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Stadtrecht A - Z

Satzungen regeln vor allem die Vorgaben für die Benutzung des Eigentums und der öffentlichen Einrichtungen der Stadt Ingolstadt. Die Gebühren für die Benutzung oder den Anschluss an die Einrichtungen ergeben sich aus einer speziellen Gebührensatzung. Verordnungen beruhen auf einer gesetzlichen Ermächtigung und ergänzen das Gesetz entsprechend den örtlichen Besonderheiten.

Die Satzungen und Verordnungen der Stadt Ingolstadt werden vom Stadtrat beschlossen. Daneben können Satzungen auch von den Anstalten des öffentlichen Rechts (AöR) der Stadt Ingolstadt und von Zweckverbänden erlassen werden.

Die Stadt Ingolstadt übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der im Internet veröffentlichten Texte. Im Zweifelsfall gilt die in den Amtlichen Mitteilungen veröffentlichte Fassung einer Rechtsvorschrift. Die Sammlung des Stadtrechts sowie diese Veröffentlichung im Internet werden vom Rechtsamt der Stadt Ingolstadt betreut und laufend aktualisiert. Mit ergänzenden Fragen wenden Sie sich bitte an uns.

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