In unseren Kindertageseinrichtungen sind alle Kinder und deren Familien herzlich willkommen. Menschen aus verschiedenen Herkunftsländern, Kulturen und Religionen begegnen wir mit Respekt. Die verbindende Sprache bei aller Diversität ist Deutsch.

Unterschiedliche Lebensentwürfe sehen wir als Bereicherung für gesellschaftliche Vielfalt. Die Gleichwertigkeit aller Menschen ist für uns selbstverständlich – Ausgrenzung wird nicht toleriert. Mit dieser Haltung begegnen wir Kindern, deren Sorgeberechtigten, Mitarbeiter*Innen und allen Kooperationspartner*Innen. Die gleiche Haltung wünschen wir uns auch von unserem Gegenüber.

Beteiligung ist ein wichtiger Baustein für eine inklusive Bildungsgestaltung in unseren Kindertageseinrichtungen. Das Recht auf Mitsprache von Kindern und ihren Familien hat einen hohen Stellenwert und wird  als Chance für gegenseitiges Lernen verstanden.

Bildungs- und Erziehungspartnerschaft

Eltern und pädagogische Mitarbeiter*Innen tragen Verantwortung für Bildung, Betreuung und Erziehung des Kindes. Eine partnerschaftliche Zusammenarbeit ist von daher unabdingbar.

Wir stehen für das Recht der freien Meinungsäußerung ein. Anliegen werden stets in respektvollem Dialog mit den jeweils Beteiligten geklärt.

Wir begegnen Eltern als gleichberechtigte Partner. Unsere Kindertageseinrichtungen bieten Erziehungsberechtigen die Möglichkeit zur aktiven Beteiligung. In enger Kooperation tauschen sich Eltern und Kindertageseinrichtung über Erziehungsvorstellungen und den Entwicklungsstand des Kindes aus. Wir erkennen an, dass Eltern als Sorgeberechtigte die Hauptverantwortung für die Bildung und Erziehung des Kindes tragen und unterstützen sie mit einer offenen und wertschätzenden Haltung zum Wohl des Kindes. Den Familien wird die Gelegenheit gegeben, in Erziehungsfragen Beratungsgespräche in Anspruch zu nehmen. Bei Bedarf vermitteln wir an die entsprechenden Fachstellen.

Kinderschutz

Die städtischen Kindertageseinrichtungen sind geschützte und sichere Räume für Kinder. Die pädagogischen Mitarbeiter*Innen sind sich der besonderen Verantwortung für das Wohl der Kinder bewusst, reagieren frühzeitig und sensibel auf Gefährdungsanzeichen und haben ein Handlungskonzept, wie in einer Gefährdungssituation vorzugehen ist. Dabei ist das frühzeitige Einbeziehen der Eltern sicher zu stellen und  auf die Beseitigung der Gefährdung hinzuwirken.

In Kooperation mit den jeweiligen Beratungsdiensten können entsprechende Hilfsangebote gemacht und kindeswohlsichernde Maßnahmen eingeleitet werden (§ 8a SGB VIII).

Kinder haben ein eigenständiges Recht auf altersentsprechende Beteiligung und  ein Recht sich in eigenen Angelegenheiten zu beschweren. Das Beschwerderecht gibt ihnen die Möglichkeit, ihre Sorgen und Anliegen  den pädagogischen Mitarbeiter*Innen anzuvertrauen und dabei die Erfahrung zu machen, ernst genommen zu werden und Hilfe zu erhalten. Sie wissen an wen sie sich wenden können und wie mit ihren Anliegen umgegangen wird.

Das pädagogische Personal ist dafür verantwortlich eine Atmosphäre zu schaffen, in der sich Kinder trauen, sich für die eigenen Interessen einzusetzen und das Recht der Beschwerde für eigene Belange wahrzunehmen.

Kurzversion Schutzkonzept

Das oberste Prinzip unserer täglichen Arbeit ist es, den Schutz und die Sicherheit für alle uns anvertrauten Kinder zu gewährleisten. Da uns dieses Anliegen außerordentlich wichtig ist, haben wir ein Schutzkonzept entwickelt. Es soll zeigen, dass für uns der Kinderschutz an oberster Stelle steht und die Prävention von Gewalt im pädagogischen Alltag aktiv gelebt wird. Auch rechtliche Grundlagen, wie das Bundeskinderschutzgesetz sowie das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) geben vor, dass in Kindertageseinrichtungen konkrete Schutzmaßnahmen zu ergreifen und Kinder vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen sind. Das Schutzkonzept stellt eine Ergänzung zum pädagogischen Konzept jeder Einrichtung dar.

Nachfolgend finden Sie eine Kurzversion unseres Schutzkonzeptes. Bei inhaltlichen Fragen zum Konzept können Sie sich gerne an das Leitungsteam Ihrer Einrichtung wenden.

Kurzversion Konzept zur kindgerechten sexuellen Bildung und Entwicklung

Präventiver Kinderschutz in der Kita bedarf einer wertschätzenden und grenzwahrenden kindgerechten sexuellen Bildung und Erziehung. Oberstes Ziel im Rahmen der Präventionsarbeit ist die Stärkung des Selbstwertgefühls der Kinder. Es ist wichtig, dass Kinder darin bestärkt werden, auf ihre Gefühle zu hören und lernen, diese auszudrücken und sich Hilfe zu holen.
Nachfolgend finden Sie eine Kurzversion unseres Konzepts zur kindgerechten sexuellen Bildung und Erziehung. Bei inhaltlichen Fragen zum Konzept können Sie sich gerne an das Leitungsteam Ihrer Einrichtung wenden.

Pädagogik

Die pädagogische Arbeit in unseren Einrichtungen orientiert sich am aktuellen Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan,  der Handreichung Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in den ersten drei Lebensjahren und den Bayerischen Leitlinien  für die Bildung und Erziehung von Kindern bis zum Ende der Grundschulzeit.

Gesellschaftliche Veränderungen, wie zum Beispiel die Digitalisierung, als auch neue wissenschaftliche Erkenntnisse, beeinflussen das soziale Leben und finden regelmäßige Beachtung.

Das pädagogische Handeln in unseren Einrichtungen hat zum Ziel, Kindern in allen Bildungsbereichen Erfahrungen an die Hand zu geben. Hierbei ist nicht schulisches und fächerorientiertes Lernen gemeint, sondern ganzheitliches Lernen in Alltagssituationen, Projekten und an den Bedürfnissen der Kinder orientierten Angeboten. Wir verstehen Lernen als Prozess von Erfahrung und Reflexion. Die pädagogischen Fachkräfte sehen sich  als Bildungsbegleiter und sorgen für bestmögliche Voraussetzungen, um die individuellen Entwicklungsschritte der Kinder zu unterstützen.

Unsere pädagogische Grundhaltung

Jedes Kind wird vorbehaltslos angenommen und in seiner individuellen Persönlichkeit respektiert und wertgeschätzt.

Kinder werden in ihrer Eigenständigkeit und ihrer individuellen Aneignung der Welt begleitet. Dabei begegnen ihnen unsere pädagogischen Fachkräfte empathisch und wertschätzend. Sie bieten den Kindern ein anregungsreiches Umfeld und eine wohlwollende, zugewandte Atmosphäre. Erfahrungen des Alltags, die das Kind in seiner Entwicklung voranbringen, werden bewusst zugelassen.

Ausgehend für jedes pädagogische Handeln ist die Beachtung der Menschenwürde.

Wir stehen für Innovation und Weiterentwicklung im Sinne einer qualitativ guten Pädagogik und zum Wohle der Kinder. Hierzu gehört eine reflektierende, pädagogische Grundhaltung.

Bild von Kind, Eltern und Familie

Wir achten das Kind als aktiven Mitgestalter seiner Entwicklung und unterstützen seinen Wunsch nach Selbsttätigkeit; hierbei respektieren wir das  eigene Entwicklungstempo eines jeden Kindes.

Die Offenheit unserer pädagogischen Fachkräfte für die Bedürfnisse der Kinder und ihrer Familien, für ein Klima der gegenseitigen Wertschätzung und des Vertrauens ist Voraussetzung, dass Bildung gelingen kann. Wir unterstreichen den hohen Stellenwert individueller Beziehung zwischen Kind und pädagogischen Mitarbeiter*Innen.

Eltern sind Experten für ihr Kind. Für diese sind sie die wichtigsten Bindungspersonen und stellen sogleich das bedeutendste Lebensumfeld dar.

Das Bild der Familie in ihrer Zusammensetzung ist sehr facettenreich und individuell. Diese Vielfalt gehört zu unserer modernen Gesellschaftsform.

Familie stellt eine wichtige Ressource für die Bildungsgestaltung in unseren Einrichtungen dar. Eine von Wertschätzung geprägte Gestaltung der Erziehungs- und Bildungspartnerschaft zwischen Kindertageseinrichtung und Eltern ist daher unabdingbar.

Bedeutung der Räume

Jedes Kind ist von Geburt an neugierig und lernbegierig. Es benötigt eine lernanregende Umgebung um seine Potenziale entfalten zu können. Räume haben Einfluss auf das Wohlbefinden und das soziale Miteinander. Das pädagogische Personal in unseren Kindertageseinrichtungen gestaltet Räume nach diesem Prinzip. Aus Gruppenräumen werden so Erfahrungsräume, die zum Lernen einladen, unabhängig vom Konzept der Einrichtung.

Die Auswahl des Spielmaterials erfolgt nach den gleichen Gesichtspunkten. Es regt zum Forschen, Experimentieren, gemeinsamen Spiel an und orientiert sich an den Bedürfnissen der Kinder.

 

Alltagsmaterial regt die Kreativität an, denn „Kinder brauchen kein Spielzeug, sondern Zeug zum Spielen!“

Jesper Juul

Wünsche und Anregungen der Kinder werden mit einbezogen. Sie werden unterstützt mitzugestalten.

Beim Einrichten der Räume achten wir darauf, dass genug Platz für kindliche Bewegungsabläufe gegeben ist. Ausreichende Freiflächen in den Gruppenräumen und die Nutzung der großzügigen Flurbereiche für das kindliche Spiel kommen diesem Gedanken entgegen.

Neben Bewegung bieten die Kindertageseinrichtungen auch notwendige Phasen der Entspannung. Durch Rückzugsmöglichkeiten kann sich das Kind auch einmal von der Großgruppe abschirmen und den vielen Reizen entfliehen.

Das kindliche Spiel

Das kindliche Spiel ist die elementarste Form des Lernens und bietet ideale Voraussetzungen für Lernprozesse. Kinder machen im Spiel wichtige Lebenserfahrungen und eignen sich so ihr Bild von der Welt an.

Die Mitarbeiter*Innen in unseren Kindertageseinrichtungen ermöglichen dieses Erfahrungslernen, indem sie Gruppenprozesse unterstützen und Kinder weitgehend selbst Erfahrungen machen lassen.

Die Möglichkeit Konflikte auch  selbsttätig zu lösen, trägt zur sozialen Entwicklung bei. Die pädagogischen Mitarbeiter*Innen unterstützen die Kinder, wenn sie diese nicht  alleine lösen können. Das spielerische Lernen von Kindern ist Voraussetzung für späteren schulischen und beruflichen Erfolg. Es prägt die Persönlichkeitsentwicklung ganz entscheidend, mit all ihren Facetten, wie kognitive, soziale, motorische Kompetenz, aber auch Lebensglück und ein positives Selbstbild. Die Zeit des Spielens ist eine der wichtigsten Bausteine im Tagesablauf. Beachtung und Begleitung des kindlichen Spiels ist dabei die Hauptaufgabe des pädagogischen Personals.

Demokratische Teilhabe

„Demokratie ist die einzige Staatsform, die gelernt werden muss…“

Oskar Negt

 

Unsere Demokratie steht für ein freies und selbstbestimmtes Leben. Jedoch entstehen gesellschaftliches Engagement und Verantwortungsübernahme nicht von alleine, sondern es bedarf des Lernens dieser demokratischen Grundpfeiler.

Die Gemeinschaft in unseren Kindertageseinrichtungen ermöglicht  demokratische Verhaltensweisen bereits in der frühen Kindheit zu erleben.

Freie Meinungsäußerung,  Mitentscheiden und Mithandeln sind Teil der Alltagskultur in unseren Häusern. Hierbei lernen die Kinder von unseren pädagogischen Mitarbeiter*Innen am Modell und werden von ihnen aktiv begleitet und unterstützt.  

Partizipation

Beteiligung von Kindern ist in allen städtischen Kindertageseinrichtungen ein grundlegendes Prinzip.

„Partizipation heißt, Entscheidungen, die das eigene Leben und das Leben der Gemeinschaft betreffen, zu teilen und gemeinsam Lösungen für Probleme zu finden“ (Richard Schröder 1995, S. 14).

Dieses pädagogische Handeln liegt unserer demokratischen Grundordnung zugrunde und räumt den Kindern ihr Recht ein,  sich entsprechend ihres Entwicklungsstandes an allen sie betreffenden Entscheidungen zu beteiligen

(UN Kinderrechtskonvention, Art. 12).

Kinder haben ein Recht auf freie Meinungsäußerung. Wir tragen dafür Sorge, dass Kinder ihre Rechte kennen und ein Umfeld vorfinden, diese auch wahrzunehmen. In unseren Kindertageseinrichtungen lernen Kinder Verantwortung für sich und andere zu übernehmen. Hierbei werden sie vom Fachpersonal verantwortungsvoll begleitet und ermutigt.

Beteiligung bedarf eines aktiven Einsatzes und darf nicht der Beliebigkeit überlassen werden.  

Mit dem Bundeskinderschutzgesetz wurde das Beteiligungs- und Beschwerderecht der Kinder in den Einrichtungen im SGB VIII konkretisiert.

Jede Einrichtung ist dazu verpflichtet geeignete Beteiligungsverfahren zu entwickeln und im Alltag zu leben. Diese sind in den Einrichtungskonzeptionen verankert.

Beschwerderecht der Kinder

Das Recht auf freie Meinungsäußerung beinhaltet  das Recht der Kinder sich in eigenen Angelegenheiten zu beschweren und ihre Unzufriedenheit zu äußern.

Der § 45 SGB VIII Abs. 2 Nr. 3 beinhaltet den Schutz von Kindern vor Machtmissbrauch durch pädagogische Mitarbeiter*Innen. Beschwerdeverfahren in Kindertageseinrichtungen müssen in jedem Falle beinhalten, dass sich Kinder über Fachkräfte beschweren können.

Eine dialogische Haltung des pädagogischen Personals ermöglicht hier einen respektvollen Umgang. Nicht jedes Kind kann seinen Unmut formulieren, daher achten unsere Mitarbeiter*Innen sensibel auf nonverbale Signale wie Verhalten, Mimik und Gestik.

Beschwerden der Kinder sind erwünscht und werden ernst genommen. Gemeinsam wird nach Lösungen gesucht, die alle mittragen können.

Jedes unserer Häuser hat ein konstruktives Beschwerdemanagement installiert, welches den Prozess des Beschwerdeverfahrens definiert und für alle Beteiligten transparent gestaltet. Der Ablauf des Beschwerdeverfahrens ist dem städtischen Handlungskonzept zu entnehmen.

Sprache

Sprache als eine wesentliche Form des Zugangs zur Welt, ist eine Schlüsselqualifikation und erfordert daher viel Anregung und Sprechanlässe. Wir betreuen viele Kinder, deren Erstsprache nicht die deutsche ist. Damit Inklusion gut gelingen kann, ist der Erwerb der deutschen Sprache unabdingbar.  

In unseren Einrichtungen sehen wir Sprache als durchgängiges Prinzip. Die Mitarbeiter*Innen suchen den Dialog in allen Alltagssituationen. Geplante Lernsettings wie zum Beispiel der „Vorkurs Deutsch“ ergänzen die sprachliche Bildung.

Durch Sprachstandserhebung und eine systematische Begleitung durch standardisierte Beobachtungsbögen (SELDAK, SISMIK) können unsere Fachkräfte individuell auf Bedarfe der Kinder reagieren.

Wertschätzende Kommunikation hat hohe Priorität, da sie neben der sprachlichen Entwicklung auch beziehungsfördernd ist.

Der Zugang zu Literatur, Reimen oder Märchen bietet weitere Erfahrungen mit Sprache sowie Kultur und findet regelmäßig Anwendung. Aufgabe des pädagogischen Personals ist die kindliche Neugier hierfür zu wecken, nicht jedoch Kindern das Lesen und Schreiben beizubringen.

Inklusion und Vielfalt

Inklusion ist ein Menschenrecht und eröffnet den Weg für Vielfalt, Zugewinn und Chancengleichheit.

Jedes Kind verfügt über Fähigkeiten welche die Gemeinschaft in unseren Kindertageseinrichtungen bereichern. Das Lernen wird reichhaltig und bietet allen Kindern gleiche Entwicklungsmöglichkeiten, egal welchen Geschlechts, welcher Herkunft und unabhängig von körperlichen oder kognitiven Voraussetzungen.

Persönliches Potenzial findet Berücksichtigung, sodass sich das Kind in seiner Individualität wahrgenommen fühlt und seine Stärken entwickeln kann.

Die kulturelle Vielfalt in unseren Kindertageseinrichtungen spiegelt das reichhaltige Leben der Gesellschaft wider. Unser Bestreben richtet sich stets nach gelingender Inklusion aus.

Unsere Fachkräfte lassen sich auf die individuellen Bedürfnisse jedes einzelnen Kindes und seiner Familie ein und gestalten ihr pädagogisches Handeln entsprechend.

Gesundheit

„Gesundheit ist ein Zustand vollkommenen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens und nicht allein das Fehlen von Krankheit und Gebrechen.“

World Health Organization (WHO)

 

Nach dieser Definition der Weltgesundheitsorganisation umfasst Gesundheit mehr als körperliche Unversehrtheit. Diesem Gedanken folgen wir in unseren städtischen Kindertageseinrichtungen.

Eine Umgebung, in der sich die Kinder wohlfühlen, soziale Kontakte, verbunden mit dem Gefühl der Gemeinschaft, Abwechslung von Herausforderung und Entspannung sind nur einige Faktoren, die der Gesunderhaltung dienen.

Ruhephasen

Unser pädagogisches Personal achtet auf die Signale der Kinder bezüglich ihres Wohlbefindens und richtet sein Handeln danach aus. Kinder verbringen häufig viele Stunden in der Kindertageseinrichtung. Ihrem individuellen Bedürfnis nach Ruhe und Schlaf wird Rechnung getragen. Hierbei achten unsere Mitarbeiter*Innen darauf, dass das natürliche Schlafbedürfnis Berücksichtigung findet, das heißt Kinder ausschlafen können und nicht geweckt werden.

Kranke Kinder

Im Falle von Krankheit benötigen Kinder eine reizarme Umgebung, besondere Zuwendung und ausreichend Zeit zur Erholung, welche ihnen zu Hause am besten gegeben ist.

Resilienz

Krisen, Belastungen und Konflikte sind unumgängliche Wegbegleiter. Um auch in diesen Zeiten gesund zu bleiben und gestärkt daraus hervorzugehen ist Resilienz (Widerstandskraft) eine notwendige Kompetenz, die es zu fördern gilt. Dazu tragen positive Bindungen, Beziehungen und Lebenserfahrungen sowie ein  gesundes Selbstwertgefühl bei.

Mit diesem Wissen begleiten unsere Mitarbeiter*Innen die Kinder und sind sich auch in diesem Bereich ihrer Vorbildwirkung bewusst.

Bewegung

Kinder haben einen natürlichen Drang sich zu bewegen. Bewegung hat einen engen Zusammenhang mit kognitiver Kompetenzentwicklung. In unseren Kindertageseinrichtungen räumen wir den Kindern ausreichend Bewegungsfreiheit ein und kommen so ihrem Bedürfnis nach körperlicher Aktivität entgegen. Neben einer bewegungsfreundlichen Raumgestaltung, Aktionen im Mehrzweckraum und im Flurbereich bieten die Außenflächen und die nähere Umgebung vielfältige Möglichkeiten hierfür.

Ernährung

Die tägliche Ernährung beeinflusst unser Wohlergehen. Die Auswahl der Lebensmittel, die wir den Kindern in unseren Einrichtungen anbieten, richtet sich nach diesem Grundsatz. Die Mahlzeiten ergänzen wir in allen Häusern mit Obst, Rohkost, sowie Milchprodukten. Die Gestaltung des Speiseplans  richtet sich nach den Empfehlungen der deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE Standards).

Die hauswirtschaftlichen Mitarbeiter*Innen bereiten die Speisen unter Berücksichtigung der Lebensmittelhygienevorschriften zu und achten auf ein ansprechendes Anrichten.

Geschlechtssensible Erziehung

Die Kindertageseinrichtung unterstützt das Kind darin, die Geschlechtsidentität mit der es sich wohlfühlt, zu finden. Geschlechtersensible Erziehung betrifft den gesamten Alltag und fließt in viele Themenbereiche ein. Zu unseren Prinzipien gehören die Gleichberechtigung von Männern und Frauen. Die Unterschiede zum anderen Geschlecht sollen wahrgenommen und wertgeschätzt werden, jedoch ist das Erkennen, dass eigene Interessen und Vorlieben nicht an die Geschlechtszugehörigkeit gebunden sind, von Bedeutung. Die Kinder sollen ein vielfältiges Rollenbild vermittelt bekommen und typische Geschlechterstereotypen hinterfragen können. Der Spiel- und Erfahrungsraum der Kinder richtet sich nach den persönlichen Interessen und wird nicht auf ein rollentypisches Bild beschränkt. Der unbelastete Umgang mit Sexualität findet auch im § 13 BayKiBiG Anwendung. Das Kind soll sich in seiner Geschlechtsidentität entwickeln und unbefangen mit dem Thema Sexualität und dem eigenen Körper umgehen können. Die persönliche Intimsphäre wird stets gewahrt und respektiert.

Begleitung von Übergängen

Übergänge sind ein ständiger Bestandteil in unserem Leben. Das Leben besteht aus Veränderungen. Der Übergang ist die Phase der Trennung aus dem Bekannten und Vertrauten und führt uns in die Phase des Neubeginns. Es handelt sich dabei nicht um ein eng umgrenztes Ereignis, sondern um einen Prozess, der die Zeit in Anspruch nimmt, die er benötigt. Um diesen Zeitabschnitt gut durchlaufen zu können braucht es Resilienz.

Der Eintritt in die Krippe

Mit dem Besuch einer Kinderkrippe beginnt für die Familien ein neuer Abschnitt. Dies bedeutet für viele Eltern und Kinder eine erste längere Trennung. Viele neue Eindrücke werden verarbeitet, der gewohnte Tagesrhythmus verändert sich und wird der neuen Situation angepasst. Mit der Orientierung am Berliner Eingewöhnungsmodell stehen die pädagogischen Fachkräfte den Familien unterstützend zur Seite und sorgen für eine gelungene Umsetzung.

Der Übergang von Krippe in den Kindergarten

Kinder, die in den ersten Lebensjahren schon eine gelungene Eingewöhnung in der Krippe erlebt haben, sind an die morgendlichen Rituale gewöhnt. Dennoch ist es wichtig, sie beim Übergang zu begleiten. In den Einrichtungen, in denen sich beide Altersgruppen im gleichen Gebäude befinden oder unmittelbar nebeneinander, sorgen spezielle Übergangskonzepte für gelungene Eingewöhnung.

Der Übergang vom Elternhaus in den Kindergarten

Beim Eintritt in den Kindergarten beginnt ein neuer Abschnitt für die Familien. Diese neue Phase bringt Veränderungen im Tagesablauf und der bisher gewohnten Struktur mit sich. Jedes Kind reagiert unterschiedlich auf die erste Trennung, daher ist eine enge Zusammenarbeit zwischen dem pädagogischen Personal und den Eltern von Bedeutung. Wichtig ist es, Vorfreude und Neugier zu bestärken, damit das Kind sich mit positiven Gefühlen auf die neue Situation einlassen kann.

Der Übergang vom Kindergarten in die Grundschule

Der gesamte elementarpädagogische Bereich bereitet die Kinder auf die Schule vor. Durch die Stärkung der notwendigen Kompetenzen bringen die Kinder am Ende ihrer Kindergartenzeit das nötige Rüstzeug für den Schuleintritt mit.

Der Kindergarten bietet dazu durch seine Erfahrungsräume facettenreiche Gelegenheiten und kann somit das Elternhaus in der Schulvorbereitung unterstützen.

Kooperation mit der Grundschule und nachschulische Betreuung

Um sicher zu stellen, dass Kinder  eine gute Basis für ihre eigene Bildungsbiografie  vorfinden, ist eine Kooperation der Bildungseinrichtungen wichtige Voraussetzung. Alle Bildungspartner sind miteinander vernetzt und haben stets das Wohl der Kinder im Auge.

Eltern als wichtige Entwicklungsbegleiter ihrer Kinder sind unabdingbarer Teil dieses Prozesses.

Informationen über die Entwicklung des Kindes werden aus datenschutzrechtlichen Gründen nur mit Einverständnis der Eltern weitergegeben.

Be(ob)achtung und Entwicklungsdokumentation

Einer unserer Qualitätsstandards ist die Be(ob)achtung und Bildungsdokumentation von Entwicklungsverläufen. Das Lernen der Kinder wird be(ob)achtet und schriftlich festgehalten. Wir unterscheiden hier zwischen offener, zum Beispiel Portfolio oder Lerngeschichten, und strukturierter Be(ob)achtung, in Form von Beobachtungsbögen. Das gezielte Wahrnehmen von Bildungsverläufen der Kinder ermöglicht die pädagogische Arbeit an den Bedarfen dieser auszurichten und sie in der weiteren Entwicklung zu unterstützen.

Die vorgeschriebenen Beobachtungsverfahren SELDAK, SISMIK und PERIK werden durchgeführt.

Qualitätsmanagement

Für die Betreuung und Bildung der Kinder soll die bestmögliche Qualität zur Verfügung gestellt werden. Qualitätsstandards werden in den städtischen Kindertageseinrichtungen kontinuierlich überprüft und bei Bedarf neu festgelegt.

Wir versuchen allen Mitarbeiter*Innen die Möglichkeit zu geben, persönliche Stärken und Ressourcen umfassend in ihrem beruflichen Handeln anzuwenden und einzubringen.

Können Mitarbeiter*Innen ihre Potentiale entfalten, kann dies zu einem positiven und gesunden Arbeitsklima beitragen. Dieses stellt die Basis für gelingende Pädagogik und einer dialogischen Zusammenarbeit mit Eltern dar.

Auch ist die Beteiligung von Mitarbeiter*Innen an Entscheidungsprozessen eine wichtige Quelle der Qualitätssicherung. Eine wertschätzende Feedbackkultur ist dabei genauso erstrebenswert wie das Bereitstellen gesundheitserhaltender Arbeitsbedingungen.

Qualifizierung von Führungskräften

Der Träger unterstützt die Leiter*Innen durch entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen, sodass sie über vielfältige Führungskompetenzen verfügen. Durch die konsequente Bereitschaft zur Reflexion von eigenem Handeln und Denken erfährt die Professionalität der Führungskräfte zusätzlich an Stärke. Verbindliche Fortbildungsteilnahme ermöglicht zusätzlichen Kompetenzerwerb.

Ausbildungsstelle für pädagogische Berufe

Wir legen großen Wert darauf pädagogische Fachkräfte auszubilden. Eine gute Kooperation und Vernetzung mit Fachakademien und weiteren Ausbildungsstellen ist uns hierfür wichtig.

Anleitergespräche zur Beratung, Reflexion und Zielvereinbarung haben ihren festen Platz.

Arbeitskreise für Anleiter*Innen und Praktikant*Innen setzen sich mit allen Themen, die  für eine gelingende und erfolgreiche Ausbildung dienlich sind, auseinander.

Neben der Unterstützung von klassischen Ausbildungsformen beteiligt sich das Amt für Kinderbetreuung und -bildung ebenso an der Durchführung und Realisierung von neuen Modellen zur Aus- und Weiterbildung. 

Fort- und Weiterqualifizierung

Ein internes und vielfältiges Schulungsprogramm sowie die Teilnahme an Kursen von anderen Fortbildungsanbietern ermöglichen Fort- und Weiterbildung für das pädagogische Personal in unterschiedlichen Bereichen.

In übergreifenden Arbeitskreisen haben Mitarbeiter*Innen Raum für fachlichen Dialog und um Informationen zu aktuellen, pädagogischen Themen zu besprechen.

Auch in den Bereichen Hygiene und Erste Hilfe werden regelmäßig Schulungen für Mitarbeiter*Innen angeboten.

Pädagogische Ergänzungskräfte erhalten die Möglichkeit zur Weiterqualifizierung zur Fachkraft.

Ebenso besteht die Möglichkeit ein Duales Studium zu absolvieren. 

Professionalität der Teams

Mitarbeiter*Innen übernehmen Verantwortung für das Profil der Einrichtung und bringen sich mit ihren persönlichen Stärken ein. Sie unterstützen damit die Gesamtorganisation und tragen zur kontinuierlichen Qualitätsentwicklung bei.  

Regelmäßig finden geplante Teambesprechungen statt.  Einrichtungsleiter*In und Mitarbeiter*Innen setzen sich mit fachlichen Inhalten auseinander und tauschen sich über Organisatorisches aus.

Zur pädagogischen Weiterentwicklung stehen Konzeptions- und Teamtage zur Verfügung.

Ein weiteres Qualitätsmerkmal sind jährlich stattfindende Mitarbeitergespräche. Die Zusammenarbeit der letzten Zeit wird reflektiert, Zielvereinbarungen überprüft und bei Bedarf neu gesetzt. Sie tragen wesentlich dazu bei Potenziale von Mitarbeiter*Innen  zu schärfen und Entwicklungsmöglichkeiten zu erkennen.

Fachliche Begleitung

Grundsätzlich können Führungskräfte Coaching und Teams fachliche Begleitung in Form von Beratung, Begleitung oder Supervision erhalten. Die Auswahl der Maßnahme erfolgt in Absprache mit dem Träger.

Elternbefragung

Allen Eltern der städtischen Kindertageseinrichtungen wird jährlich die Möglichkeit geboten, ihre Meinungen zur Qualität in der von ihnen besuchten Kita schriftlich zu äußern. Die anonymen Fragebögen aller Städtischen Kindertageseinrichtungen werden  zentral ausgewertet. Das Ergebnis wird mit dem Elternbeirat besprochen und in der Kindertageseinrichtung für alle Eltern veröffentlicht.

Dieser Evaluierungsbogen unterstützt die Kindertageseinrichtung maßgeblich bei ihrer Qualitätsentwicklung.

Elternbeiräte

Der Elternbeirat jeder Kita wird jährlich neu gewählt. Dieser befasst sich mit Belangen der Elternschaft und steht im Austausch mit  dem/der Leiter/-in der Einrichtung. Hierbei nimmt er eine beratende Funktion ein.

Bei konzeptionellen Veränderungen und Planungstagen kann der Elternbeirat beratend teilnehmen.

Aus allen städtischen Kindertageseinrichtungen hat sich zudem ein Gesamtelternbeirat (GEB) formiert, der sich einrichtungsübergreifenden Themen widmet.

Sicherheits- und Hygienestandards

In jeder unserer Kindertageseinrichtungen ist ein/e zur Sicherheitsbeauftragten geschulte Mitarbeiter*In Ansprechpartner*In für alle sicherheitsrelevanten Anliegen.

Zusätzlich stehen die Sicherheitsingenieure der Stadt beratend zur Seite.

Wichtiger Teil des Themas Sicherheit ist die Brandschutzverordnung sowie ein Evakuierungskonzept. Alle relevanten Anforderungen sind dem Sicherheitskonzept zu entnehmen. Dieses liegt jeder Kindertageseinrichtung vor. Eine Mitarbeiter*In übernimmt die Aufgabe eines Evakuierungshelfer*In und wird dementsprechend geschult. Evakuierungs- und Brandschutzübungen in den Kindertageseinrichtungen erhöhen die Handlungssicherheit.  

Durch die dokumentierte Gartenbegehung werden defekte Spielgeräte und andere sichtbare Gefahrenquellen erkannt und entsprechende Maßnahmen getroffen.

Das pädagogische und hauswirtschaftliche Personal ist im Bereich der Lebensmittelhygiene geschult.

Durch eine jährliche Belehrung über das Infektionsschutzgesetz §34 sind die Mitarbeiter*Innen auf einem aktuellen Stand.

Zur Sicherstellung der Hygienevorschriften dient ein Rahmenhygieneplan.     

Mittagsverpflegung

Ein wichtiger Bestandteil des Kita- und Schulalltags ist das Mittagessen.
Da wir großen Wert auf ein gesundheitsförderliches und gleichzeitig leckeres Mittagessen mit gleichbleibend hoher Qualität in unseren Einrichtungen legen, haben wir ein Verpflegungskonzept entwickelt. Entstanden ist es in einem Arbeitskreis mit Teilnehmenden verschiedener Professionen. Kitaleitungen, pädagogisches Personal, Betreuungspersonal im Primarbereich, Küchenkräfte und die Qualitätsbeauftragte für die Mittagsverpflegung aus dem Amt für Kinderbetreuung und -bildung erarbeiteten den Inhalt gemeinsam. Das Konzept umfasst die Gestaltung des Speisenangebots, der Essenssituation, der Zusammenarbeit mit den Eltern und des Qualitätsmanagements. Hinzu kommen die Aspekte einer nachhaltigen Verpflegung, die in unseren Einrichtungen hohen Stellenwert haben.

Nachfolgend finden Sie eine Kurzversion unseres Verpflegungskonzepts. Bei inhaltlichen Fragen zum Konzept können Sie sich gerne an das Leitungsteam Ihrer Einrichtung wenden.