Urkunden
Die Urkundenstelle des Standesamtes Ingolstadt ist ab dem 08.12.2025 dauerhaft geschlossen und nur noch online über das Bürgerserviceportal erreichbar. Sie können dort benötigte Personenstandesurkunden jederzeit über den von uns zur Verfügung gestellten Online-Service anfordern. Eine Urkundenanforderung per E-Mail, Telefon oder durch persönliche Vorsprache ist leider nicht mehr möglich.
Für den Fall, dass Sie keine Möglichkeit haben, die Urkunden über den oben genannten Weg anzufordern oder im Fall von allgemeinen Anfragen kontaktieren Sie uns bitte postalisch: Standesamt Ingolstadt, Rathausplatz 4, 85049 Ingolstadt oder über den nebenstehenden Link zum Kontaktformular.
Bitte berücksichtigen Sie, dass aufgrund der hohen Anzahl von Anfragen entsprechende Bearbeitungszeiten entstehen können und sehen Sie vor Ablauf von drei Wochen nach Ihrer Anforderung von Rückfragen ab.
Das Standesamt Ingolstadt stellt folgende Urkunden und beglaubigte Abschriften bzw. Ausdrucke von Personenstandsfällen aus, die sich in Ingolstadt ereignet haben:
- Geburtsurkunden
- Eheurkunden und Lebenspartnerschaftsurkunden:
Diese Urkunden sind für die Anmeldung der erneuten Eheschließung nur eingeschränkt geeignet, bitte beachten Sie die Hinweise im Bereich Eheschließung oder wenden Sie sich an das Standesamt. - Sterbeurkunden
- Beglaubigte Abschriften bzw. Ausdrucke aus dem Geburtenregister, Eheregister, Lebenspartnerschaftsregister oder Sterberegister:
Es handelt sich um eine Abschrift bzw. einen Ausdruck des jeweiligen Eintrags mit Beglaubigungsvermerk. - Mehrsprachige Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunde:
Die Urkunde ist in der deutschen als auch in der französischen, englischen, spanischen, griechischen, italienischen, niederländischen, portugiesischen, türkischen, tschechischen, polnischen, litauischen, rumänischen, estnischen, serbischen und mazedonischen Sprache abgefasst.
Urkunden können durch das Standesamt Ingolstadt in der Regel nur ausgestellt werden, wenn sich der entsprechende Personenstandsfall (Geburt, Eheschließung, Tod) in Ingolstadt ereignet hat. Falls sich der Personenstandsfall außerhalb von Ingolstadt ereignet hat, können wir die Urkunde in der Regel leider nicht ausstellen. In einem solchen Fall wird die gezahlte Gebühr aufgrund des entstandenen Bearbeitungsaufwandes nicht erstattet, sondern als Bearbeitungsgebühr einbehalten. Bitte überprüfen Sie daher vor der Anforderung Ihrer Urkunde sorgfältig, ob das Ereignis in Ingolstadt registriert wurde, um unnötige Kosten zu vermeiden.
Bitte beachten Sie, dass sich Personenstandseinträge nur für bestimmte Zeiträume im Standesamt befinden:
- die Geburtenregister der letzten 110 Jahre,
- die Eheregister der letzten 80 Jahre,
- das Lebenspartnerschaftsregister von 2001 bis 2017,
- die Sterberegister der letzten 30 Jahre.
Ältere Register und historische Urkunden verwahrt das städtische Archiv. Für Auskünfte und beglaubigte Fotokopien aus diesen älteren Registern wenden Sie sich bitte an das Stadtarchiv.
Wie kann ich die Urkunden anfordern?
- über unseren Online-Service
Die Onlineanforderung erfolgt ⮕ über diesen Link⬅
Die Gebühren können nur per PayPal, Kreditkarte oder Giropay bezahlt werden. Sofern Sie nicht über diese Bezahlungsmöglichkeiten verfügen, ist eine Onlineanforderung leider nicht möglich; bitte nutzen Sie in diesem Fall das nachstehend beschriebene Verfahren per Post oder treten Sie mit uns über das Kontaktformular (den Link dazu finden Sie auf dieser Seite) in Verbindung. - per Post
Bitte geben Sie in Ihrem Anschreiben die gewünschte Urkunde, den Verwendungszweck, Ihre vollständige Adresse und Ihre Telefonnummer für eventuelle Rückfragen an. Für eine Bearbeitung benötigen wir möglichst viele Angaben zum jeweiligen Vorgang (Datum von Geburt, Eheschließung, Lebenspartnerschaft oder Tod, Vor- und Familiennamen, Geburtsnamen).
Nach Eingang Ihrer Beantragung teilen wir Ihnen die entsprechende Kontoverbindung und den Verwendungszweck für die Gebühren mit. Nach Eingang des Zahlungsnachweises wird Ihnen die gewünschte Urkunde per Post übersandt. - durch persönliche Vorsprache oder telefonisch
Für die Urkundenanforderung ist eine persönliche oder telefonische Vorsprache nicht möglich. Bitte nutzen Sie unseren Online-Service.
Wer darf die Unterlagen erhalten bzw. abholen?
Die Personenstandsregister enthalten persönliche Daten, weshalb lediglich Personen, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartner, Eltern, Großeltern oder Kinder die Urkunden anfordern können.
Geschwister erhalten die Urkunden, sofern sie ein berechtigtes Interesse an der Erteilung der Personenstandsurkunde glaubhaft machen. Dies kann z.B. ein Schreiben einer Behörde oder eines Gerichts sein.
In weiteren Fällen können Urkunden nur dann ausgestellt werden, wenn ein rechtliches Interesse schriftlich nachgewiesen bzw. glaubhaft gemacht werden kann (z.B. durch den Nachweis eines Gerichts).
Wie hoch sind die Kosten?
Nach Landesrecht betragen die Gebühren in Bayern für Urkunden und beglaubigte Abschriften bzw. Ausdrucke aus den Personenstandsregistern jeweils 12 Euro.
Gebührenfreiheit besteht lediglich, wenn dies gesetzlich geregelt ist (z.B. für Zwecke der gesetzlichen Sozialversicherung oder andere soziale Zwecke). Bitte weisen Sie bei Ihrer Urkundenbestellung einen solchen Zweck glaubhaft nach.
