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Führungszeugnis; Beantragung eines Europäischen Führungszeugnisses

Das Europäische Führungszeugnisses muss nicht beantragt werden. Bei der Ausstellung eines Führungszeugnisses an Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der EU werden die Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates vollständig aufgenommen. 

Beschreibung

Führungszeugnisse/Gewerbezentralregisterauskunft

Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

Kosten

Formulare

Online-Verfahren

Bearbeitungsdauer

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

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