E-Government
Wir verstehen unter E-Government die möglichst umfangreiche Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien durch die Stadtverwaltung Ingolstadt mit dem Ziel, Verwaltungsvorgänge medienbruchfrei elektronisch abzuwickeln.
Solche Verwaltungsvorgänge können sich sowohl ausschließlich innerhalb der Stadtverwaltung, als auch zwischen Verwaltung und anderen Behörden, Unternehmen und den Bürgen abspielen.
Ziele:
Ziele sind die effiziente Verwaltung sowie besserer Service für Bürger und die Wirtschaft.
Leistungen:
Auf ingolstadt.de können derzeit folgende medienbruchfreie Serviceleistungen bereits genutzt werden:
Herzlich willkommen im Rathaus 24/7
Im "Rathaus 24/7" haben wir rund um die Uhr für Sie geöffnet. Anträge an die Stadtverwaltung Ingolstadt können Sie online erfassen, online einreichen und kostenpflichtige Anforderungen auch online bezahlen. Ihre Anträge werden zur Bearbeitung an die zuständigen Fachbereiche weitergeleitet.
Die im Portal nach Lebenssituationen aufgeführten kommunalen und bundesweiten Services und Dienstleistungen sind in unterschiedlicher Art und Weise nutzbar. Wenn Sie eine Leistung beantragen oder in Anspruch nehmen wollen, klicken Sie auf die jeweilige Leistung.
Arbeit, Beruf & Gewerbe
Ausland & Zuwanderung
Auto, Parken & Verkehr
Bauen, Umzug & Wohnen
Bildung, Schule & Studium
Bürgerdienste & Urkunden
Freizeit, Kultur & Sport
Geburt, Familie & Senioren
Gesellschaft & Politik
Gesundheit, Vorsorge & Behinderung
Online-Information
Recht, Sicherheit & Tiere
Steuern & Abgaben
Umwelt, Ver- & Entsorgung
Online-Dienste
Hier können Sie auch außerhalb unserer Öffnungszeiten verschiedene Dienste der Stadt in Anspruch nehmen.
Online-Terminvergaben:
- Ausländeramt (Aufenthalt)
Themenbereich Bürgeramt:
- Online-Anmeldung Ihrer Wohnung
Hier können Sie über ein Onlineverfahren die Anmeldung Ihres neuen Wohnsitzes in Ingolstadt durchführen - Online-Ummeldung Ihrer Wohnung
Hier können Sie über ein Onlineverfahren die Ummeldung bei einem Umzug innerhalb von Ingolstadt durchführen - Wohnungsgeberbestätigung
Als Wohnungsgeber (Vermieter oder Hausverwaltung) müssen Sie den Einzug einer meldepflichtigen Person (eines Mieters) innerhalb von zwei Wochen bestätigen. Die Bestätigung darf nur vom Wohnungsgeber oder einer von ihm beauftragten Person ausgestellt werden. - Meldebescheinigung
Antrag auf Ausstellung einer Meldebescheinigung - Melderegisterauskünfte
Auskunft über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften einzelner bestimmter Einwohner - Einrichtung der Übermittlungssperren
Sie möchten nicht, dass Ihre Daten an z.B. Parteien weitergegeben werden? - Statusabfrage Ausweis
Wenn Sie einen Reisepass oder einen Ausweis beantragt haben, können Sie mit diesem Service den Bearbeitungsstand erfahren. - Ausstellung eines Führungszeugnisses
Sie benötigen ein Führungszeugnis und sind verhindert, dieses persönlich zu beantragen? - Ausstellung einer Gewerbezentralregisterauskunft
Sie benötigen eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister und sind verhindert, dies persönlich zu beantragen? - Fundsachen ansehen und Anspruch anmelden
Themenbereich Kultur & Bildung:
- Stadtbücherei: Bücher und Aufsätze über Fernleihe bestellen
- Stadtbücherei: Leserausweis online beantragen
- Stadtbücherei: Rückgabefristverlängerung ausgeliehener Medien
- Theaterkarten reservieren & Abonnements bestellen
- Volkshochschule: Kurse buchen
Themenbereich Newsletter:
Themenbereich Sicherheit & Ordnung:
- Gewerbeanmeldung ONLINE mit Bayern ID
- Gewerbeabmeldung ONLINE mit Bayern ID
- Kfz-Wunschkennzeichen online reservieren
- Onlineprüfung und Onlinebestellung Feinstaubplakette
Themenbereich Standesamt:
- Urkunden beim Standesamt anfordern
Sie benötigen eine Geburts-, Sterbe, Heirats- oder Lebenspartnerschaftsurkunde?
Kontakt
85049 Ingolstadt